Von den 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 70 Prozent von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Das bedeutet eine große Herausforderung, viele Belastungen und kostet viel Kraft. Die SPD-Bundestagsfraktion will seit langem die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verbessern. Darauf haben sich SPD und Union in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.
Mit dem am 14. November 2014 in 1. Lesung beratenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf erhalten pflegende Angehörige mehr zeitliche Flexibilität, um Pflege und Beruf besser unter einen Hut bringen zu können.
Dazu regelt der Gesetzentwurf vor allem folgende drei Punkte:
- Beschäftigte, die in Akutfällen, z.B. nach einem Schlaganfall eines Angehörigen, kurzfristig dessen Pflege organisieren müssen, erhalten nun für die zehn Tage Auszeit von ihrer Berufstätigkeit eine Lohnersatzleistung. Dieses Pflegeunterstützungsgeld ist vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. Es fängt den Großteil des Verdienstausfalles während dieser Zeit auf.
- Wer sich künftig bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von seinem Arbeitgeber für die Pflege eines Angehörigen freistellen lässt, hat Anspruch auf Unterstützung durch ein zinsloses Darlehen zur besseren Absicherung seines Lebensunterhalts. Dieses Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
- Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, haben künftig einen Rechtsanspruch, sich für die Dauer von maximal 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche freistellen zu lassen. Dies gilt für Betriebe, die mehr als 15 Beschäftigte haben. Während dieser Freistellung besteht außerdem ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Neben der Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung wird auch die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Kindes in einer stationären Einrichtung einbezogen. Darüber hinaus können Beschäftigte sich künftig drei Monate freistellen lassen, um schwerkranke nahe Angehörige in ihrer letzten Lebensphase begleiten zu können.
Dauert die Pflegezeit länger als die 24monatige Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten können mehrere Angehörige die Freistellung beanspruchen. Für die Beschäftigten besteht während der zehntägigen Auszeit und den Freistellungen Kündigungsschutz.
Außerdem wird mit dem Gesetz der Begriff der „nahen Angehörigen“ erweitert. Darunter fallen künftig auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie homosexuelle PartnerInnen, mit denen keine Lebenspartnerschaft besteht. Die SPD forderte in der Debatte, künftig den Begriff der „nahen Angehörigen“ auch auf pflegende Freunde und Nachbarn auszudehnen.
Wir lassen die Familien nicht alleine. Wir unterstützen sie
Mit den gesetzlichen Neuregelungen erhalten Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, mehr zeitliche Flexibilität und mehr Rechte. Durch die Möglichkeit sich bis zu zwei Jahre von der Arbeit freistellen zu lassen, sorgt die SPD-Fraktion dafür, dass die Berufstätigkeit während der Pflege von nahen Angehörigen nicht aufgegeben werden muss. Das hilft auch den Arbeitgebern, denn ihnen bleiben wichtige Fachkräfte erhalten.
Pflege ist nicht allein die Aufgabe der pflegenden Angehörigen sondern eine Herausforderung für uns alle. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt hin zur Familienarbeitszeit. ArbeitnehmerInnen sollen durch die Pflege eines Angehörigen nicht ihren Job nicht aufgeben müssen. Sie müssen die finanziellen Einbußen nicht mehr allein schultern. Vor allem die Lohnersatzleistung und der Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit mit Darlehen entlasten pflegende Beschäftigte. Das Thema Zeitpolitik wird ins Rampenlicht gerückt.