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Bezahlbaren Wohnraum sichern - Mietpreisbremse kommt

Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. In der Mieterstadt Berlin leben sogar 85 Prozent in einer Mietwohnung. Gerade in Ballungsräumen sind viele MieterInnen stetig steigenden Mieten ausgesetzt. Die gesetzliche Mietpreisbremse setzt dieser Mietexplosion ein Ende. Und auch das Bestellerprinzip bringt künftig Entlastung.

In Ballungsräumen wie Berlin und in attraktiven Mittel- und Universitätsstädten sind Mietsteigerungen von mehr als 30 Prozent bei Wiedervermietungen keine Seltenheit mehr. In Hamburg beispielsweise lag der Unterschied zwischen der Bestandsmiete und den Preisen bei Wiedervermietung zuletzt bei 28 Prozent, in Berlin bei 20 Prozent. Bezahlbare Wohnungen sind hier Mangelware. Die Folge: Immer mehr Familien, Alleinerziehende, Studierende und ältere Menschen finden in den Innenstädten kaum noch bezahlbare Wohnungen. Für viele wird es zum Problem, wenn in Quartieren die Mietpreise schneller als das Einkommen der BewohnerInnen wachsen.

Wohnen muss bezahlbar bleiben

Als SPD-Bundestagsfraktion kämpfen wir darum, dass BewohnerInnen nicht aus ihren Wohnquartieren verdrängt werden. Wir wollen keine soziale Spaltung der Städte. Wir wollen keine reichen Viertel einerseits und abgehängte Nachbarschaften andererseits.

Bereits seit langem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, den Anstieg von Mietpreisen zu begrenzen. Mit der Einführung der Mietpreisbremse erreicht die SPD-Bundestagsfraktion einen wichtigen Erfolg für Millionen Mieterinnen und Mieter.

Bundestag will MieterInnen entlasten

In erster Lesung wurde am 13. November 2014 der von Bundesjustizminister Heiko Maas entwickelte und von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)“ im Bundestag beraten. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll die steigende Mietpreisentwicklung bekämpft werden. Vorgesehen ist, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Wiedervermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das gilt auch für Staffelmietverträge. Welche Gebiete das konkret sind, legen die Länder für jeweils bis zu fünf Jahre fest. Diese wissen am besten, wo vor Ort die Mieten tatsächlich ein Problem sind.

Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, sind Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen. Denn die Knappheit von Wohnraum führt zu Mietsteigerungen - ein höheres Wohnungsangebot tritt dem entgegen. Diese Ausnahme gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Wer bestellt, bezahlt

Eine weitere wichtige Neuerung ist das Bestellerprinzip im Maklerrecht, mit dem MieterInnen künftig auch bei den Maklerkosten entlastet werden. In Zukunft gilt: Wer die MaklerIn bestellt muss auch bezahlen - also in der Regel der Vermieter.

Anmeldung zur Öffentlichen Anhörung

Am 3. Dezember 2014 ist eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss geplant. Im Januar 2015 berät der Bundestag den Gesetzentwurf in 2./3. Lesung. In der ersten Jahreshälfte 2015 soll das Gesetz in Kraft treten.