Die SPD macht eine moderne Inklusions- und Sozialpolitik zu einem Schwerpunktthema der kommenden Jahre. Mit dem Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen werden wichtige Weichen gestellt, aber die SPD denkt über diese Wahlperiode hinaus und will Teilhaberecht und Sozialpolitik weiter entwickeln. Wir wollen eine Sozialpolitik, die weniger institutionell denkt, sondern unterschiedlichste Menschen, Lebensweisen und Arbeitsformen auf die gleiche Art und Weise wertschätzt, sichert und unterstützt. Dieses Ziel verfolgt auch die Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, welche am 19. November 2014 zum vierten Mal tagte.
Inklusion als sozialdemokratisches Schwerpunktthema
Am 13. Oktober 2014 hat der SPD-Parteivorstand den Beschluss „Inklusion weiter vorantreiben“ gefasst. Inklusion soll Schwerpunktthema der kommenden Jahre sein. Die SPD will die maßgeblich gestaltende politische Kraft auf dem Weg von der Fürsorge für Menschen mit Behinderung hin zur selbstbestimmten Teilhabe sein. „Mit dem Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen werden wichtige Weichen gestellt, aber die SPD denkt über diese Wahlperiode hinaus und will Teilhaberecht und Sozialpolitik weiter entwickeln. Wir wollen eine Sozialpolitik, die weniger institutionell denkt, sondern unterschiedlichste Menschen, Lebensweisen und Arbeitsformen auf die gleiche Art und Weise wertschätzt, sichert und unterstützt“, heißt es im Beschluss. Und weiter: „Die SPD ist die Inklusionspartei in Deutschland. Sie hat den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe mitgestaltet. Die UN-Behindertenrechtskonvention und das SGB IX sind der Maßstab für eine moderne Inklusionspolitik, aber auch für eine moderne Sozialpolitik insgesamt. Die SPD bekräftigt ihren Anspruch, die maßgeblich gestaltende politische Kraft auf dem Weg von der Fürsorge für Menschen mit Behinderung hin zur selbstbestimmten Teilhabe zu sein. In unseren gesellschaftlichen Bestrebungen werden wir schrittweise den inklusiven Arbeitsmarkt, inklusive Bildung, Wohnen, Kultur und Freizeit sowie Sportangebote ausbauen und mittelfristig selbstverständlich werden lassen. Es geht darum, für alle Menschen einen gleichen und gleichartigen Zugang zu Unterstützungsstrukturen und Sicherungssystemen zu gewährleisten.“
Willkommen in der Arbeitsgemeinschaft Selbst aktiv - Menschen mit Behinderung in der SPD
Die auf Bundes- und Länderebene organisierte Arbeitsgemeinschaft Selbst aktiv - Menschen mit Behinderung in der SPD begrüßt den Beschluss. „Die Berliner AG wird diesen Weg wie bisher konstruktiv und wenn nötig auch kritisch begleiten und vor allem die SPD geführte Berliner Landespolitik wie bisher dabei unterstützen, bei der schrittweisen Verwirklichung der Inklusion in allen Bereichen - vom Arbeitsmarkt bis zum Sport - voran zu kommen“, so die Berliner Vorsitzende Karin Sarantis-Aridas. Dabei baut die SPD auf das feste Fundament der Beteiligung von Betroffenen an der Erarbeitung von Positionen und Forderungen. Das Prinzip "Nichts über uns ohne uns" ist zentral. Behinderung entsteht durch die Wechselwirkung von individuellen Einschränkungen und gesellschaftlichen Hürden und Barrieren, räumlich, medial und in den Köpfen. Nur Menschen mit Behinderungen selbst können uns vollständig auf diese Behinderungen aufmerksam machen und Wege zur echten Teilhabe aufzeigen. Mit den Menschen mit Behinderung zusammen wollen wir Nachteile und Barrieren beseitigen, ohne neue Privilegien zu schaffen.
Als Beisitzerin im Berliner Vorstand von "Selbst aktiv" bekräftige ich, dass sowohl die Mitarbeit von Parteimitgliedern als auch externer UnterstützerInnen mit Behinderungen in der SPD willkommen ist. Inklusion und Partizipation sind wichtige Werte und Ziele sozialdemokratischer Politik. Die AG Selbst aktiv ist eine Multiplikatorin. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen zu erreichen und ihnen niederschwellige Angebote zu machen.
Die inklusive Gesellschaft als Leitidee des BMAS
Das SPD-geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt einen umfangreichen Konsultationsprozess mit allen Verbänden und Institutionen im Bereich der Behindertenpolitik im Hinblick auf ein modernes Bundesleistungsgesetz durch. Neben der Entlastung der Kommunen von Kosten der Eingliederungshilfe muss die Reform weg vom bisherigen "Fürsorgesystem" hin zu einem modernen Teilhaberecht führen, welches das Wunsch- und Wahlrecht respektiert und für Menschen mit Behinderungen
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
- Teilhabe am Arbeitsleben sowie
- Rehabilitation und Wiederherstellung von Teilhabemöglichkeiten
umfassend ermöglicht. Dazu gehören die Prüfung eines Teilhabegeldes zum pauschalen Ausgleich von Nachteilen und von Wegen zu mehr Unabhängigkeit von Einkommen und Vermögen.
Am 19. November 2014 hat die 4. Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz stattgefunden. Themen der Sitzung waren die soziale Teilhabe, die Bedürftigkeits-un-/abhängigkeit der Fachleistungen sowie die Prüfung der Einführung eines Bundesteilhabegeldes und eines Blinden- und Gehörlosengeldes. Bis Mitte 2015 soll unter Beteiligung vieler das Bundesteilhabegesetz entwickelt und bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Mischen Sie mit und treten Sie mit uns dafür ein, dass wir ein gutes Bundesteilhabegesetz bekommen, welches die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in den Mittelpunkt stellt. Wer sich aktuell immer über neue Veröffentlichungen zum Bundesteilhabegesetz informieren möchte, kann einen kostenfreien Newsletter bestellen.
Stuttgarter Erklärung
Eine inklusive Gesellschaft erfordert in fast allen Politikfeldern neue Regelungen auf den föderalen Ebenen. Zur Verbesserung der schulischen inklusiven Bildung haben die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern die Stuttgarter Erklärung beschlossen. Das Recht auf inklusive Bildung wird als zentrales Anliegen der in Deutschland vor über fünf Jahren durch Bundesgesetz eingeführten UN-Behindertenrechtskonvention dargestellt, Es beinhaltet das Recht auf gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen im allgemeinen Bildungssystem. Von den am Bildungsprozess beteiligten Aufgaben-, Finanzierungs- und Personalverantwortlichkeiten wird noch mehr Engagement eingefordert.