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Europaweit für gerechte Teilhabe und mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

In Europa leben mehr als 80 Millionen Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderungen sind konfrontiert mit einer Vielzahl von Herausforderungen im Alltag und einer Vielzahl an Diskriminierungen. Trotz des rechtlichen Fortschritts durch die UN-Behindertenrechtskonvention wirkt sich auf europäischer Ebene die Wirtschaftskrise negativ auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung aus. Die Austeritätspolitik in den letzten Jahren hat insbesondere Menschen mit Behinderungen stark getroffen. Denn die Länder, die unter der Wirtschaftskrise leiden, haben vielfach bei Sozialprogrammen gekürzt, die gerade Menschen mit Behinderung zugutekamen.

Als Chairwoman des Unterausschusses „Behinderung und Inklusion“ in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats setze ich mich für eine gerechte Teilhabe und mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in ganz Europa ein.

An diesem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen diskutieren wir in einer Sondersitzung des Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Europarat, in Paris die Resolution „Gleichstellung und Inklusion für Menschen mit Behinderung“. Unser Ziel: Wir wollen diese europaweit zu einem wichtigen Schritt für mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung machen. In der Resolution wird die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert.

Eine wichtige Grundlage dafür bieten die sogenannten „General Comments“, die in diesem Jahr durch den UN-Fachausschuss verabschiedet wurden. Diese "General Comments" ("Allgemeine Bemerkungen") wurden zu den Artikeln 9 „Zugänglichkeit“ und Artikel 12 „Gleiche Anerkennung vor dem Recht“ verfasst. Sie sind wichtige Auslegungshilfen, wie ein Artikel zu verstehen ist. Diese Allgemeinen Bemerkungen enthalten die autoritativen Auslegungen der Menschenrechte durch die zuständigen UN-Vertragsorgane. Sie sind die Richtschnur für die Umsetzung der Menschenrechtspflichten. Anhand konkreter Beispiele verdeutlichen sie Art und Umfang der menschenrechtlichen Verpflichtungen.