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Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Wir müssen die Aufarbeitung von sexuellen Kindesmissbrauch weitervorantreiben, dürfen das durch Missbrauch entstandene Leiden auf der einen und das Verbrechen auf der anderen Seite niemals totschweigen. Im Januar 2010 entschuldigte sich der Rektor des Berliner Canisius-Kollegs für die jahrelangen, systematischen Übergriffe in seiner Schule und löste damit eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über Kindesmissbrauch aus. Anlässlich dieses Jahrestages widmeten die Bundestagsabgeordneten dem Thema Sexuelle Gewalt gegen Kinder am 30. Januar 2015 eine Plenardebatte und diskutierten den Antrag „Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch sicherstellen“ (Drs. 18/3833)  der Koalitionsfraktionen.

Debatte und Koalitionsantrag im Bundestag

Mit einem Antrag unterstützen die Fraktionen von SPD und CDU/CSU den „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ dabei, eine unabhängige gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Vergangenheit in Gang zu halten.

Neben dem Mut der Opfer standen die Forderungen der ExpertInnen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ sowie des „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“ im Fokus. Beide Institutionen hatte die Bundesregierung am 24. März 2010 erstmalig eingerichtet.

Unabhängige Aufarbeitungskommission erforderlich

In ihrem Antrag fordern SPD- und Unions-Abgeordnete die Bundesregierung dazu auf, den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im „Rahmen der finanziellen Möglichkeiten“ darin zu unterstützen, eine unabhängige Aufarbeitungskommission einzurichten, die bundesweit Betroffene anhören, deren Berichte auswerten, dokumentieren und in geeigneter Weise veröffentlichen darf. Dies hatten auch die ExpertInnen des „Runden Tisches“ gefordert.

Die Kommission braucht unsere dauerhafte und starke Unterstützung. Gerade auch dann, wenn es schwer wird, sich den Ergebnissen zu stellen. Es wird neue Fälle geben. Es wird neue gesellschaftliche Veränderungen geben. Und es wird zu prüfen sein, wie und ob die gewonnenen Erkenntnisse wirken. Deshalb ist es notwendig, dass die/der „Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs“ künftig unabhängig von einer Festschreibung einer Amtszeit sein soll. Bisher hat die Bundesregierung die 2010 geschaffene Stelle auf eine Amtszeit von fünf Jahren festgeschrieben.

Betroffene wünschen eine unabhängige Aufklärungskommission, die aber auch gleichzeitig für sie Partei ergreife. Die Plenardebatte soll daher auch ein „ein starkes Signal“ für alle sein, die sich für mehr Aufklärung einsetzen. Eine unabhängige Aufarbeitungskommission könne Empfehlungen aussprechen und systemische Fehler benennen, könne auch Erkenntnisse erbringen, die zu einem verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt beitragen. Eine solche Aufarbeitungskommission sei damit auch ein wichtiger Teil der Präventionsarbeit und für „eine Kultur des Hinsehens“.

„Kultur des Hinsehens“ und konkrete Maßnahmen

In den letzten Jahren wurden bereits wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs realisiert, wie das Bundeskinderschutzgesetz oder das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Unabhängig davon stellt der Bund insgesamt 50 Millionen Euro für den „Fonds Sexueller Missbrauch“ zur Verfügung.

Die Schaffung einer vom Parlament gestützten unabhängigen Aufarbeitungskommission - wie nun von den Koalitionsfraktionen beantragt - ist eine der drei Forderungen des „Runden Tisches“. Im November 2014 hatte der Deutsche Bundestag bereits das Strafgesetzbuch verschärft und die Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch verlängert. Für den von den ExpertInnen ebenfalls geforderten „unabhängige Betroffenenrat“ wurden auf Vorschlag der Fraktionen bereits ExpertInnen benannt.