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SPD-Fraktion beschließt Positionspapier für ein inklusives Petitionsrecht

Petitionen ermöglichen es jedem Menschen, sich direkt an den Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dennoch ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass das Petitionsrecht noch zu viele Hürden für Menschen mit Behinderungen hat. Ihre Forderungen haben die SPD-Abgeordneten im einstimmig beschlossenen Positionspapier "Wir wollen das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern" [barrierefreies PDF] jetzt veröffentlicht.

Es waren stets die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Bundestag, die das Petitionsrecht entscheidend weiterentwickelt haben: So hat die SPD-Fraktion etwa Online-Petitionen eingeführt und öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses im Bundestag durchgesetzt. Dadurch ist das Einreichen einer Petition bereits heute recht niedrigschwellig. Dennoch gibt es noch Optimierungsbedarf, damit auch Menschen mit Behinderungen ihr Petitionsrecht problemlos wahrnehmen können. Uns freut der Zuspruch unter anderem auch von der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Verena Bentele.

Petitionen erleichtern, Recht auf gesellschaftliche Teilhabe stärken

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, und damit die Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft, weiter vorantreiben. Nun muss der Koalitionspartner, die Unions-Fraktion, überzeugt werden, die bislang eine Anpassung des Petitionsrechts nicht für notwendig erachtete.

Wenn wir als Koalition das Thema Inklusion ernst meinen, müssen wir auch im Petitionsrecht die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Ein großer Teil der eingereichten Petitionen an den Deutschen Bundestag bezieht sich auf gesundheitsbezogene Themen und unsere Sozialsysteme.

Sozialdemokratische Forderungen an ein inklusives Petitionsrecht

Im SPD-Bundestagsfraktions-Positionspapier heißt es: „Wir wollen Barrieren beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie ihr Recht auf eine Petition wahrnehmen wollen“. Konkret sollen folgende Dinge verbessert werden:

  • Informationsmaterial über das Petitionsrecht und auch die Beschlüsse des Petitionsausschusses sollen künftig sowohl in einer verständlicheren Sprache als auch in sog. „Leichter Sprache“ verfasst werden.
  • Die Website „Herzlich Willkommen im Portal des Petitionsausschusses“ soll barrierefrei sein.
  • Zudem sollen die Beschlüsse des Petitionsausschusses für blinde, sehbehinderte und motorisch behinderte Menschen auch als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten werden.
  • Öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses sollen grundsätzlich immer in Gebärdensprache übersetzt werden. (Für die nächste Ausschusssitzung wurde bereits auf Initiative der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion ein/e Gebärdendolmetscher/in beantragt.)
  • Petitionen sollen künftig auch per E-Mail eingereicht werden können, vorausgesetzt, der Absender bzw. die Absenderin macht vollständige Angaben zu Namen und Adresse.
  • Im Rahmen der anstehenden Novellierung, also Überarbeitung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), soll geprüft werden, ob das Gesetz auch auf Verwaltungstätigkeiten in Bundesorganen angewendet werden kann, z. B. auf eine Anstellung im Deutschen Bundestag.

Über Petitionen auf Bundesebene

Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene das bisher einzige Element der direkten Demokratie. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich mit diesem Instrument im Rahmen der politischen Willensbildung direkt und ungefiltert bei seiner Volksvertretung Gehör verschaffen. Dabei können Petitionen bei persönlichen Einzelanliegen, zur Kontrolle der Verwaltung wie auch als Beteiligungsinstrument genutzt werden.

Innerhalb der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag kümmert sich eine Ausschussarbeitsgruppe Petitionen um das Thema. Auf dieser Webseite erfahren Sie mehr.