Hauptmenü

SPD setzt Mietpreisbremse durch

Der Weg für die Mietpreisbremse ist nun endlich frei. Die Union hat ihren Widerstand gestern im Koalitionsausschuss aufgegeben. Das Gesetz wird in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Das ist eine gute Nachricht für die MieterInnenstadt Berlin. Die SPD löst auch dieses wichtige Wahlversprechen ein! Angesichts der steigender Mieten in Berlin ist die Mietpreisbremse ein wichtiges Mittel um den Anstieg zu begrenzen. 

Unser Engagement für ein soziales Mietrecht hat sich durchgesetzt. Das ist für Millionen MieterInnen von enormer Bedeutung und ein großer Erfolg für eine moderne Rechts- und VerbraucherInnenpolitik.

Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für NormalverdienerInnen bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.

Um den enormen Anstieg der Mieten langfristig zu verhindern, brauchen wir aber auch Wohnungsneubau. Unser Gesetz erhält und fördert die hohe Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt. Deswegen erstreckt sich die Mietpreisbremse nicht auf Neubauten und die Erstvermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Investitionen sollen sich weiterhin auszahlen. Aber: Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sie sind das Zuhause von Menschen.

Es darf hier nicht allein um Profitmaximierung gehen. Deshalb schaffen wir mit dem neuen Gesetz einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von MieterInnen und VermieterInnen.

Wer bestellt, bezahlt

Auch das Bestellprinzip im Maklerrecht kommt ohne Ausnahme. In Zukunft gilt: Wer die/den MaklerIn bestellt, bezahlt auch. Das ist in den allermeisten Fällen die Vermietenden. Die Zwangslage von Wohnungssuchenden wird nicht länger ausgenutzt. Dieses klassische Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan als auch bei der Wohnungssuche. Die Ausnahme für das Maklerwesen ist nicht gerechtfertigt, ihre Abschaffung war überfällig.