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DIMR: „Riesenblamage“ für Deutschland verhindert

Die Große Koalition hat sich heute auf einen Gesetzentwurf zur Zukunft des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) geeinigt. Dadurch wurde die drohende internationale Herabstufung des Instituts in letzter Minute verhindert. „Damit ist die Verhinderungstaktik der CDU-Politikerin Erika Steinbach ins Leere gelaufen. Deutschland bleibt eine Riesenblamage erspart“, sagte Mechthild Rawert, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und Chairwoman des Unterausschusses „Behinderung und Inklusion“. Das Institut umfasst seit dem Jahr 2009 auch die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, einen Gesetzentwurf zu verabschieden, der das bereits seit 2001 existierende Institut auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass das DIMR sein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat nicht verliert. Die Unabhängigkeit des Instituts und sein A-Status bleiben gemäß den „Pariser Prinzipien“, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen als Qualitätskriterien für nationale Menschenrechtsinstitutionen verabschiedet hat, gesichert. Es kann nun auch weiterhin als deutsche Instanz für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen akkreditiert bleiben und bei internationalen Beratungen auftreten. Das Institut besteht in seiner jetzigen Rechtsform als eingetragener Verein fort und wird zukünftig aus Haushaltsmitteln des Deutschen Bundestages finanziert.

Die SPD hatte in den Verhandlungen immer betont, das DIMR müsse so unabhängig weiterarbeiten wie bisher. Die Union wollte mehr Einfluss für die Politik. Ein erster Entwurf für das Gesetz aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hätte schon im November 2014 ins Kabinett gehen sollen. Dies wurde durch den Widerstand der Union - zumindest vorübergehend - verhindert.

Es wäre ein fatales Zeichen gewesen, wenn das Deutsche Institut für Menschenrechte, einschließlich der von ihm geleiteten Monitoring-Stelle, seinen A-Status verloren hätte. Insbesondere vor dem Hintergrund der ersten Staatenprüfung Deutschlands in Bezug auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. und 27. März 2015 in Genf stattfinden wird. Es ist gut, dass dieses Szenario verhindert werden konnte und Deutschland sein hohes internationales Ansehen in menschenrechtspolitischen Kreisen wahrt.

Hintergrund

Seit dem Jahr 2009 ist die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und bewertet die Menschenrechtssituation der über 9,6 Millionen in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen. Als Schnittstelle zwischen Forschung, Menschenrechtsbildung und Politikberatung ist das Institut in den letzten 14 Jahren seit seinem Bestehen ein unersetzlicher Akteur geworden, um Menschenrechte in Deutschland zu schützen, zu fördern und ihre Umsetzung voranzutreiben.

Der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche Organisation Europas. Er wurde 1949 gegründet und hat seinen Sitz in Straßburg. Mittlerweile gehören dem Europarat 47 Mitgliedstaaten an. Ziele sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg und stellt heute das größte politische Forum Europas dar. Ihr gehören inzwischen 318 ParlamentarierInnen aus den Mitgliedsstaaten und ebenso viele Stellvertreter an. Der Deutsche Bundestag ist mit einer 18-köpfigen Delegation und entsprechend vielen StellvertreterInnen vertreten.