Das ist eine gute Nachricht für unsere Kommunen in Deutschland und für Berlin. Gestern hat das Bundeskabinett den Entwurf des Nachtragshaushalts für 2015 und den Haushaltsentwurf für 2016 beschlossen. Hier hat die SPD ein massives Entlastungs- und Investitionspaket insbesondere für finanzschwache Kommunen durchgesetzt. Zusätzlich zu den bereits angekündigten 10 Mrd. Euro für Investitionen in Deutschland stehen jetzt noch einmal 5 Mrd. Euro speziell für Kommunen zur Verfügung. Vor allem finanzschwache Kommunen sollen gezielt gefördert werden, damit sie dringend notwendige Investitionen in die öffentliche Infrastruktur tätigen können. Damit kommen wir dem Ziel, in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, einen großen Schritt näher.
Und so werden die Kommunen von den von uns SozialdemokratInnen durchgesetzten 5 Mrd. Euro profitieren:
Mit 1,5 Mrd. Euro stocken wir die bereits für 2017 beschlossene Entlastung von 1 Mrd. Euro auf (auf dann insgesamt 2,5 Mrd. Euro). Durch die zusätzliche Entlastung werden weitere Spielräume für kommunale Investitionen geschaffen.
3,5 Mrd. Euro stellen wir noch 2015 für das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ bereit. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei bis zu 90 %. Folgende Förderbereiche sind vorgesehen:
Die 3,5 Mrd. Euro werden auf Basis eines Schlüssels auf die Länder verteilt, der die jeweilige Bedürftigkeit widerspiegeln soll. Für Berlin bedeuten das konkret Mittel in Höhe von 109,9 Millionen Euro.
Auch vom bereits verkündeten 10 Mrd. Euro-Paket für zusätzliche Investitionen profitieren die Kommunen. Bestehende Bundesprogramme werden aufgestockt und neue Programme aufgelegt:
Hier ein paar Beispiele aus dem Verantwortungsbereich der Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks:
Das Bundeskabinett hat am 18. März den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2015 beschlossen. Mit dem Nachtragshaushalt werden der „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ von 3,5 Mrd. Euro sowie 7 der 10 Mrd. Euro an zusätzlichen Investitionen bis 2019 umgesetzt. Nach derzeitigem Stand wird die abschließende 2./3. Lesung im Bundestag am 22. Mai stattfinden. Nach Zustimmung des Bundesrates Anfang Juni kann das Gesetz dann in Kraft treten.
Weitere Entlastungen für Kommunen
Zusätzlich werden die Kommunen durch die volle Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise durch die je 500 Mio. Euro in 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen entlastet. Insgesamt bedeuten die ergriffenen Maßnahmen eine Entlastung der Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro.
Diese massive Stärkung der Kommunen ist ein großer Erfolg der SPD!
Wir wollen, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern von den Menschen vor Ort auch erfahrbar sind. Deshalb werden wir uns auch weiterhin für die Kommunen engagieren: Etwa bei der anstehenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder der Frage, wie die Kosten im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen auch langfristig gerecht aufgeteilt werden können. Schließlich wollen wir auch bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes („Bundesteilhabegesetz“) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.
Mehr Information gibt es auch im Faltblatt "Starke Kommunen - wir schaffen Gestaltungsspielräume" der SPD-Bundestagsfraktion