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Wir brauchen eine umfassende Finanztransaktionssteuer

Eine Studie des DIW belegt: eine Finanztransaktionssteuer würde Deutschland jährlich bis zu 44 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bescheren. Sie würde Finanzspekulationen eindämmen und zu mehr Gerechtigkeit an den Finanzmärkten führen. Endlich würden diejenigen an den Kosten der Finanzkrise beteiligt, die sie verursacht haben. Die SPD-Fraktion fordert sie seit Langem: eine länderübergreifende Finanztransaktionssteuer. Nun kommt wieder Bewegung in die Verhandlungen.

Eine Finanztransaktionssteuer (FTT) ist im Prinzip eine Umsatzsteuer für Finanzgeschäfte an der Börse. Vorläufer dieser Idee ist die Tobin-Steuer auf internationale Devisengeschäfte - eine Hauptforderung der globalisierungskritischen Bewegung attac. Bereits im September 2011 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für eine harmonisierte Finanztransaktionssteuer in der gesamten Europäischen Union vor. Großbritannien und Schweden lehnten ab, sodass keine Einigung über eine EU-weite Finanztransaktionssteuer erzielt werden konnte. Daraufhin entschlossen sich 11 Mitgliedstaaten – auf Druck der SPD-Fraktion auch Deutschland -, die Finanztransaktionssteuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einzuführen.

Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft gemeinsam mit anderen sozialdemokratischen Parlamentsfraktionen weiter für eine umfassende Steuer. Deswegen haben wir das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) beauftragt, eine Studie durchzuführen, welche fiskalischen und ökonomischen Auswirkungen eine Finanztransaktionssteuer hätte.

Die Studie kommt zu bemerkenswerten Ergebnissen. Hier ein Überblick:

  • Bei Steuersätzen von 0,1 Prozent für Wertpapiere und 0,01 Prozent für Derivate ergibt sich für Deutschland ein mögliches Aufkommen zwischen 18 und 44 Milliarden Euro.
  • Werden Derivate nicht besteuert, geht das Aufkommen aus der Steuer in Deutschland um mehr als 90 Prozent zurück. Auch der Handel mit Staatsanleihen sollte besteuert werden.
  • Die Steuer muss aus einer Kombination von Ausgabe- und Ansässigkeitsprinzip erhoben werden, sonst drohen weitere erhebliche Einbußen. So würden einerseits Finanzprodukte besteuert, welche in Staaten ausgegeben wurden, die die Finanztransaktionssteuer erheben. Andererseits aber auch solche Transaktionen, die von den Händlern getätigt werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich der Steuer haben.
  • Ein Stufenmodell, bei dem mit zeitlichem Abstand erst nach und nach Finanzprodukte in die Steuer einbezogen werden, lädt zu Ausweichreaktionen ein und ist deshalb nicht zu empfehlen.

Das Gutachten zeigt einmal mehr: Zentral ist eine möglichst breite Bemessungsgrundlage, eher bei sehr niedrigen Steuersätzen als verzögert eingeführt durch ein Stufenmodell.

Die Finanztransaktionssteuer ist und bleibt ein wesentliches gemeinsames Projekt der europäischen Sozialisten und Sozialdemokraten.

Klar ist, dass es noch viel Arbeit und Überzeugungskraft brauchen wird, die Verhandlungen erfolgreich zum Ende zu bringen. Frankreich hat bereits 2012 eine nationale Finanztransaktionssteuer eingeführt, ebenso Italien im Jahr 2013. In einem gemeinsamen Brief an ihre europäischen Kolleginnen und Kollegen haben sich die Finanzminister von Frankreich und Österreich auf die ursprüngliche Idee der Finanztransaktionssteuer zurückbesonnen: Eine breite Bemessungsgrundlage bei niedrigen Steuersätzen. Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) muss jetzt den neuen Schwung nutzen und unverzüglich die Chancen auf eine Einigung in Europa ausloten.

Die komplette Studie ist diesem Text angehängt und lässt sich hier herunterladen.