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Wohngeld wird endlich erhöht

Erstmals seit 2009 wird das Wohngeld wieder erhöht. Das Bundeskabinett hat am 18. März 2015 die Vorlage von Bundesbauministerin Barbara Hendricks für eine gesetzliche Wohngeldreform beschlossen. Künftig haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld und viele MieterInnen werden auch deutlich mehr Wohngeld beziehen können. Damit haben wir SozialdemokratInnen einen wichtigen und längst überfälligen Meilenstein für geringverdienende Haushalte gesetzt. Gerade für die MieterInnenstadt Berlin ist das nach der Mietpreisbremse ein weiteres wichtiges Signal gegen Gentrifizierung.

Mit der Erhöhung des Wohngelds setzt die SPD einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen um.

Zentrale Regelung des „Entwurf des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)“ ist die Anpassung des Wohngelds an die Mieten- und Einkommensentwicklung. Dabei werden künftig nicht die Kalt-, sondern die Warmmieten berücksichtigt. Von der Reform profitieren bundesweit rund 870.000 Haushalte. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben und dabei in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Durchschnittlich bedeutet das eine Erhöhung um 39 Prozent.

Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen besonders Familien und RentnerInnen zugute. Das als Mietzuschuss, aber auch als Lastenzuschuss für BewohnerInnen von selbstgenutztem Eigentum gewährte Wohngeld trägt somit dazu bei, die soziale Mischung unserer Städte zu erhalten und zu verbessern. Mit der Wohngeldnovelle ist endlich eine Anpassung an reale Verbraucherpreise, Einkommensverhältnisse und Wohnkosten erfolgt.

Doch Wohngeld alleine wird die sozialen Schieflagen in Deutschland nicht heilen. Wir müssen im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen dafür Sorge tragen, dass dem steigenden Wohnraumbedarf in bestimmten Regionen durch Aktivierung von Neubautätigkeit begegnet wird und sozialer und vor allem bezahlbarer Wohnraum entsteht.

Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit dem Eckwertebeschluss des Bundeshaushaltes wurde das Wohngeld für 2016 gegenüber dem bisherigen Finanzplan, der bereits eine Steigerung um 100 Millionen Euro vorsah, um weitere 85 Millionen Euro auf insgesamt 715 Millionen Euro angehoben.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finden Sie Fragen und Antworten zur Wohngeldreform.