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Unabhängigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) gerettet - das bedeutet auch eine Unterstützung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Heute hat der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) beraten. Nach äußerst zähen Verhandlungen war es der SPD gelungen, das Deutsche Institut für Menschenrechte mit einer gesetzlichen Grundlage im Sinne der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen abzusichern. Damit bleibt die Unabhängigkeit des Instituts erhalten. Die Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit des Instituts bilden eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass der A-Status des Instituts auf internationaler Ebene erhalten bleibt. Der A-Status ermöglicht wichtige Mitwirkungsrechte in UN-Gremien.

Der Verlust des A-Status und der damit einhergehenden Mitwirkungsmöglichkeiten hätten einen schweren außen- und menschenrechtspolitischen Schaden für Deutschland bedeutet. Justizminister Heiko Maas hat bereits im Oktober 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bestehende Rechtsform und Struktur sowie die bisherigen Aufgaben des Instituts widerspiegelte. Aus SPD-Sicht hätte das Institut, das sich eine ausgezeichnete Reputation erworben hat, wie bisher weiterarbeiten können. Die CDU/CSU-Fraktionen, insbesondere Erika Steinbach (MdB, CDU), wollte dessen Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit einschränken. Sie wollte die Rechtsform des Vereins zugunsten der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts abzuschaffen. Dies jedoch hätte gegen die Pariser Prinzipien verstoßen und den A-Status gefährdet. Darüber hinaus sollte sich das Institut nach den Vorstellungen der Union künftig vorrangig mit der Menschenrechtslage im Ausland befassen. Kritische Anmerkungen zur Lage in Deutschland empfand sie als unpassend, obwohl gerade dies die Aufgabe des Institutes ist. Für besonders ärgerlich halte ich es, dass Erika Steinbach lange Zeit mit Rückendeckung des Bundeskanzleramtes handeln durfte.

Die SPD steht zu den Menschenrechten

Ich danke den sozialdemokratischen VerhandlerInnen, die im Interesse einer verantwortungsvollen Menschenrechtspolitik ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben. Trotz des extremen zeitlichen Termindrucks und der anfänglichen Inflexibilität der Union konnten wesentliche SPD-Positionen im Gesetzentwurf und die Unabhängigkeit des Instituts bewahrt werden. Dabei wurde die SPD durch das Forum Menschenrechte und von vielen Einzelorganisationen inhaltlich unterstützt.

Hier wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes:

  • Rechtsform: Das Institut bleibt ein eingetragener Verein, der keinerlei Rechts- und Fachaufsicht unterliegt.
  • Aufgaben: Das Institut widmet sich nach wie vor - wie es seinem Mandat als nationale Menschenrechtsinstitution entspricht - schwerpunktmäßig der Lage in Deutschland. Die bisherigen fünf Kernaufgaben werden um einen Punkt - die Analysen von menschenrechtlichen Folgen totalitärer Diktaturen - ergänzt.
  • Jenseits dieser Kernaufgaben kann sich das Institut mit menschenrechtsbezogenen Länderanalysen und mit der Wirkung europäischer und deutscher Politik auf die Menschenrechte befassen. Dies ist aber nur möglich, wenn es hierfür zusätzliche Finanzmittel gibt.
  • Unverändert bleibt das Institut die bewährte Monitoring-Stelle für die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in Deutschland. Als Chairwoman des Unterausschusses für Inklusion und Menschen mit Behinderung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates begrüße ich diesen Punkt sehr.
  • Eine neue Aufgabe ist hinzugekommen, die ganz im Sinne der Pariser Prinzipien und des Instituts ist: die Erstellung eines jährlichen Berichts über die Arbeit des DIMR und über die Entwicklung der Menschenrechtslage in Deutschland. Der Bundestag soll dazu Stellung nehmen. Das halte ich ebenfalls für einen Fortschritt.
  • Kuratorium: Das Kuratorium wird um fünf stimmberechtigte und vier nicht stimmberechtigte Mitglieder erweitert. Sechs von 18 stimmberechtigten Mitgliedern werden vom Deutschen Bundestag ernannt. Ein moderat vergrößertes Kuratorium spiegelt stärker die von der Union gewünschte gesellschaftliche Pluralität wider, ohne dass es die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Und: Das Forum Menschenrechte, ein Dachverband von über 50 Menschenrechtsorganisationen, entsendet weiterhin stimmberechtigte Mitglieder, was die Union um jeden Preis verhindern wollte.
  • Vorstand: Dieser besteht weiterhin aus einer Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der von der Union vorgesehene vierköpfige Vorstand wurde abgewehrt. Kuratorium und Vorstand können durch Beiräte in ihrer Arbeit unterstützt werden. Dies ist neu und sinnvoll.
  • Finanzierung: Das Institut wird künftig aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert und nicht mehr aus den Einzelplänen von vier Ressorts. Erfolgreich verhindert haben wir die Angliederung des DIMR an das Auswärtige Amt, was - in Kombination zu der von der Union geforderten Auslandsorientierung - eine institutionelle und inhaltliche Abhängigkeit bedeutet hätte.

Ich bin überzeugt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner Expertise auch künftig national wie international eine geschätzter Partnerin und ein wichtiges Forum für staatliche wie nicht-staatliche AkteurInnen in der Menschenrechtspolitik ist.

Zum weiteren Verfahren: Der Gesetzentwurf wird parallel im Bundestag und Bundesrat eingebracht. Am 8. Mai 2015 wird er im Bundesrat behandelt und dann in den Bundestag überwiesen. Im Juni werden wir an dieses Projekt des Koalitionsvertrags einen Haken machen können.

Bedeutung des DIMR auch im Hinblick auf die verbesserte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26./27. März nimmt die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Genf an der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) teil. Anwesend sind selbstverständlich auch eine Regierungsdelegation mit VertreterInnen der Bundes- und Länderebenen sowie die behindertenpolitischen SprecherInnen aller Fraktionen des Deutschen Bundestages. Sie alle treten leidenschaftlich für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung ein - können dieses nun aber mit der Gewissheit, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen originären Aufgaben auch weiterhin nachkommt, umso überzeugender tun. 

De Bundesregierung hat 2011 beim CRPD-Ausschuss einen ersten Staatenbericht zur Umsetzung der BRK vorgelegt, wie es Artikel 35 BRK vorschreibt. Im Rahmen des vorgesehenen Prozedere hat der UN-Fachausschuss daraufhin eine Frageliste (list of issues - kurz: LOI) erstellt, die die Bundesregierung beantworten muss.

Die Monitoring-Stelle selbst erhofft sich vom CRPD-Ausschuss ein klares Signal, damit Deutschland auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft noch besser vorankommen kann. Die Prüfung biete eine große Chance um zwischen Regierung, Politik und Gesellschaft noch strittige Fragen zu klären. Zum Beispiel darüber, ob der Staat mehr für Barrierefreiheit tun muss, ob Zwang in der psychiatrischen Versorgung zulässig ist, ob Sonderstrukturen, wie Werkstätten und Förderschulen, vollständig durch inklusive Strukturen abgelöst werden müssen und wie Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt geschützt werden.