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Europarat: Europäischer Meilenstein für die Anerkennung von Trans*Menschen

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am 22. April 2015 den Bericht „Diskriminierung von Trans*Menschen in Europa“ beschlossen.

Dazu erklärt das Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Mechthild Rawert: „Dieser Bericht markiert einen Meilenstein in der Frage der Anerkennung von Trans*Menschen und Transgender. Er trägt zur Aufklärung und Sensibilisierung der europäischen Bevölkerung für die besonderen Belange transgeschlechtlicher Menschen bei. Dafür danke ich der Berichterstatterin Deborah Schembri, Mitglied der maltesischen Parti Laburista, sehr.“

Der sorgfältig recherchierte Bericht ist in enger Konsultation mit Menschenrechts- und Antidiskriminierungsstellen sowie mit NGOs, wie Transgender Europe, entstanden. Im Bericht wird die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen konstatiert, sei es auf dem Arbeitsmarkt, sei es bei der Wohnungssuche oder bei Gesundheitsdienstleistungen. Aber auch von Hasskriminalität sind Trans*Menschen besonders betroffen. Diese Stigmatisierungen und Diskriminierungen finden schändlicherweise auch in Deutschland statt.

Der Bericht unterbreitet den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates wichtige Handlungsvorschläge, um bestehende Diskriminierung zu beseitigen. Dabei verkünden die umfangreichen Empfehlungen eine klare Botschaft an alle Trans*Menschen, an alle europäischen Gesellschaften: Jeder Mensch wird mit gleichen Rechten geboren!  

  1. In ihrer Rede vor dem Europarat hat die Gesundheitspolitikerin Rawert folgende Punkte hervorgehoben:Sterilisation und medizinische Eingriffe sowie medizinische Begutachtung müssen als Voraussetzungen zur rechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität entfallen.
  2.  Transgeschlechtlichen Menschen muss der Zugang zu notwendigen geschlechtsangleichenden Maßnahmen (medizinische Eingriffe, Hormonbehandlungen, sowie begleitende psychologische Unterstützung) über das staatliche Gesundheitswesen ermöglicht werden.
  3.  Die nationalen und internationalen Standards der medizinischen Diagnostik bei transgeschlechtlichen Menschen sind zu „entpathologisieren“.