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Europarat: Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan gefordert

Die Nichteinhaltung grundlegender Rechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit in Aserbaidschan wurden in den vergangenen Jahren mehrmals sowohl im Bundestag als auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) scharf kritisiert. Sorge bereitet vor allem die nahezu flächendeckende Verfolgung von RegierungskritikerInnen, die teilweise seit Jahren anhand konstruierter Vorwürfe im Gefängnis sitzen.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats beschloss am 23. Juni 2015 die Resolution „Zur Funktionsfähigkeit der demokratischen Institutionen in Aserbaidschan“. Vorgelegt wurde ein Bericht des Monitoring-Ausschusses über die Umsetzung der in der Organisation geltenden demokratischen und menschenrechtlichen Prinzipien in Aserbaidschan. Dank zahlreicher Änderungsanträge enthält er nun auch eine deutliche Forderung nach Freilassung aller zu Unrecht Inhaftierten. Diese klare Benennung der Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan durch die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist nicht nur ein deutliches Warnsignal an die aserbaidschanische Regierung, sondern auch ein wichtiges Zeichen der Solidarität an die verfolgten politischen AktivistInnen im Land.

Aserbaidschan ist seit 2001 Mitglied im Europarat und hat sich durch seinen Beitritt und Unterzeichnung mehrerer Konventionen zur Einhaltung demokratischer Grundrechte verpflichtet.

Aserbaidschan muss politische Gefangene frei lassen

Aserbaidschan muss die politischen Gefangenen umgehend freilassen. Sie sitzen unter konstruierten Anklagen in den Gefängnissen Aserbaidschans. Sorgen macht mir unter anderem das Schicksal der MenschenrechtsaktivistInnen Leyla und Arif Yunus. Dinara Yunus schildert den Gesundheitszustand insbesondere ihrer Mutter als wirklich besorgniserregend. Allein aus humanitären Gründen müsste Frau Yunus freigelassen werden.

PACE-Mehrheit gegen aserbaidschanische "Kaviardiplomatie"

Es ist ein Erfolg für die Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, dass die Änderungsanträge zu Aserbaidschan eine klare Mehrheit gefunden haben. „Damit kommt auch die aserbaidschanische "Kaviardiplomatie" an ihre Grenzen, die leider auch bis in die deutsche Politik reicht", so mein Kollege Frank Schwabe (SPD), stellvertretender Leiter der deutschen Delegation. Er und andere PACE-Mitglieder befürchten, dass nicht der Europarat, der für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie steht, autoritäre Mitgliedsstaaten verändert, sondern umgekehrt. Die Entscheidung der Mehrheit der ParlamentarIerInnen für die Änderungsanträge macht Mut. Sie zeigt, dass sich zunehmend mehr Mitglieder für das Hochhalten der Menschenrechtsstandards positionieren.

Bundestag fordert die Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan

Am 12. Juni 2015 hat der Deutsche Bundestag den gemeinsamen Antrag „Einhaltung der Menschenrechte in Aserbaidschan einfordern“ der SPD- und Unionsfraktion beschlossen. Dieser weist auf die verheerende Menschenrechtslage in Aserbaidschan seit der Präsidentschaftswahl 2013 hin.

Der Antrag wurde zum Auftakt der Europa-Spiele in Baku beschlossen. Bei diesem sportlichen Großereignis wurde zu meinem Leidwesen einem autoritär regierten Land, das die Menschenrechte nicht einhält, weltweite Aufmerksamkeit geschenkt. Kaum berichtet wird über die Verletzung des Rechts auf Meinungs-, Presse-, Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, kaum darüber, dass viele RegimekritikerInnen das Land verlassen müssen oder inhaftiert sind. Auch über die kurz zuvor angekündigte Schließung des OSZE-Büros in Baku fand nur geringe öffentliche Aufmerksamkeit.

Wir SozialdemokratInnen fordern die Regierung Alijew auf, die Menschenrechte einzuhalten und die politischen Gefangenen bedingungslos freizulassen.

Der Europarat - das demokratische Gewissen Europas

Wenn es um Themen von gesamteuropäischem Interesse geht, dann ist der Europarat gefragt. Diese zwischenstaatliche Organisation wurde 1949 gegründet und behandelt politische, wirtschaftliche und soziale Fragen und fördert die kulturelle europäische Identität.

Um seine Ziele zu verwirklichen, entwickelt der Europarat Normen und Standards, die dann in den mittlerweile 47 Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um völkerrechtliche Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 und ihre Zusatzprotokolle. Organe des Europarats sind das Ministerkomitee mit den AußenministerInnen der Mitgliedstaaten und die Parlamentarische Versammlung. Dieser Versammlung, die auch das demokratische Gewissen Europas genannt wird, gehören 318 ParlamentarierInnen aus den 47 Mitgliedstaaten des Europarats und ebenso viele StellvertreterInnen an. Der Bundestag ist mit einer 18-köpfigen nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammengesetzten Delegation vertreten.

Bereits 1989 hatte die Parlamentarische Versammlung ParlamentarierInnen aus Mittel- und Osteuropa in ihre Arbeit eingebunden. Sie wurde zu einem wichtigen Forum für die neuen Demokratien und hat die Staaten bei politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen unterstützt. Mit dem 1993 eingeführten Monitoring-Verfahren wacht die Versammlung darüber, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen einhalten, die sie durch den Beitritt zum Europarat übernommen haben. Die Kontrolle erfasste zunächst nur die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen durch die jungen Demokratien Mittel- und Osteuropas. Inzwischen wird dieses Verfahren zur Überwachung der Einhaltungen der Verpflichtungen gegenüber dem Europarat in allen Mitgliedsstatten angewandt.

Die Versammlung tagt viermal im Jahr. Hinzu kommen regelmäßige Sitzungen des ständigen Ausschusses, der Fachausschüsse und der Unterausschüsse.