Geduldete Auszubildende müssen gezielt unterstützt werden. Die Integration junger Menschen in die Berufsausbildung und damit in den Arbeitsmarkt ist notwendig und sinnvoll. Ich begrüße es daher sehr, dass der Gesetzentwurf „Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften“ vorsieht, dass junge Menschen mit einer Aufenthaltsduldung (Geduldete) bereits ab 1. Januar 2016 nach einer Voraufenthaltsdauer von15 Monaten Zugang zu drei ausbildungsfördernden Leistungen haben sollen. Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag am 15. Oktober 2015 in 1. Lesung beraten.
Seit 2014 erstattet der Bund den Ländern 100 Prozent der Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Infolge der eingetretenen Bundesauftragsverwaltung hat sich Präzisierungsbedarf bei der Vorschrift über die Anrechnung von Einkommen ergeben, der mit Hilfe des Gesetzentwurfes umgesetzt werden soll. Außerdem ist darin eine Neuregelung der Vorschrift über die Nachweislegung der Länder für abgerufene Bundesmittel vorgesehen.
Ansonsten dient der Gesetzentwurf als „Omnibus-Gesetz“, um weitere wichtige Maßnahmen - zum Beispiel Regelungen zur landwirtschaftlichen „Hofabgabeverpflichtung“ zeitnah umzusetzen.