Ich begrüße das vom Bundeskabinett verabschiedete Verkaufsverbot von Elektronischen (E-) Zigaretten und E- Shishas an Kinder und Jugendliche und werde dieses in den anstehenden parlamentarischen Beratungen unterstützen. Dieses Verbot ist Teil des am 4. November 2015 vom Bundeskabinett verabschiedeten „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ aus dem Hause der Bundesjugendministerin Manuela Schwesig. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift.
Schäden für die Gesundheit
Harmlos sind die von vielen Kindern und Jugendlichen als cool betrachteten nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas keinesfalls. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin, wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen, schon lange bekannt sind, geben aktuelle Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums Aufschluss über die gesundheitlichen Risiken des Konsums auch nikotinfreier E-Shishas und E-Zigaretten.
Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Verschiedene Aromastoffe wie Schokolade und diverse Fruchtstoffe im Dampf verschleiern den gesundheitsschädigenden Charakter, verstärken den vermeintlich harmlosen Charakter. Beim Dampfen können Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen. Diese stehen Verdacht, Krebs auszulösen. Außerdem enthalten die Dämpfe von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel, die die Lunge chronisch schädigen können. Dies wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern und Jugendlichen die Lungenentwicklung.
Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Der Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten führt häufig dazu, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Dieser Effekt ist als sogenannter „Gateway-Effekt“ (Türöffner-Effekt) bekannt. Eine aktuelle Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigt: Jede/r fünfte Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren hat schon einmal eine E-Shisha und jede/r siebte eine E-Zigarette probiert. Nur 11,3 Prozent der 12- bis 17-Jährigen konsumierten eines der beiden Produkte, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.
Stärkung des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Bisher konnte ein Verkauf erfolgen, da diese keinen Tabak enthalten. Diese Gesetzeslücke wird mit den neuen Regelungen nun geschlossen. Er dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Sichergestellt wird auch, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch für den Versandhandel gelten.