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Für ein Operationsverbot an intergeschlechtlichen Kindern

Anlässlich des Tages der Solidarität mit intersexuellen Menschen am 8. November erklärt Mechthild Rawert, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin der SPD-Fraktion  für  Reproduktive Gesundheit und sexuelle Vielfalt:

Geschlechtszuweisende und -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen vor deren Einwilligungsfähigkeit müssen verboten werden. Intersexuelle Menschen müssen endlich als ein gleichberechtigter Teil unserer vielfältigen Gesellschaft anerkannt werden. Daher dürfen sie in ihren Menschenrechten nicht länger eingeschränkt werden.

Deswegen begrüße ich die Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30.1.2015. Hier wurde klargestellt, dass bei Neugeborenen und Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten. Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem "Recht auf eine offene Zukunft" des Kindes müsse Rechnung getragen werden. Irreversible chirurgische Eingriffe sollen in der Regel nicht mehr vor Einwilligungsfähigkeit des Kindes durchgeführt werden. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind nur Eingriffe, die zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder einer schwerwiegenden Gesundheitsgefährdung geboten sind.

Bis heute werden Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar sind und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergehen. Zudem widerspricht das zugewiesene Geschlecht häufig der Geschlechtsidentität des Kindes. Dies wurde bereits in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema "Intersexualität" von 2012 kritisiert.