Hauptmenü

Pflegende Angehörige: Who Cares?

Mit dem seit dem 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz (PSG) I und dem am kommenden Freitag vom Deutschen Bundestag verabschiedeten PSG II werden die Angebote zur Unterstützung im Alltag  - Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden - deutlich ausgebaut. Die zusätzlichen Entlastungsangebote dienen vor allem dazu, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen Unterstützung bei der Versorgung finden und dass die professionelle Pflegebedarfsgerecht ergänzt wird. Dies gilt insbesondere auch für die Begleitung und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen. Diese vormals niedrigschwellige Betreuungsangebote genannten Unterstützungsmöglichkeiten (§ 45 SGB XI) müssen für die Anerkennung als förderungsfähiges Angebot im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung durch die zuständige Behörde der jeweiligen Landesregierung anerkannt werden.

Der Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) lud am 10. November 2015 die BerichterstatterInnen und pflegepolitischen SprecherInnen der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen zu einem Meinungsaustausch in die Parlamentarische Gesellschaft ein. Intensiv wurde darüber diskutiert, wie die neuen Regelungen und ihre Förderungsmodalitäten bekannt gemacht werden können, wer denn die Menschen sind, die diese neuen Dienstleistungen erbringen - Ehrenamtliche, in einem gewerblichen Dienstleistungsunternehmen Tätige, etc. -, ob es auch bundesweiter Qualitätskriterien bedürfe und vieles mehr. Ich danke für eine spannende Diskussion, in der neben den Vorteilen der Flexibilisierung von Unterstützungsangeboten folgende Fragen aufgeworfen wurden:

  • Welche Erfahrungen liegen vor zum unterschiedlichen Beschäftigungsumfang in einem Haushalt, was sind die am meisten abgeforderten Tätigkeiten, wer managt in einer Familie die Angehörigen, Ehrenamtlichen, gegen Entgelt Tätige, welche Kooperationen existieren?
  • Wie wird die soziale Sicherung sowohl für pflegende Angehörige als auch für die im Begleit- und Betreuungsbereich tätigen - zumeist weiblichen - Menschen gewährleistet - schließlich sollen keine Armutskarrieren geschaffen werden?
  • Welche Formen der Beratung müssen existieren, damit die Menschen vor Ort von den vielen guten Möglichkeiten der Sozialen Pflegeversicherung für ihre Entlastung auch erfahren?
  • Und letztlich auch: Gibt es Unterschiede in der steuerlichen Anrechenbarkeit von privat bezahlten bzw. aus Beitragsgeldern bezahlten Unterstützungs- und Entlastungsangeboten?

Meiner Kenntnis nach ist Nordrhein-Westfalen mit der Ablösung der augenblicklich noch geltenden „Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) zur Sicherstellung von Leistungen in der Betreuung und Begleitung am weitesten. Von Seiten der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist mir leider der Sachstand zu einem neuen Verordnungstext nicht bekannt. Empfehlungen zur Qualitätssicherung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten hat unter anderem auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. entwickelt.

Der 2014 gegründete Bundesverband der Betreuungsdienste e.V. (BBD) versteht sich als Interessensvertretung für Betreuungsdienste. Im BBD sind Unternehmen organisiert, die Betreuungsleistungen für hilfs- und pflegebedürftige Menschen erbringen. Einen Schwerpunkt bilden die Seniorenbetreuung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger. Mit ihrem Angebot verstehen sich die im BBD organisierten Betreuungsdienste als Ergänzung des klassischen Pflege- und Betreuungsangebots durch die ambulanten Pflegedienste.

Vorsitzender des BBD ist Jörg Veilgeschäftsführender Gesellschafter von Home Instead in Deutschland.