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Die größte Reform der Sozialen Pflegeversicherung seit ihrem Beginn

Hilde Mattheis, Sprecherin für Gesundheitspolitik
Mechthild Rawert, Berichterstatterin für Pflege

Ein Meilenstein der deutschen Pflegepolitik:  Der Deutsche Bundestag verabschiedet am Freitag das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2). Es tritt am 1. Januar in Kraft. Wir führen damit den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren ein. Diese treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Demenzkranke erhalten damit endlich die Pflege und Betreuung, die ihnen zusteht.

Die SPD hat viele Jahre für diese Reform gekämpft: Zwei hochkarätige ExpertInnenbeiräte haben die pflegefachliche und politische Grundlage geschaffen.

Der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff richtet den Fokus auf die Förderung der Selbständigkeit der Pflegebedürftigen und darauf, was sie für mehr Lebensqualität brauchen. Die Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr begrenzt über Verrichtungen definiert, sondern umfassender und individueller. Auf dieser Basis erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigen ab dem 1. Januar 2017 in 5 Pflegegrade - statt in drei Pflegestufen wie bisher.

Das Pflegestärkungsgesetz 2 garantiert einen Bestandsschutz für alle Pflegebedürftige, die bereits Leistungen erhalten. Ab dem 1. Januar werden bis zu 500.000 Menschen überhaupt erstmals Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.

Gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte personelle Ausstattung. Ein ExpertInnengremium erhält im PSG 2 den Auftrag, ein Verfahren zur Personalbemessung zu entwickeln. Die SPD setzt sich dafür ein, dass dabei der Zusammenhang zwischen Qualität und guter Arbeit der Pflegekräfte im Blick ist.

Die SPD nimmt die individuellen Lebenswelten ernst. Deswegen haben wir durchgesetzt, dass in der begleitenden Evaluation des Gesetzes neben den Merkmalen Geschlecht und Migrationsbiographie auch die sexuelle Identität als Kriterium einer individuellen Pflege berücksichtigt wird.