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Initiative des Bundesrats für die „Öffnung der Ehe“

Ich begrüße es sehr, dass das Thema „Öffnung der Ehe“ die ParlamentarierInnen nicht in Ruhe lässt – bis die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch möglich ist. Seit dem 11. November 2015 liegt dem Bundestag der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ des Bundesrates vor. Ob und wann dieser Thema im Plenum wird, kann ich noch nicht sagen. Ich vermute, dass der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend sein wird.

In ihrer dem Bundestagspräsidenten zugesandten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht inhaltlich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ein. Sie verweist lediglich auf die bisher vorgenommenen Schritte zur Angleichung des Rechts für Eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten und bekennt sich zum Ziel, "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden". Die Stellungnahme schließt mit der Feststellung, die Bundesregierung werde "die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen".

Der Bundesrat beschreibt die zu lösende Problemstellung wie folgt:

Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Republik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat jedoch erneut deutlich gemacht: Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht.

Gesetzlicher Lösungsvorschlag zur gleichgeschlechtlichen Ehe

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll es dem Gesetzentwurf zufolge künftig heißen: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare soll nach dem Willen des Bundesrates die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich sein. Die schon eingetragen Lebenspartnerschaften sollen hingegen bestehen bleiben, können aber in eine Ehe umgewandelt werden.

Vorgeschlagen wird also eine klarstellende Ergänzung von § 1353 BGB, dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von dieser gesetzlichen Neuregelung unberührt.

Ich werde in der kommenden Fraktionssitzung nachfragen, wann der Gesetzendwurf beraten wird. Ich bin mir sehr sicher, auf keinem Fall vor dem 28. Bundesparteitag der CDU Deutschlands in Karlsruhe vom 13. Bis 15. Dezember 2015. Ich bin neugierig, wie die CDU mit dieser gleichstellungspolitischen Forderung umgeht.