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Korruption im Gesundheitswesen wird endlich strafbar

Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen untergraben das Vertrauen der PatientInnen in die Integrität von Heilberufen und sie verteuern medizinische Leistungen! Ich begrüße den von Bundesjustizminister Heiko Maas am 13. November 2015 in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. 2012 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die geltenden Korruptionstatbestände für niedergelassene Ärzte grundsätzlich nicht gelten. Um diese Ungleichbehandlung zu beenden, wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert.

GesundheitspolitikerInnen der SPD-Bundestagsfraktion wollen diese Straflücke bereits seit 2010 schließen - es darf schließlich keinen Unterschied zwischen den Sektoren und zwischen den LeistungserbringerInnen geben. Wir wollen die ehrlichen LeistungserbringerInnen vor den Korrupten schützen. Die Person, die sich im Gesundheitswesen bestechen lässt oder versucht, andere zu bestechen, wer Geschenke oder Vergünstigungen annimmt oder gibt, muss in Zukunft mit bis zu drei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Diese drakonischen Strafen sind notwendig, damit PatientInnen sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht, weil Schmiergelder fließen.

Mit dem Gesetzentwurf können wir wirksam dafür sorgen, dass heilberufliche Entscheidungen ausschließlich am PatientInnenwohl orientiert sind. Gelten wird das Gesetz für alle Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern – MedizinerInnen, Pflegefachpersonal, ApothekerInnen etc. - die meisten sind aber sowieso ehrlich. Vorgeschlagen wird auch, dass die Krankenkassen einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zur Bekämpfung von Fehlverhalten unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etablieren sollen. Nun beginnt die parlamentarische Beratung in den Ausschüssen. Das Gesetz wird endgültig erst mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag verabschiedet.