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Gegen Gewalt gegen Frauen - gegen Sexismus und gegen Rassismus

Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung - in Köln, Deutschland- und weltweit. Die massiven sexuellen Belästigungen, Übergriffe und Vergewaltigungen auf Frauen in der Silvesternacht sind ein widerwärtiges Geschehen und durch nichts zu rechtfertigen. Gut, dass immer mehr Frauen Strafanzeige stellen. Eine Strafverfolgung muss konsequent erfolgen - und zwar immer und überall unabhängig von Herkunft, Ethnie, Religion, Alter und Aussehen.

Vor allem aber bedarf es wirksamer Strategien zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Es braucht gesetzliche Grundlagen, die Gewalttaten gegen „Nein heißt Nein“ als Straftat ahnden. So verlangt es auch die vom Europarat 2011 verabschiedete Istanbul-Konvention. Wie groß die bestehenden rechtlichen Defizite im Sexualstrafrecht sind, führt das neue Gutachten aus dem Januar 2016 von Jun.-Prof. Dr. Ulrike Lembke, Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg, aus. 

Breite Teile der derzeitigen öffentlichen und auch politischen Debatte instrumentalisieren die abscheuliche gegen Frauen vorgenommene sexualisierte Gewalt. Der Schutz der Frauen und ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung werden an den Rand gedrängt. Das ist eine erneute Demütigung der eigenständigen Interessen von Frauen.

Rechtspopulist* innen führen eine Angstdebatte mit dem Zweck, die bestehende Willkommens- und Akzeptanzkultur in Deutschland zu schwächen. Das ist rassistisch und geschieht nicht im Namen eines gemeinsamen Kampfes für sexuelle Selbstbestimmung und gegen auch den in Deutschland existierenden Sexismus.

Unser Rechtsstaat muss Frauen schützen und ihre Rechte stärken

Frauenrechtsverletzungen und sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen verletzen das Vertrauen zwischen den Menschen und beschädigen unsere gesellschaftlichen Strukturen. Sexualisierte Gewalt ist kein erst jüngst nach Deutschland „eingewandertes“ Phänomen. Schon 2004 belegte eine Studie des BMFSFJ, dass jede siebte Frau schwere sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung in der Mehrzahl durch Partner im häuslichen Umfeld erlebt hat. Mehr als jede zweite Frau kennt sexuelle Belästigung in den unterschiedlichen Lebensbereichen.

Erste Schritte zur Verschärfung des Sexualstrafrechts

 Bereits Mitte Juli 2015 hat Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vorgelegt. Er soll bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller Gewalt gegen Frauen schließen. Lassen Frauen beispielsweise aus Angst vor Gewalttätigkeit des Mannes den erkennbar abgelehnten Geschlechtsverkehr über sich ergehen oder leisten Opfer eines Überraschungsangriffs keinen Widerstand, so kann diese Straftat derzeit nicht immer gesetzlich belangt werden. Deshalb ist die Dunkelziffer von nicht angezeigtem sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigungen auch so erschreckend hoch. Bis Anfang September fand die Ressortabstimmung mit Rückmeldungen vom Innen-, Frauen- und Sozialministerium statt. Dann blockierte das Bundeskanzleramt monatelang, da schäbigerweise kein Reformbedarf des Sexualstrafrechts gesehen wurde. Nun ist der Gesetzentwurf endlich freigegeben und bis Februar können Länder und Verbände dazu Stellung nehmen. Anschließend beginnt die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag.

„Nein heißt ‚Nein“

Dieses Gesetz beinhaltet gewichtige erste Schritte in die richtige Richtung. Der Kampf gegen die strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter Gewalt muss weitergehen.

Dabei hat die Bundesregierung die Istanbuler Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bereits 2011 unterzeichnet und sich verpflichtet, jede "nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlung" unter Strafe zu stellen. Die Istanbul-Konvention ist 2014 in Kraft getreten. Selbst mit dem neuen Gesetz werden die Anforderungen der Europaratskonvention nicht erfüllt. Eine Kommission soll nun darüber befinden, ob ein Paradigmenwechsel, der bei der Strafbarkeit allein auf das Einverständnis der Betroffenen abstellt, überhaupt angestrebt werden soll.

Als Frau, SPD-Politikerin und Mitglied des Europarates darf es nur ein Ergebnis geben: Nein heißt Nein! Es muss zu einer grundlegenden Überarbeitung sämtlicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen kommen!