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Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg, Mitglied des Gesundheitsausschusses und Kampagnenbeauftragte für Deutschland im parlamentarischen Netzwerks „Gewaltfreies Leben für Frauen” des Europarates erklärt zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung, der am 6. Februar 2016 begangen wird:

Mit dem internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung wird auf die millionenfache Menschenrechtsverletzungen an Frauen aufmerksam gemacht. Betroffen sind nach Angaben von UNICEF weltweit 125 Millionen Frauen und Mädchen. Laut Terre des Femmes leben in Deutschland rund 25.000 Mädchen Frauen, deren Genitalien verstümmelt  worden sind. Ich habe Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung.“, so Rawert.

Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland ein eigener Straftatbestandteil

Seit September 2013 wird die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Genitalverstümmlung stellt eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen dar. Mit der Beschneidung weiblicher Genitalien sind alle Praktiken gemeint, bei denen weibliche Geschlechtsteile (Klitoris und/oder Schamlippen) teilweise oder ganz entfernt werden. Die Beschneidung wird ohne medizinische Gründe durchgeführt. Keine kulturelle oder religiöse Tradition kann dies rechtfertigen. Neben akuten können sich auch chronische körperliche Komplikationen oder gravierende psychische und soziale Folgen einstellen.

Auch der Europarat ahndet die Verstümmelung weiblicher Genitalien

„Der Europarat hat den Schutz der Frauen vor Genitalverstümmelung in das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - kurz Istanbul-Konvention genannt - aufgenommen.“, erklärt Rawert.

Die Istanbul Konvention des Europarates fordert mit Artikel 38 die Vertragspartnerstaaten auf, gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen einzuleiten, um die Entfernung, Infibulation oder Durchführung jeder sonstigen Verstümmelung der gesamten großen oder kleinen Schamlippen oder Klitoris einer Frau oder eines Teiles davon ebenso unter Strafe zu stellen wie die Nötigung von Mädchen und Frauen, sich einer Beschneidung zu unterziehen.

„Es ist an der Zeit, dass alle 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, die Istanbul-Konvention ratifizieren, um einen umfassenden Schutz der Frauen vor Gewalt zu gewährleisten. Das gilt nicht nur, aber auch für Deutschland.“, mahnt Rawert abschließend.

Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der Aktionstag wurde 2004 zur Erinnerung an die kulturell verankerte Beschneidung weiblicher Genitalien von der First Lady von Nigeria, Stella Obasanjo, ausgerufen. Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UNO) erklärte ihn schließlich zum internationalen Gedenktag.