Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit haben am 2. März 2016 gemeinsam „Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Entwurf des Pflegeberufsgesetz“ veröffentlicht. Darin sind detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung, zur Praxisbegleitung und -anleitung, zu den Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zum berufsqualifizierenden Pflegestudium enthalten.
Auf der Basis der vorliegenden Eckpunkte wird in einem engen Dialog mit den Fachleuten der Pflege der Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erarbeitet. Beabsichtigt ist die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Nach Zeitplanung der Ministerien könnte der erste Ausbildungsjahrgang ab 2018 beginnen. Der Bundesrat hat den Bundestag aber jüngst aufgefordert, den Start um ein Jahr zu verschieben. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung für Menschen jeden Alters zu machen. Abgeschafft wird das privat zu zahlende Schulgeld, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung.
Der Deutsche Pflegerat begrüßte die Vorlage der Eckpunkte. Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates e. V. (DPR), hat das Angebot zu weiteren Gesprächen und zur Einbeziehung der Fachleute für die präzise Ausgestaltung bereits angenommen. Diese müsse auch in den Händen der Profession Pflege liegen. „Die Pflege ist lange genug fremdbestimmt gewesen.“
Auch die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Christel Bienstein, plädiert für eine generalistische Pflegeausbildung wie sie es überall in Europa gebe. Mit Hinweis auf Schweden, wo es zum Beispiel keine Kinderkrankenschwestern mehr gebe, entkräftet sie auch die jüngst erhobenen Aussagen zur Gefahr eines Anstiegs der Säuglingssterblichkeit in Deutschland. „In Schweden ist die Säuglingssterblichkeit nicht höher geworden.“ Sie plädierte zudem für eine zusätzliche mögliche Ausbildung zu einer Pflegeassistenz. Hierfür liegt die Verantwortung allerdings der Ebene der Bundesländer.
Einige zentrale Regelungsbereiche der generalistischen Pflegeausbildung
Fragen und Antworten zum Pflegeberufe-Gesetz
Warum ist die Reform notwendig? Was sieht die Ausbildung zukünftig vor? Wann soll es losgehen? Das Bundesministerium für Gesundheit hat Fragen und Antworten zusammengestellt.