Es müssen noch gewaltige Anstrengungen unternommen werden, damit Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden. Die Bundesregierung möchte Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen wirksamer verhindern und plant deshalb eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Das 2002 in Kraft gesetzte Gesetz ist zwar grundsätzlich geeignet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und der Bundesverwaltung zu gewährleisten, aber es gibt in der Praxis dennoch Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung und Probleme bei der Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist eine Novellierung des Gesetzes notwendig.
Die 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts fand am 17. März 2016 statt. Gleichzeitig wurden Anträge der Opposition diskutiert, nach denen auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und Gleichstellung verpflichtet werden soll.
Schwerpunkte der Novelle sind unter anderem die Anpassung des Behinderungsbegriffs im bisherigen Gesetzes an den Wortlaut der UN-BRK, die Stärkung der Leichten Sprache sowie Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot und der Barrierefreiheit. Der Bund verpflichtet sich also in den Bereichen seiner Zuständigkeit die Barrierefreiheit zu verbessern. Unter anderem sollen
- Lücken im Recht der barrierefreien Kommunikation für Menschen mit geistigen Behinderungen geschlossen werden.
- ein Schlichtungsverfahren eingeführt werden,
- das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt richten, vorgeschaltet ist.
- und daneben auch für Einzelpersonen zur Verfügung steht.