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Jugendverbände: „Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schützen - ausnahmslos!“

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2016 den Entwurf zum „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ beschlossen. Dieser ist dem Deutschen Bundestag zugegangen. Die erste Lesung findet am 28. April statt.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratung habe ich für den 25. April VertreterInnen der Deutschen Jugendverbände ins Reichstagsgebäude eingeladen. Ich wollte erfahren, welche Vorstellungen junge Frauen dazu haben, wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, sexuelle Gewalt insbesondere gegen Mädchen und Frauen als umfassender Straftatbestand gesetzlich geahndet werden soll.

Ich freue mich, dass meiner Einladung Vertreterinnen dieser Verbände folgten: 

  • Bund der Katholischen Jugend
  • Jusos in der SPD
  • Katholische Studierende Jugend
  • THW Landesjugend BEBBST
  • Partnerschaften in den Lernläden
  • Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
  • Junge Humanist_innen Berlin
  • SJD – Die Falken.

Für mich war der Austausch sehr spannend. Zu erfahren, dass sich die Jugendverbände intensiv mit sexualisierter Gewalt auseinandersetzen und auch Forderungen haben, die über die aktuelle Strafrechtsreform weit hinausgehen, war ermutigend für mich.

Meine Aufforderung gegen Ende: Bitte teilt eure profunden Erfahrungen wie auch eure Forderungen den jetzt über eine Reform des Sexualstrafrechts beratenden ParlamentarierInnen mit. Sexualisierte Gewalt betrifft uns alle. Gerade die Jugend muss Gehör finden.

In meinem Eingangsstatement habe ich auf die augenblickliche politische und strafrechtliche Sachstandslage verwiesen und sehr deutlich gemacht: Ich möchte wesentliche Verbesserungen bei der Sexualstrafrechtsreform erreichen. Ziel ist die Anerkennung des Grundsatzes: Nein heißt Nein!

Mythen der Vergewaltigung - Beratungserfahrungen mit weiblichen Opfern sexualisierter Gewalt

Als weitere Impulsgeberinnen hatte ich Friederike Strack und Carola Klein von LARA, einem in Berlin-Schöneberg ansässigen Krisen und Beratungszentrum für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen dazu eingeladen. Sie berichteten eindrücklich über Ihre Beratungserfahrungen aus den vergangenen 20 Jahren mit den in der Regel weiblichen Opfern sexualisierter Gewalt unter den geltenden gesetzlichen Bedingungen. Deutlich zum Ausdruck brachten sie auch ihre Forderungen für ein modernes Sexualstrafrecht. Sie forderten eine breite gesellschaftliche Debatte zu den immer noch existierenden Mythen und Vorurteile, die Frauen unausgesprochen eine Mitschuld geben, wenn sie vergewaltigt werden. Das verhindert in vielen Fällen, dass die Frau die Tat anzeigt

In den einzelnen Beratungen muss immer wieder abgewogen werden, ob die betroffenen Frauen überhaupt ein Strafverfahren durchstehen können oder es im jeweiligen Einzelfall für die Frau besser ist, auf eine Strafanzeige zu verzichten. Sowieso besteht eine hohe Scheu vor einer Anzeige bei der Polizei, da die Frauen dann den Tathergang wieder und wieder schildern müssen. Dieses wird in der Regel als sehr schmerzlich empfunden.

„Anonyme“ bzw. anzeigenunabhängige Spurensicherung

Um gerade Frauen zu ermutigen, nach einer Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung, auch Anzeige zu erstatten und zudem Beweise für ein erfolgreiches auf Verurteilung hin orientiertes Strafverfahren zu sichern, braucht es ein modernes Gesetz, braucht es aber auch den flächendeckenden Ausbau weiterer Instanzen.

Es ist ein großes Dilemma, dass es immer noch keine bundesweite und einheitliche Regelung für eine anonyme Spurensicherung gibt - und die Einführung dieser Regelung ist auch eine ihrer Forderungen. Für eine gerichtsverwertbare Feststellung von Verletzungen, Täter-DNA etc. müssen die Spuren einer Vergewaltigung zeitnah sichergestellt und gerichtsfest dokumentiert werden. Die so in den so genannten Gewaltschutzambulanzen gesicherten Spuren würden den Opfern sexualisierter Gewalt ausreichend Zeit geben, um zu entscheiden, ob sie Strafanzeige stellen wollen oder nicht. Derzeit gibt es diese Regelung zur anonymen Spurensicherung nicht in jedem Bundesland. Spuren werden dann in der Regel nur gerichtsfest dokumentiert, wenn Betroffene sofort bereit sind, Strafanzeige zu erstatten. Für die Opfer bedeutet das, dass sie keine Gelegenheit haben sich beraten zu lassen und nicht darüber nachdenken können, ob dieser Schritt in ihrer Situation der richtige Weg für sie ist. Ohne eine rechtssichere ärztliche Dokumentation der Verletzungen werden viele Strafverfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Nötiger Paradigmenwechsel: Die sexuelle Selbstbestimmung zum Maß der Straftaten machen

LARA fordert - wie die anderen Frauennotrufe und Beratungszentren auch -, dass im deutschen Sexualstrafrecht ein grundlegender Paradigmenwechsel stattfinden muss. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nimmt nach der aktuellen gesetzlichen Regelung eine Sonderstellung ein. Anders als andere Rechtsgüter ist die sexuelle Integrität nicht von sich aus geschützt, sondern nur dann, wenn diese dem Grundsatz nach wehrhaft verteidigt wird. Die Beraterinnen fordern unter Zustimmung aller Anwesenden, dass nicht das Verhalten des Opfers in den Fokus gestellt werden dürfe, sondern das Verhalten des Täters. Diese im Gesetz festgeschriebene Geschlechterungleichheit wird als empörender Skandal empfunden.

Jugendverbände wollen gesellschaftliches Bewusstsein ändern

Lisi Maier, Bundesvorsitzende des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) verwies auf den Beschluss der Bundesfrauenkonferenz des BDKJ vom April 2016 Sexualisierte Gewalt verurteilen!. Der BDKJ will, dass Menschen sexuelles Erleben freiwillig und in beiderseitigem Einverständnis gestalten. Sie wollen eine beiderseitige Zustimmung zu gemeinsamer Sexualität, kurz: ja heißt ja. Der BDKJ fordert Deutschland explizit auf, das Übereinkommen des Europarates über die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul Konvention) zu ratifizieren. Sie fordern weiterhin, sexualisierte Gewalt gesellschaftlich zu ächten. Die Medien fordern sie zudem auf, auf sexistische Darstellungen zu verzichten und bei der Berichterstattung über sexualisierte Gewalttaten sachlich zu informieren.

Ich freue mich, dass für den BDKJ Geschlechtergerechtigkeit ein relevantes Thema ist und dieser Jugendverband sich stark dafür einsetzt, „dass traditionelle geschlechtsspezifische Rollenbilder hinterfragt und verändert sowie strukturelle Benachteiligung von Mädchen und Frauen abgebaut werden.“.

Auch Delara Burkhardt, stellvertretende Juso-Bundesvorsitzende, stellte die sexuelle Selbstbestimmung in den Vordergrund. Die Jusos definieren diese folgendermaßen: „Ich kann mich frei entscheiden, mit wem, wann und wo ich Sex haben will.“ Sie betonte, dass es für die Jusos nicht akzeptabel ist, wenn ein Gesetzentwurf verabschiedet werde, der nicht alle Schutzlücken beseitige - wir bräuchten keinen Flickenteppich. Insofern ist der vorliegende Gesetzentwurf nicht verabschiedungsfähig, da er nur einige Schutzlücken schließen will. Die Jusos plädieren für eine Strafrechtsreform, die die Nein-heißt- Nein-Lösung der Istanbul-Konvention beinhaltet.

Die Jusos fordern weiterhin einen Rechtsanspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Forderung wird demnächst erfüllt.

Rechtsanspruch auf eine Psychosoziale Prozessbegleitung

Der Deutsche Bundestag hat Ende 2015 beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2017 die Verfahrensrechte von Opfern gestärkt werden: Dazu gehören die Ausweitung der Informationsrechte der Verletzen sowie der Unterrichtungspflichten der Ermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden, gehören die Berücksichtigung besonderer Schutzbedürftigkeit, der Anspruch auf DolmetscherInnen und Übersetzungsleistungen; eine gesetzliche Verankerung der sogenannten Psychosozialen Prozessbegleitung sowie die dazugehörigen Ansprüche, Aufgaben und Qualifikationsanforderungen von psychosozialen ProzessbegleiterInnen. Ihre Aufgabe ist es, die Betroffenen - beispielsweise von schwerer Gewalt oder sexuellem Missbrauch - vor, während und nach der Hauptverhandlung zu begleiten und sie sachgerecht und kompetent über ihre Rechte und prozessuale Abläufe aufzuklären.

Zu den, ab Januar 2017, einen Rechtsanspruch auf die psychosoziale Prozessbegleitung gehörenden Opfergruppen gehören beispielsweise minderjährige Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten. Aber auch Erwachsene, die Opfer einer solchen Straftat wurden, ihre Interessen aber nicht selbst durchsetzen können. Dazu gehören zum Beispiel Menschen, die psychisch krank sind, eine Behinderung haben oder einer Minderheit angehören und besonders schutzbedürftig sind. Diese können bei Gericht einen Antrag auf psychosoziale Prozessbegleitung stellen. Die Kosten werden von der Justiz getragen.

Der Deutsche Bundestag will den Ausbau des Opferschutzes auch durch professionelle ProzessbegleiterInnen, so dass eine Retraumatisierung durch die juristische Befragung oder Konfrontation mit dem Täter verhindert wird. Eine ruhige und aufmerksame ZeugIn vor Gericht zu hören, nützt aber auch dem gesamten Strafverfahren.

Auch für Nina Dehmlow, Bundessekretärin für den Ring der Sozialistischen Jugend - Die Falken, und ihren Verband ist die dringend zu führende gesellschaftspolitische Debatte prioritär. Die Falken veranstalten regelmäßig entsprechende Seminare zum Bereich der Gewaltprävention. Ein Modul ist dabei der Austausch zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie fand es erschreckend, dass die Fragestellung „Was ist sexualisierte Gewalt?“ regelmäßig eine zähe Diskussion in den Seminaren auslöst. Deshalb legen die Falken Wert auf die Präventionsarbeit und fordern eine finanzielle Stärkung der Präventionsarbeit.

Strategiefragen

Hinsichtlich der Reform des Sexualstrafrechts wurde nicht nur inhaltlich sondern auch strategisch debattiert. Von uns ParlamentarierInnen wird erwartet, dass wir ein Gesetz verabschieden, in dem normiert wird, dass sexuelle Handlungen gegen den Willen einer anderen Person strafbar sind. Dennoch wollte ich wissen, welchen Weg die Jugendverbandsvertreterinnen eingeschlagen sehen wollen für den Fall, dass es in der Großen Koalition trotz aller Anstrengung keine Mehrheit für den Paradigmenwechsel in Richtung Nein-heißt-Nein-Lösung gibt. Sollen wir dann die kleine Lösung annehmen? Sollen wir in dieser Legislatur dann gar kein Gesetz verabschieden? Sollen  wir dieses zu einem späteren Zeitpunkt - auch mit den Ergebnissen der vom BMJV eingesetzten Reformkommission, die bis zum Herbst 2016 einen Bericht über den gesamten 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches erarbeitet soll - neu angehen?

Hier waren die Meinungen unterschiedlich:

Lieber keine kleine Lösung, da es bis zur großen Lösung Jahrzehnte dauern könne - wie bei der Vergewaltigung in der Ehe. Hier habe es 25 Jahre gedauert, bis diese zum Straftatbestand wurde.  

Politik muss vor allem Haltung zeigen. Wenn die Mehrheiten für eine Nein-heißt-Nein-Lösung nicht zu Stande käme, müsse dieses transparent in die Gesellschaft kommuniziert werden. In keinem Falle dürfe die Debatte für einen grundlegenden Paradigmenwechsel verstummen.

 

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Statement_ Mein Recht auf Sexuelle Selbstbestimmung schützen - ausnahmslos.pdf218.42 KB