Pflegekräfte und Pflegebedürftige brauchen mehr Zeit für individuelle Pflege und Zuwendung. Dies war der Grund, die Dokumentation der Pflege mit einem neuen Strukturmodell zu reformieren und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Vor 18 Monaten startete das Projekt zur "Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege" mit dem Ziel, durch den Abbau überflüssiger Dokumentationspflichten die Qualifikation und Motivation sowie ein zielgerichtetes Handeln der Fachkräfte in der Pflege zu stärken.
Auf einer vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa e.V.) organisierten Pressekonferenz wurde am 29. August 2016 Zwischenbilanz gezogen, u.a. vom Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, der Projektverantwortlichen Elisabeth Beikirch und dem Vorstandsmitglied des AWO-Bundesvorstandes Brigitte Döcker.
Schon die Zwischenbilanz kann sich sehen lassen
Im Januar 2015 hat das Projektbüro EIN-STEP unter der fachlichen Leitung von Elisabeth Beikirch, der ehemaligen Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege, seine Arbeit aufgenommen. Mittlerweile beteiligen sich rund 40 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland an der Umsetzung des Strukturmodells, bisher also 4.600 ambulante und 5.200 stationäre Einrichtungen (Stand 14. Juli 2016). Das Projektbüro hat 750 PflegeexpertInnen geschult. Diese unterrichten die Verbände und bieten Schulen für Einrichtungen an. Das Projekte wird bis Ende Oktober 2017 fortgeführt. Ich bin davon überzeugt, dass sich noch viele beteiligen werden.
Während meiner Sommertour 2016 habe ich von teilnehmenden Einrichtungen vernommen, dass sie froh sind, diesen Prozess inklusive der Etablierung eines neuen Techniksystems begonnen zu haben. Allerdings hätten sie die Zeit, die der Umstellungsprozess gerade für die schon seit langem in den Einrichtungen Beschäftigten notwendig ist, unterschätzt haben. „Es dauert, bis alte Routinen verlernt und neue gelernt werden.“
Weitere Herausforderungen liegen aber noch vor uns
Vor uns liegt dabei noch die Anpassung des Strukturmodells an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser gilt ab dem 1. Januar 2017 zusammen mit einem neuen Begutachtungsverfahren, das den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt. Auch dies wird zu einer individuelleren, bedarfsgerechteren Pflege beitragen. Des Weiteren werden wir noch in diesem Jahr ein Konzept für eine vereinfachte Pflegedokumentation in Kurzzeit-und Tagespflegeeinrichtungen erproben.
Für Kontrolle der Pflegequalität - aber an den richtigen Stellen
Die Kontrolle der Pflegequalität ist sehr wichtig. Kontrolle an den falschen Stellen verringert aber die Qualität. Politik, Verbände und sehr viele Einrichtungen sind sich offenbar einig: Wir sind mit dem neuen Strukturmodell auf dem richtigen Weg - mit weniger, aber effektiverem Aufwand für Dokumentation in der Pflege.