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Das Berlin-Bonn-Gesetz hat seinen Zweck erfüllt

 „Das Berlin-Bonn-Gesetz hat seinen Zweck erfüllt“, so die Sprecherin der Landesgruppe Berlin Mechthild Rawert und der Berichterstatter für das Berlin-Bonn-Gesetz Matthias Schmidt 

 „Der Bericht von Umweltministerin Barbara Hendricks hat klar gemacht, dass es eine Fülle von Gründen gibt, Schritte für einen weitgehenden Komplettumzug der verbliebenen Ministerien und Ressorts nach Berlin einzuleiten, so Matthias Schmidt. Im Bericht werden Fragen der Effizienz und Effektivität der Aufgabenverteilung Berlin-Bonn aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Eine der wichtigen Erkenntnisse ist, dass die faktische Personalentwicklung hin zu Berlin bereits die Handlungserfordernisse vorgibt. Mit diesem „Rutschbahneffekt“ müssen wir uns auseinandersetzen, mutig in die richtige Richtung gehen und – wie gestern schon im Plenum betont -  etwas Gutes machen: für Bonn, für Berlin und für Deutschland.“  

  „Das sehe ich ähnlich“, so Mechthild Rawert. „Das Berlin-Bonn-Gesetz hat seinen Zweck, den Verlust des Parlaments- und Regierungssitzes für die ehemalige Hauptstadt Bonn nach dem Umzug der Regierung durch die Ansiedlungen von Institutionen von nationaler und internationaler Bedeutung auszugleichen, erfüllt. Die räumliche Teilung der Regierungssitze und Ministerien ist nicht mehr zeitgemäß, verursacht hohe Kosten und verlangsamt Arbeitsprozesse erheblich. Es ist an der Zeit, die Regierungsarbeit vollständig in Berlin zusammenzuführen. So können Ausgaben reduziert und die Arbeit in den Ministerien verbessert werden.“