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Leistungen für ehemalige Heimkinder mit Behinderungen ab 2017

 Zum Beschluss der Bundesregierung zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erklärt Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete aus Tempelhof-Schöneberg und Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Nach langwierigen Verhandlungen ist es endlich gelungen auch eine Anerkennungsleistung für Menschen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu schaffen.“ erklärt Rawert. So können ab dem kommenden Jahr auch jene Menschen Hilfen erhalten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Unrecht und Leid erfahren haben. „Mir ganz persönlich, aber auch meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen war es immer wichtig neben dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" und „Heimerziehung West" auch eine Anerkennungsleistung für die ehemalige Heimkinder mit Behinderungen sicherzustellen“, so Rawert weiter.

„Nun ist es wichtig, die wissenschaftliche Aufarbeitung interdisziplinär anzugehen, die Information um die neue Anerkennungsleistung breit zu streuen sowie die Beratung auch aufsuchend, flächendeckend und bundeseinheitlich sicherzustellen.“, betont Rawert abschließend.

Das Bundeskabinett hat am 9. November 2016 nach langwierigen Verhandlungen die Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschlossen.

Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass Betroffene eine einmalige Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Außerdem soll es Rentenersatzzahlungen in Höhe von 3.000 bis 5.000 Euro geben, sofern Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Unterbringung Arbeitstätigkeiten nachgehen mussten, für die keinerlei Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden.

Neben der finanziellen Anerkennung wird sich die Stiftung auch mit möglichen Formen der öffentlichen Anerkennung beschäftigen. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stiftungsarbeit wird es sein, das damals verübte Unrecht wissenschaftlich aufzuarbeiten. Zusätzlich werden bis spätestens April 2017 regionale Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen, die bei der Antragstellung und persönlichen Verarbeitung des Geschehenen behilflich sind. Betroffene können sich dort bis Ende 2019 anmelden, um ihre Anerkennung geltend zu machen.

Weitergehende Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie zur Konstituierung des Fachbeirates finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.