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Im Sexualstrafrecht gilt jetzt: Nein heißt Nein!

 Seit dem 10. November 2016 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Zwei neue Tatbestände im Strafrecht gelten nun. Erstens: Eine sexuelle Belästigung ist unabhängig vom Umfeld strafbar – bisher konnte sie nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz erfolgte. Zweitens: Bestraft wird in Zukunft auch, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

In einer historischen Abstimmung hat der Deutsche Bundestag am 7. Juli den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert. Alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen stehen nun unter Strafe. Ein Nein des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. Damit ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. Es kommt also nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gegen den Übergriff gewehrt hat. Ohne Bedeutung ist auch, warum ihr dies nicht gelungen ist.

Für diesen Paradigmenwechsel, in dem für die Strafbarkeit nun nicht mehr das Verhalten des Opfers sondern das des Täters im Vordergrund steht, haben wir SozialdemokratInnen zusammen mit Frauen- und Jugendverbänden und engagierten zivilgesellschaftlichen Kräften lange gekämpft. Mein ganz herzlicher Dank an alle!

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Sehr unterstützt hat uns bei der letztlich erfolgten Aufgabe der langen Blockade durch die Union auch das von Deutschland bereits unterschriebene aber noch nicht ratifizierte „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention.

Die Istanbul-Konvention schafft als völkerrechtlicher Vertrag in Europa verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gewalt gegen Frauen soll umfassend verhütet, bekämpft und bestraft werden. Dieses Übereinkommen ist ein Meilenstein in der Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen - und erforderte eine Reform unseres auf sehr tradierten Normen beruhenden Sexualstrafrechts notwendig.

Als Kampagnenbeauftragte für Deutschland im parlamentarischen Netzwerk „Frauen frei von Gewalt” und aktives Mitglied des Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates habe ich am 12./13. Mai 2016 eine Konferenz für deren internationale Mitglieder zusammen mit Fachfrauen aus Deutschland organisiert. Auch diese Konferenz hat das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt und zur Modernisierung unseres Sexualstrafrechts in Deutschland beigetragen.