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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Brennelementesteuer

 Erklärung zur Abstimmung gem. §31 GOBT der Abgeordneten Mechthild Rawert zur namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke Die Brennelementesteuer muss bleiben“ (Drucksache 18/9124) am 10. November 2016.

Atomenergienutzung ist mit hohen Kosten verbunden, die nicht im Strompreis abgebildet werden, sich hingegen in nicht versicherten und der Dimension nach nicht versicherbaren Risiken sowie bisher weltweit nicht geklärten Endlagermöglichkeiten wiederfinden. Gesetzliche Versicherungshöchstbeträge bedeuten im Fall eines Gaus während der Betriebsphase ökonomische Lasten unermesslichen Ausmaßes für die Allgemeinheit.

Mit Blick auf die Folgelasten in der nachbetrieblichen Zeit ist es darüber hinaus richtig, dass nun mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung der Weg beschritten wird, Finanzierungsrisiken im Zusammenhang mit Rückbau, Zwischenlagerung und Endlagerung einzugrenzen.

Während des anhaltenden Betriebs von Atomkraftwerken, der bis zum Ausstieg im Jahr 2022 noch für acht Atomkraftwerke zutrifft, bietet derzeit die Brennelementesteuer (Kernbrennstoffsteuer) ein Instrument, das Interesse an einer volkswirtschaftlichen Kostenentlastung während der Laufzeiten von Atomkraftwerken abzubilden. Vor diesem Hintergrund erachte ich es als einen Fehler, dass bei der Einführung der Brennelementesteuer unter der schwarz-gelb geführten Bundesregierung eine Befristung auf fünf Jahre vorgenommen wurde. Aus diesem Grund, aber auch aufgrund einer nach Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion mit 145 € pro Gramm zu niedrig angesetzten Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Brennstoffs, hat meine Fraktion damals gegen die Einführung der Brennelementesteuer gestimmt, sie aber gleichwohl sachlich für richtig und erforderlich gehalten. Diese Einschätzung wird von der SPD-Bundestagsfraktion und mir persönlich nach wie vor getragen.

Die mit Ablauf des Jahres 2016 erforderlich werdende Verlängerung der Brennelementesteuer ist auf eine entsprechende Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen angewiesen. Bereits in den Koalitionsverhandlungen konnte hierüber mit der Unionsfraktion keine Einigung erzielt werden. Ein aktueller Sondierungsentwurf von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion für einen Antrag zur Verlängerung der Brennelementesteuer bis zum Ende der Laufzeiten der Atomkraftwerke wurde von der Unionsfraktion nicht mitgetragen. Eine Verlängerung der Brennelementesteuer scheitert somit nach wie vor an der ablehnenden Haltung der Unionsfraktion.

Mangels Einigung mit unserem Koalitionspartner kann ich dem vorliegenden, an die Bundesregierung gerichteten Antrag der Fraktion DIE LINKE, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes vorzulegen, durch den die bislang geltende Befristung der Brennelementesteuer bis Ende 2016 aufgehoben und stattdessen die Erhebung der Brennelementesteuer bis zum Ende der im Atomgesetz festgelegten Restbetriebsdauer der jeweiligen Atomkraftwerke verlängert wird, nicht zustimmen.

Ich erwarte von unserem Koalitionspartner weiterhin, die Verweigerung einer Verlängerung der Brennelementesteuer aufzugeben und gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine für die Restlaufzeit der Atomkraftwerke wirksame Brennelementesteuer auf den Weg zu bringen.

Mechthild Rawert, MdB

Berlin, 10. November 2016