Das allgemeine, freie und geheime Wahlrecht muss auch für alle Menschen mit Behinderungen gelten. Dafür setze ich mich ein: Als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) bereite ich derzeit meinen Bericht „The political rights of persons with disabilities: a democratic issue“ vor. Mein Ziel ist es, PolitikerInnen als auch Zivilgesellschaft dazu zu bringen, sich dafür einzusetzen, dass alle BürgerInnen in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ihr aktives und passives Wahlrecht ausüben können - auch alle Menschen mit Behinderungen.
Obwohl das Wahlrecht zu den politischen Grundrechten gehört, sind in Deutschland derzeit rund 84.500 StaatsbürgerInnen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das geht aus dem jüngst erschienenen Forschungsbericht „Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen“ hervor, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde. Dabei besagt unser Grundgesetz im Artikel 38 Absatz zwei eindeutig: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.” Die Wahlberechtigung und Wahlhandlung einer jeden einzelnen StaatsbürgerIn ist eine der tragenden Säulen unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie. Ich stimme Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zu: Sie hält den gesetzlich festgelegten Wahlrechtsausschluss (§ 13 Bundeswahlgesetz: Ausschluss vom Wahlrecht) für eine “nicht hinnehmbare Diskriminierung“. Daher fordert sie die umgehende Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses für die zumeist unter Betreuungsrecht stehenden Menschen mit Behinderung(en). Es gehört zum Wesen der Demokratie, die Wahlhandlung einer jeden Person zu akzeptieren. Auch die BRK-Allianz, ein Zusammenschluss von 78 verschiedenen Behindertenverbänden will die Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses. Gesehen wird das Problem der ggf. gegebenen Nicht-Wahlfähigkeit. Es müsse aber andere Wege geben, als den grundsätzlichen Ausschluss.
Die UN-Behindertenrechtskonvention legt ausdrücklich fest, dass die Schlüsselkonzepte Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion gerade auch für Menschen mit Behinderungen gelten, nämlich für Personen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. Packen wir diese Aufgabe auch intensiv an!
Aktivitäten für den Bericht
Um einen Überblick zur Situation zu erhalten, habe ich einen Fragebogen an die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie den nichteuropäischen Beobachterstaaten gesandt. Gefragt habe ich unter anderem nach der rechtlichen Situation des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung, der Zahl und Funktion der MinisterInnen bzw. der ParlamentarierInnen mit Behinderung, nach konkreten Maßnahmen zur Ausgestaltung von Partizipation von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen und politischen Leben, nach speziellen Kampagnen zur Erhöhung des Zugangs zu Informationen während des Wahlkampfes, nach Formen der Barrierefreiheit beim Wahlakt (u.a. Schablonen für Blinde) in den Wahllokalen bzw. dem Zugang zu diesen selbst.
Der Rückfluss war erfreulicherweise sehr hoch: 42 Staaten haben geantwortet und Auskunft über die aktuelle Situation gegeben.
Während der letzten Europaratssitzung (10.-14. Oktober 2016) fand im Unterausschuss Behinderung und Inklusion - zugeordnet dem Ausschuss für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung - eine Öffentliche Anhörung zur Themenstellung Rechtsfähigkeit und das Recht zu wählen statt. Als Experten waren geladen Milan Šveřepa, Director of the NGO Inclusion Europe, und Alfredo Ferrante, Chairperson of the Council of Europe Ad Hoc Committee on the Rights of Persons with Disabilities. Beide verwiesen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten zum Betreuungsrecht in den Staates des Europarates. Ferrante stellte den Evaluationsbericht des Ministerrates zum abgelaufenen „Evaluation report on the implementation of the Council of Europe Action Plan to promote the rights and full participation of people with disabilities in society: Improving the quality of life of people with disabilities in Europe 2006-2015“ vor. Sowohl Šveřepa als auch Ferrante sprechen sich für eine Stärkung und den Ausbau der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen aus. Dazu gehört auch die Trennung von Rechtsfähigkeit und Wahlrecht. Ich fand die Ausführungen sehr überzeugend und mache mir diese Haltung, die im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht, zu eigen.
Am 31. Oktober 2016 nahm ich an der internationalen Konferenz zum Thema “Unser Recht auf Partizipation - Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen im politischen und öffentlichen Leben” teil. Diese Tagung wurde organisiert vom OSZE/ODIHR. Das ODIHR ist die Menschenrechtsinstitution der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die OSZE ist eine zwischenstaatliche Organisation, die für Stabilität, Prosperität und Demokratie in ihren 57 Teilnehmerstaaten arbeitet.
Fact-Finding Visit in Österreich - Warum habe ich Österreich besucht?
Österreich gehört zu den Staaten, die das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung bzw. Menschen mit Lernschwierigkeiten bedingungslos anerkennen. Niemand wird von der Wahl ausgeschlossen ist.
Dieses aktive und passive Wahlrecht gilt
Wählen dürfen auch die 60.000 Personen in Österreich, denen aufgrund einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung ein Sachwalter zur Seite gestellt wurde. Besachwaltet werden in Österreich Menschen, die Geschäfte "nicht ohne Nachteil für sich selbst" besorgen können, wie es im österreichischen Amtsdeutsch heißt. Trotzdem bleibt mensch in Österreich - im Gegensatz zu 16 anderen EU-Staaten (auch Deutschland) - im Wahlregister aufgeführt. Sie sind also wahlberechtigt. Der Grad der Behinderung spielt, außer in Fällen einer "Totalbetreuung" (etwa bei KomapatientInnen), keine Rolle. Gesundheitliche Aspekte sind kein Wahlausschließungsgrund.
Vorbildlich ist meiner Meinung nach, dass die Österreichische Gebärdensprache in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 8 Abs 3 BV-G1) als eigenständige Sprache anerkannt ist.
Österreichisches Politikum: Menschen mit Behinderungen üben das aktive und passive Wahlrecht auch bei der Bundespräsidentenwahl aus
Zum Zeitpunkt meines Besuches am 23./24. Oktober 2016 war die Aufregung anlässlich der Wiederholung der Bundespräsidentenwahl – jetzt am 4. Dezember – noch groß. Das ist nicht verwunderlich, dominiert dieses Thema doch bereits monatelang einen Großteil der medialen innenpolitischen Debatte. Zwar hat das Gericht die aktuelle Infragestellung der subtilen Unterstellung der Unfähigkeit zur richtigen Anwendung des Wahlrechts bei SeniorInnen mit altersbedingten Beeinträchtigungen als auch bei Menschen mit Behinderungen verworfen. Diesem Vorwurf müsse mit Transparenz und Aufklärung entgegen treten.
Das BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben - greift die augenblickliche Situation in dem sehr lesenswerten Artikel „Das Recht zu wählen und die Pflicht, dies zu unterstützen“ auf. Die aktuelle Debatte zur Bundespräsidentschaftswahl zeige deutlich, dass der auf Grundlage der UN-BRK geforderte notwendige Perspektivwechsel noch nicht weit verbreitet ist. „Es ist nicht die Frage, ob jemand seinen Namen aussprechen kann oder formale Bildung besitzt. Entscheidend ist der persönliche Entschluss des Menschen mit Beeinträchtigung, sein Wahlrecht ausüben zu wollen. Und dieser Entschluss ist durch die in der UN-BRK vorgesehenen Maßnahmen zu unterstützen.“
Menschen mit Behinderung dürfen wählen - also muss ihre Teilnahme an der Wahl auch gesichert sein
Um Menschen mit Behinderung einen möglichst barrierefreien Zugang zu ermöglichen, gab es 2007 eine umfassende Wahlreform:
Kritisch ist ggf. herauszustellen, dass bei beeinträchtigten Menschen, die in Begleitung zur Wahlurne gehen, die anwesende Kommission entscheidet, ob die Begleitperson berechtigt ist, bei der Stimmabgabe zu helfen.
Wen habe ich getroffen und aufschlussreiche Gespräche führen können?
Ich bedanke mich bei Elodie Fischer, Mitarbeiterin des Ausschusses für Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung des Europarates, und Georg Magerl, Sekretär der österreichischen PACE-Delegation, für die effiziente Vorbereitung und Begleitung.
Abgeordnete des österreichischen Nationalrates
Getroffen habe ich Abgeordnete des österreichischen Nationalrates: den ÖVP-Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg und die ehemalige Abgeordnete Theresia Haidlmayer von den Grünen. Beide sind selbst von Behinderung betroffen und sind bzw. waren BehindertensprecherInnen ihrer Fraktionen. Sie berichteten mir von ihrem Weg in die Politik, von dem Prozedere der Aufstellung auf (un-)sicheren Listenplätzen, dem österreichischem Wahlrechtssystem der “Vorzugsstimmen” und ihren Erfahrungen als Abgeordnete. So ist das Parlamentsgebäude nicht barrierefrei und die politischen Beteiligung und Repräsentation von Menschen mit Behinderung in ihren jeweiligen Parteien sind nicht ausreichend.
Die Befürwortung von Quoten für Menschen mit Behinderung auf den Wahllisten fiel unterschiedlich intensiv aus. Einigkeit bestand aber darin, dass Menschen mit Behinderungen ohne eine bewusste parteipolitische Förderung den Sprung ins Parlament wohl nicht schaffen werden. Noch sei es sehr wichtig, dass die BehindertensprecherInnen einer Fraktion PolitikerInnen sein sollten, die als Selbstbetroffene dieses Politikfeld repräsentieren können. Nur so werde sich das Bewusstsein in absehbarer Zeit ändern.
Es müsse mehr unternehmen werden im Feld der Politik, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt partizipieren können, so auch die Haltung von Johann Hechtl (SPÖ/SOC) und Eduard Köck (ÖVP/EPP). Sie sind beide Berichterstatter in Ausschüssen bzw. in PACE. Der politische Wettbewerb um die „Vorzugsstimmen“ werde durchaus innerhalb einer Partie aggressiv geführt. Hier hänge es auch von der finanziellen Stärke der BewerberInnen bzw. ihrer UnterstützerInnen ab.
Hinsichtlich des passiven Wahlrechts wird aber auch gesagt: „Jeder Beruf braucht gewisse Voraussetzungen.“ - Was damit wohl gemeint ist?
Über das Wahlrecht hinaus wurde debattiert über
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Sehr aufschlussreich war auch das Gespräch mit MitarbeiterInnen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), einer der spezialisierten Agenturen der Europäischen Union. Die FRA hilft sicherzustellen, dass die Grundrechte der Menschen in der EU geschützt werden. Die Grundrechte setzen Mindeststandards um sicherzustellen, dass Menschen würdevoll behandelt und nicht diskriminiert werden, sei es unter anderem aufgrund von Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Rechts auf den Schutz der personenbezogenen Daten oder des Rechts auf Zugang zur Justiz. Die FRA sammelt Informationen über die Grundrechtesituation in der gesamten EU, gibt Empfehlungen zur Verbesserung, führt Schulungen zu bewährten Praktiken auf, die einzelne Mitgliedstaaten eingeführt haben, um u.a. Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Fakt sei: Die rechtlichen und gesellschaftlichen Barrieren für die in der EU lebenden rund 80 Millionen Menschen mit einer Behinderung unterscheiden sich in den EU-Staaten ziemlich. Auf folgende vier Säulen müsse in jedem EU-Land besonderer Wert gelegt werden:
Eine meiner GesprächspartnerInnen war Martha Stickings, Politologin und Soziologin. Ihre Forschungsschwerpunkte sind die Rechte von Menschen mit Behinderung, Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTTIQ-Community und Gender-Identität.
Sind Menschen mit Behinderungen an Politik interessiert? Sie seien genauso viel bzw. genauso wenig interessiert wie die übrige Bevölkerung. Für Menschen mit Behinderungen müssten noch stärkere Maßnahmen bei der politischen Ansprache bzw. bei den Zugängen geschaffen werden als ggf. bei nicht von Behinderung betroffenen NichtwählerInnen.
Wie weitreichend ist das inklusive Wahlrecht? Dieses beträfe alle Wahlen auf allen föderalen Ebenen, gelte aber auch für andere Wahlen
Ein Ergebnis auch ihrer Arbeit ist der von der FRA vorgelegte Grundrechte-Bericht 2016, der eine Zusammenfassung und Analyse der wichtigsten einschlägigen Entwicklungen, den erzielten Fortschritte als auch den nach wie vor bestehenden Hindernissen bietet.
Ihre Hinweise und Empfehlungen zur noch besseren Umsetzung des inklusiven Wahlrechts:
Sie verwies auf das EU Projekt „My Opinion, My Vote (MOTE)“, welches Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen empowern will zu einer aktiven BürgerInnenschaft und zur Partizipation an politischen Wahlen.
Diskutiert haben wir auch das sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindliche Erwachsenenschutzgesetz, welches das derzeitige Sachwalterrecht reformiert. Im Erwachsenenschutzgesetz - das österreichische „deutsche Betreuungsrecht“ - gilt der Grundsatz „Unterstützen statt entmündigen“. Im Mittelpunkt steht die Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungshilfe für die Betroffenen. Deren Entscheidungsfähigkeit soll wesentlich gestärkt werden. Die Familien sollen stärker eingebunden werden, damit unnötige Besachwalterungen künftig vermieden werden können. Es wird nach derzeitiger Planung im Dezember im Parlament beschlossen und im Juli 2018 in Kraft treten.
Der neue Gesetzentwurf wurde von vielen GesprächspartnerInnen gelobt, da es die Vorgaben der UN-Behindertenrechtekonvention erfüllt und eine moderne rechtliche Grundlage, die jedem internationalen Vergleich standhält, schafft.
Erfolgen sollte ein Vergleich des österreichischen Erwachsenenschutzgesetzes und des deutschen Betreuungsrechts. Diese rechtlichen Strukturen sind sehr entscheidend für ein inklusives Wahlrecht.
Auf der Website „my handicap“ wird zwischen körperlicher, geistiger, psychischer und Sinnesbehinderung unterschieden. Für alle Betroffenen - unabhängig von der Form ihrer Behinderung - müssten die Zugänge zu jedem Lebens- und Arbeitsbereich verbessert werden.
Ich freue mich, Martha Stickings in Helsinki bei der OSZE/ODIHR-Tagung am 31. Oktober 2016 wiederzutreffen.
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ich danke auch Christina Wurzinger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und Tina Rametsteiner, Politische Referentin der ÖAR, Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs für unser Gespräch. Auch sie betonen, dass es formalrechtlich keine Unterscheidungen hinsichtlich des Wahlrechtes in Österreich gibt. Dennoch hapere es bei der Umsetzung:
Zur „Verwirklichung barrierefreien Wahlrechts“ lägen zahlreiche Stellungnahmen vor. Wichtig sei, viele öffentliche Sitzungen durchzuführen, die unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
Dialog mit VertreterInnen staatlicher Einrichtungen
Gespräch mit dem Behindertenanwalt
Seit 1. Januar 2010 ist Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt). Die Behindertenanwaltschaft unterstützt einzelne Menschen mit Behinderungen im Kampf gegen Diskriminierung und arbeitet eng mit den zivilgesellschaftlichen Kräften zusammen, damit die Akzeptanz für eine inklusive Gesellschaft steigt. Eines seiner wichtigsten Anliegen ist das „Recht auf Arbeit, Ausbildung, auf eine sozialrechtlich abgesicherte Beschäftigung für alle ArbeitnehmerInnen. Jeder Mensch mit Behinderungen, der sich aufgrund seiner Behinderung diskriminiert fühlt, kann sich an den Behindertenanwalt als Vertrauensperson wenden. Die meisten Schlichtungsverfahren beziehen sich auf die Bereiche Arbeit, Ämter und Behörden, Erziehung und Bildung, VerbraucherInnenschutz, Bauen und Wohnen, Verkehrsmittel.
Zum Thema „Wahlrecht, Wahlausübung bzw. politische Partizipation“ hat es bislang sehr wenige Beschwerden und damit auch kaum Schlichtungsverfahren gegeben.
Was kann mensch von Österreich lernen?
Gespräch im Sozialministerium
Johann Döller, Abteilungsleiter im Sozialministerium Österreich, verweist darauf, dass die De-Institutionalisierung eine Aufgabe der Bundesländer sei. Diskutiert werde ein „Inklusionsfonds“, der einen Finanzausgleich zwischen den Regionen schaffen soll. Die Debatte kommt mir angesichts unserer Beratungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) sehr bekannt vor.
Zur Umsetzung der Maßnahmen des Nationale Aktionsplan (NAP) Behinderung 2012- 2020 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll jetzt eine NAP-Zwischenbilanz zeigen, wie weit der Umsetzungsstand ist. Etliche zivilgesellschaftliche Kräfte sähen noch großen Aufholbedarf etwa bei der Inklusion in der Bildung und bei der Inklusion in den Arbeitsmarkt.
Highlights der Zwischenbilanz seien:
Gestärkt werde die Partizipation, niemand ist von der Wahl ausgeschlossen.
Treffen mit VertreterInnen der Behindertenbewegung Österreichs
Albert Brandstätter von der Lebenshilfe Österreich
Hochpolitisch und sehr interessant war auch das Gespräch mit Albert Brandstätter, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich. Die Lebenshilfe Österreich ist eine Selbsthilfevereinigung sowie ein Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien. “Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Ihr Leben, ihre Rechte, ihre Interessen beschäftigen uns, Tag für Tag.” Intention ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und die mit hohem und komplexen Unterstützungsbedarf am Leben in der Gesellschaft.
Wie vulnerabel die von der Lebenshilfe vertretene Gruppe ist, hat gerade einmal wieder ein Politikum gezeigt. Die FPÖ, eine rechtspopulistische Partei in Österreich, tue derzeit alles, um die erneut verschobene, nun auf den 4. Dezember terminierte Bundespräsidentenwahl zu gewinnen. Um die Zahl der BriefwählerInnen zu reduzieren, hat die FPÖ diskriminierenderweise vorgeschlagen, Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung das Wahlrecht zu entziehen, da die Wahlentscheidung ja durch die UnterstützerInnen beeinflusst sein könne. Der Vorschlag, Menschen wieder von der Wahl auszuschließen, als auch der Generalverdacht gegen die Unterstützungspersonen empört die Lebenshilfe - sehr zu Recht, wie ich finde! So könne es sein, dass eine Unterstützungsperson entscheidet, einen Wahlzettel für eine beeinträchtigte Person nicht auszufüllen, zum Beispiel wenn sie nicht in der Lage ist, den Willen der Person zu erkennen. Hier bedarf es eines großen Lernprozesses sowohl der einzelnen Unterstützungsperson als auch in der Gesellschaft. Nur weil Missbrauch prinzipiell möglich ist, kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass er stattfindet. Dadurch darf den BürgerInnen, die von einer SachwalterIn unterstützt werden, nicht gleich das Wahlrecht abgesprochen werden.
„Das individuelle Bürgerrecht ist höher zu bewerten als die Missbrauchsvermutung.“ Das Wahlrecht für alle BürgerInnen sei ein in der Verfassung unveräußerliches Freiheitsrecht, das niemandem genommen werden darf. Die Umsetzung in der Praxis erfordere angemessene und sachgemäße Unterstützung, beispielsweise durch eine Begleitung in die Wahlkabine - sofern die WählerIn mit hoher körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigung das wünscht. Das gilt auch für die sachgemäße Unterstützung beim Wahlvorgang mit Wahlkarten. Unterstützung / Begleitung / Assistenz ist für Personen mit Beeinträchtigungen im Alltag ebenso wichtig wie beim Wahlgang, bei der Ausübung eines demokratischen Prozesses.
Albert Brandstätter fordert:
Treffen mit SelbstvertreterInnen der Behindertenbewegung Österreichs
Lukas Huber, Vorstandsmitglied und Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes (ÖGLB) ist gehörlos und kam mit seiner Gebärdendolmetscherin. Im Mittelpunkt standen sowohl das Wahlrecht als auch grundsätzlich die Notwendigkeit der Verbesserung der politischen Partizipation.
Der ÖGLD ist die Interessenvertretung der Gehörlosengemeinschaft in Österreich und setzt sich seit über 100 Jahren für den Abbau von Hürden ein, denen sich gehörlose Menschen einer hörenden Welt gegenüber ausgesetzt sehen. Mittlerweile gibt es in sechs Bundesländern und in Wien Gehörlosenverbände. Hier vertreten gehörlose Menschen ihre Interessen selbst. „Nicht das Nicht-Hören ist das Problem, sondern die Barrieren.“
Seit dem 1. September 2005 ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Verfassung verankert. Das war ein wichtiger Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft. Die Anerkennung der ÖGS sollte darauf abzielen, nicht nur Rechte der österreichischen Gebärdensprachminderheit zu gewährleisten, sondern auch Vorurteile der Mehrheitsgesellschaft gegenüber der ÖGS abzubauen und ein positives Bewusstsein zu entwickeln. Einiges Positive sei daraus für die österreichische Gebärdensprachgemeinschaft gefolgt:
Dennoch seien gehörlose Menschen als Sprachminderheit in ihren Grundrechten beeinträchtigt, weil z.B. kein Rechtsanspruch auf Dolmetschung für Gebärdensprache besteht.
Im Bildungsbereich sind Kernforderungen des ÖGLB nach wie vor nicht umgesetzt:
Der österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft fehlten noch Minderheitsregelungen wie das Recht auf Existenz, Recht auf spezifischen Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung. Diese dürften auch nicht nur auf individual-rechtlicher Basis sondern müssten auch auf kollektiv-rechtlicher Basis erfolgen, da es sich um eine Sprachgemeinschaft handelt. Mehr Berücksichtigung finden müssten auch die Belange von gehörlosen, hochgradig schwerhörigen und taubblinden Menschen als Mitglieder der Gebärdensprachgemeinschaft. Gefordert wird ein Beirat zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesministerien in Angelegenheiten der ÖGS.
Als BürgerInnen seien etliche der gehörlosen Menschen sehr frustriert:
Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetscherin
Derzeit gibt es 3 Wege zur Berufserlangung. Aber nur die Universität Graz bietet eine kostenfreie universitäre Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetscherin an. Für andere Ausbildungsstätten müsste privat gezahlt werden und das Angebot in Linz stehe nur den Landeskindern Oberösterreichs offen.
Kommunikationsprobleme erschweren den Weg in die Politik
Sich mit PolitikerInnen zu unterhalten sei schwierig – auch auf facebook. Kaum jemand biete etwas in leichter Sprache oder in Gebärdensprache an. Deshalb sei der Weg für gehörlose Menschen in die Politik kaum machbar – für eine inklusive Gesellschaft aber erforderlich.
Wolfgang Nowak, Wissenschaftler und Behindertenvertrauensperson an der Universität Wien, und ist blind. Er studierte Philosophie, Rechts- und Politikwissenschaft und arbeitet an der Universität Wien unter anderem als deren gewählte Behindertenvertrauensperson für das allgemeine und Universitätspersonal. Nowak ist auch Vorsitzender der Uniability - Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen.
Eine Dauerbaustelle bei der Herstellung von Barrierefreiheit liegt in der Aussonderung behinderter Menschen aus dem Schulsystem, aus dem Bildungswesen. Wenn Menschen nie in Ihrem Leben mit behinderten Menschen in Berührung kommen, dann hätten sie eine „Behinderung“, da sie nicht lernten mit Personen mit Handicaps umzugehen.
Laut Mikrozensus aus dem Jahr 2007 haben 20,5% der österreichischen Bevölkerung irgendeine Form von dauerhafter Beeinträchtigung – trotzdem tue die Politik in weiten Teilen nicht genug zur Verbesserung der Lebenslagen dieser Menschen. Daran habe auch die UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht ausreichend genug ändern können. Sogar die bauliche Barrierefreiheit existiere noch nicht, es gäbe leider keinen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
Treffen mit der Wissenschaftlerin Dr. Ursula Naue , Staatenberichterstatterin für Österreich
Sehr lebhaft und interessant war auch die Begegnung mit Dr. Ursula Naue, Senior Lecturer am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien mit den Forschungsschwerpunkten Behinderung und Behindertenpolitik, Politik der Demenz und des Alterns. Sie ist stellvertretendes Mitglied in der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und österreichische Kontaktperson für ANED (Academic Network of European Disability Experts), dem Akademischen Netzwerk Europäischer BehinderungsforscherInnen.
Die Kernfrage lautete: Haben alle ÖsterreicherInnen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts die gleichen Chancen?
Es gäbe aber auch „gute Beispiele - Best Practice“:
Ein Hindernis bei der Durchsetzung einheitlicher Standards, wie sie der Staatenbericht (hier in der Leicht-Lese-Version) fordert, sei so manches Mal der Föderalismus.