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Bundesteilhabegesetz bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

 Am Donnerstag, 1. Dezember 2016, findet ab 9:00 Uhr die abschließende 2./3. Lesung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) statt. Die jetzigen Regelungen sind Ausdruck eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Zivilgesellschaft und Politik

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden wir in dieser Woche eines der großen sozialpolitischen Reformvorhaben in dieser Legislaturperiode verabschieden. Mit der Reform wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention weiter umgesetzt.

Die Reform läutet einen Systemwechsel ein: Wir lösen die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe und überführen sie in das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Damit werten wir das SGB IX zu einem neuen Leistungsgesetz auf. Damit sind entscheidende Verbesserungen für die heute knapp 700 000 Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen, verbunden. Künftig können sie mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen. Ehepartner werden nicht mehr zur Finanzierung herangezogen. Damit wird das faktische Heiratsverbot für viele Menschen mit Behinderungen aufgehoben.

Der Bund wird künftig rund 60 Millionen Euro in eine unabhängige Beratung investieren, damit Betroffene und ihre Familien gut informiert und ausreichend unterstützt werden. Zudem stärken wir die Werkstatträte und schaffen die Position der Frauenbeauftragten in Werkstätten, um geschlechtsspezifischer Diskriminierung besser entgegentreten zu können.

Wer aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln möchte, wird künftig von dem neuen „Budget für Arbeit“ profitieren. Aus diesem Budget erhalten Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des ortüblichen Lohnes, wenn sie einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen. Wer wieder zurück in die Werkstatt möchte, verliert seine rentenrechtliche Absicherung nicht.

Besonders wichtig war es der Koalition, das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300 000 Beschäftigten in Werkstätten auf künftig 52 Euro zu verdoppeln. Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Leistungen der Grundsicherung beziehen, von derzeit 2.600 auf 5.000 Euro angehoben – hiervon profitieren zum Beispiel Werkstattbeschäftigte und Bezieher der Blindenhilfe. Zudem werden die neuen Leistungen für Bildung auch für den Besuch weiterführender Schulen sowie für schulische berufliche Weiterbildung gelten.

Selbstbestimmtes Wohnen ist eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe. Daher haben wir im Gesetz den Vorrang von Wohnformen außerhalb von besonderen Wohnformen festgeschrieben.

Zugleich nehmen wir bei mit dem Wohnen im Zusammenhang stehenden Assistenzleistungen die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten.

Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden auch in Zukunft nebeneinander gewährt. Es wird gesetzlich festgeschrieben, dass es keinen Vorrang der Pflege vor der Eingliederungshilfe geben wird.

Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von Menschen mit Behinderungen Kritik geäußert. Die Koalition hat darauf reagiert und in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Auf der Grundlage gesicherter Daten wird eine neue Regelung zum 1.1.2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der heute geltenden Regelung.

Die geäußerten Sorgen von Verbänden haben nochmals verdeutlicht, dass der Umsetzungsbegleitung und Evaluierung eine entscheidende Rolle zukommen wird. Damit kann sichergestellt werden, dass die Verbesserungen des Gesetzes tatsächlich auch bei den betroffenen Menschen ankommen.