In meiner Rede zum Pflegestärkungsgesetz III habe ich deutlich gemacht: "Das Pflegestärkungsgesetz ist für uns der Abschluss einer wirklich sehr erfolgreichen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir wollen die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, denn Pflege gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Der Zugang zu individuell bedarfsgerechter Pflege ist Teil sozialer Gerechtigkeit. Deshalb engagieren wir uns auch so stark in diesem Politik- und Lebensfeld."
In meiner Redezeit konnte ich leider nicht auf alle Punkte eingehen - mein Redemanuskript können Sie hier herunterladen.
Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) Drucksachen 18/9518, 18/9959, 18/10102 Nr. 19 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) Drucksache 18/10510
206. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 1. Dezember 2016
Mechthild Rawert (SPD):
Nein, mir geht es gut. Danke. ‑ Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegestärkungsgesetz ist für uns ‑ das ist heute schon mehrmals zu Recht gesagt worden ‑ der Abschluss einer wirklich sehr erfolgreichen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir widmen uns damit der Zukunft von uns allen. Daran sollten wir häufiger denken. Denn bereits heute wird jeder zweite Mann im Laufe seines Lebens pflegebedürftig, und bei den Frauen sind es sogar annähernd drei von vier - jeweils mit steigender Tendenz. Wir alle kennen die großen Trends der Zukunft. Deswegen ist es notwendig, mögliche Versorgungslücken für die Zukunft zu schließen. Dazu leisten wir mit den Pflegestärkungsgesetzen Wesentliches.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Pflegeinfrastruktur hat aus meiner Sicht die gleiche gesellschaftspolitische Bedeutung wie die ausreichende bundesweite Versorgung mit Kitaplätzen oder die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit unter anderem durch Schule ‑ unabhängig von Herkunft, Wohnort, Geschlecht, Behinderung oder finanziellem Vermögen.
(Beifall bei Abg. Hilde Mattheis (SPD))
Der Zugang zu individuell bedarfsgerechter Pflege ist Teil sozialer Gerechtigkeit. Deshalb engagieren wir uns auch so stark in diesem Politik- und Lebensfeld.
Das PSG III ist ein gutes, wichtiges und politisch komplexes Gesetz. Im Mittelpunkt stehen die zahlreichen Interessen und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen mit und ohne Behinderungen in ihrer ganzen Vielfalt. Gemeinsam ist allen der Wunsch nach Selbstbestimmung und Teilhabe. Das PSG III ist ein gutes Gesetz, weil wir damit den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab dem 1. Januar 2017 für alle umsetzen ‑ auch in der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
- Danke.
Es ist ein wichtiges, gutes und auch wegweisendes Gesetz, weil wir damit die Pflege weiterentwickeln und die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken. Wir beziehen hierbei die besonderen Kompetenzen der Kommunen in der Pflege mit ein: in die Planung der Infrastruktur, bei der Entwicklung der Sozialräume vor Ort und in die Planung sowie Steuerung der Pflegeberatungsstrukturen. Pflege gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge. Und mit dem PSG III tragen wir zu diesem Verständnis und zu dieser Verantwortungsübernahme ‑ ich gebe durchaus zu: auch das ist noch ein Lernprozess für manche Kommune ‑ wesentlich bei.
(Beifall bei der SPD)
Das PSG III ist ein politisch komplexes Gesetz. Ergänzend zum Bundesteilhabegesetz haben wir die Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, zwischen Pflegeversicherung und Hilfe zur Pflege im SGB XII geregelt. Berücksichtigt wurden die Interessen der Menschen und die keineswegs immer übereinstimmenden Interessen der Kostenträger: der Pflegekassen, der Sozialhilfe- und Eingliederungshilfeträger. Und auch alle Bundesländer mussten mit ins Boot; denn dieses Bundesgesetz ist aufgrund seiner Finanzauswirkungen auf die Länder und Kommunen zustimmungsbedürftig. Ohne die Zustimmung des Bundesrates würde es am 1. Januar 2017 nicht in Kraft treten.
Daher lassen Sie mich eines herausstellen: Unabhängig davon, wie die einzelnen Fraktionen aus Regierung und Opposition gleich über dieses Pflegestärkungsgesetz III abstimmen werden: Alle tragenden Parteien - CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und auch die Linken - haben an unterschiedlichen Stellen Ja gesagt. Somit kann ich sagen: Wir alle tragen die Neuerungen des PSG III mit. Das finde ich natürlich super - im Interesse von Selbstbestimmung und Teilhabe vieler Menschen.
(Beifall bei der SPD)
Beim PSG III gilt das altbekannte Struck‘sche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.
(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das wäre auch schlimm!)
Wir hatten auch viele gute Grundlagen. Es hat die Bund-Länder-Kommission gegeben. Vor allen Dingen hatten wir viel Unterstützung und viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher an dieser Stelle mein Dank an die beiden Ministerien, an die politischen Verantwortungsträger, an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie selbstverständlich auch an unsere eigenen Teams; denn die waren wirklich alle sehr kompetent und einsatzbereit.
Das PSG III hat viele positive Punkte. Über die Kommunen ist schon viel gesagt worden. Ich denke, es ist nun wirklich möglich, dass Bürgerinnen und Bürger mehr über ihre Rechte und Leistungsansprüche erfahren. Eines ist klar: Es nützt das beste Gesetz nichts, wenn die Bürgerin oder der Bürger nichts von den dynamischen Leistungsrechten weiß. Daher: Bitte wenden Sie alle sich an ihre Pflegestützpunkte!
Mit dem PSG III implementieren wir viele Qualitätsverbesserungen. Es gibt neue Qualitätsinstrumente. Damit verbessern wir kurz- und mittelfristig die Versorgungssituation. Vieles wird wissenschaftlich untersucht und evaluiert.
Wir stopfen auch Schlupflöcher. Pflegedienstleister können sich einer Prüfung hinsichtlich einer verlässlichen Versorgung der Pflegebedürftigen nicht mehr entziehen, und das ist auch gut so. Transparenz ist gut; so manches Mal ist aber Kontrolle noch besser. Nach der Aufdeckung von Betrugsfällen bei Pflegediensten kann zukünftig außerdem die häusliche Krankenpflege stärker kontrolliert werden.
Eines finde ich auch noch besonders toll - Herr Rüddel, Sie hatten es angesprochen -: Bis dato war es so, dass in tarifgebundenen Unternehmen die Beschäftigten mehr Geld erhalten konnten. Darauf waren wir zu Recht stolz. Leider ist der allergrößte Teil der privatwirtschaftlich geführten Pflegeunternehmen davon bis jetzt ausgeschlossen gewesen. Das hat zu vielen Streiks in den Unternehmen geführt. Jetzt kann man den Beschäftigten sagen: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber! Machen Sie im Zweifelsfall auch Druck!
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Frau Kollegin.
(Tino Sorge (CDU/CSU): Jetzt macht die Präsidentin Druck wegen der Redezeit!)
Mechthild Rawert (SPD):
Bis zur Höhe von Tariflöhnen darf niemand Ihnen sagen: Ihr Entgelt darf nicht steigen. - Auch hier sorgen wir endlich dafür, dass gute Arbeit auch gut entlohnt wird. Wir alle sagen: Arbeit in der Pflege darf nicht zur Billigarbeit verkommen.
Vizepräsidentin Claudia Roth:
Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie die Redezeit bei weitem überschritten haben.
(Erwin Rüddel (CDU/CSU): Das war auch schon ein gutes Schlusswort!)
Mechthild Rawert (SPD):
Ja. - Pflege ist auch kein Feld für vielfach unfreiwillige Teilzeitarbeit.
Mit anderen Worten: Wir haben Großes geleistet. Wir werden weiterhin Großes leisten. Wenn wir jetzt noch die Pflegeberufereform unter Dach und Fach bekommen, dann gebe ich sogar noch einen aus.
Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)