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Wichtige Weichenstellungen im Bundeshaushalt 2017

 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben im Bundeshaushalt 2017 erneut hohe Einzeletats erhalten. Dabei haben die Parlamentarier*innen des Deutschen Bundestages unter anderem Wert auf die Ausgestaltung des Schwerpunkts „Migration und Integration“ gesetzt.

Integration von Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt

Das BMAS setzt den Schwerpunkt in 2017 auf eine möglichst schnelle Integration von Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Das soll durch gezielte Maßnahmen verwirklicht werden. Dafür gibt es eine Erhöhung der Leistungen von etwa 300 Millionen Euro zur Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die gezielte und nachhaltige Integration der zumeist hoch motivierten Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt soll mit Hilfe einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung erfolgen. Dafür werden Mittel in Höhe von 410 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Des Weiteren werden 100.000 Arbeitsgelegenheiten für noch nicht anerkannte Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive geschaffen, damit diese schon während ihres Asylverfahrens erste Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln können. Hierfür wurden 300 Millionen Euro bereitgestellt worden.

Außerdem werden 100 Millionen Euro für Orientierungskurse zur Verfügung gestellt und ein Anreizsystem für Asylsuchende ohne gute Bleibeperspektive mit 40 Millionen Euro gestärkt. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen (MBE) wird ebenfalls mit 5 Millionen Euro mehr gefördert.

Betreuung, Beratung, Integration und Migrationsforschung für Geflüchtete

Für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten erhalten Wohlfahrtsverbände durch die verschiedenen Bundesprogrammen 6 Millionen Euro zusätzlich. Damit ist die weitere Förderung der Arbeit der psychosozialen Therapie und der von Folteropferzentren gesichert. Diese kümmern sich um traumatisierte und besonders schutzbedürftige Flüchtlinge.

Für den Aufbau eines Deutschen Zentrums für Integration und Migrationsforschung in Berlin stehen in den nächsten Jahren 6,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung für das Zentrum erfolgt durch das BMFSFJ. Erforscht werden unter anderem Fluchtursachen und -gründe, Werte und Einstellungen der Geflüchteten sowie mögliche Integrationshindernisse.

In Zukunft sollen auch die kommunalen Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen mit 900 Millionen Euro vollkommen durch den Bund übernommen werden. Jugendmigrationsdienste werden künftig mit 8 Millionen Euro gefördert. Der Garantiefonds Hochschule erhält 15 Millionen Euro für Sprachkurse auf C1-Niveau für hochschulorientierte Geflüchtete.

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Angriffe auf Demokratie, Freiheit und Rechtstaatlichkeit sind leider dauerhafte Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft. Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, die Herausforderungen durch Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit, Homophobie, gewaltbereiter Salafismus bzw. Dschihadismus und andere Bereiche zeigen die Vielzahl demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene in Deutschland. Deshalb wird das Budget für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf 100 Millionen Euro verdoppelt. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürger*innen setzen sich deutschlandweit für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Sie werden dabei durch das BMFSFJ-Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Besonders gefördert werden Projekte, die sich in der Demokratieförderung und der Extremismusprävention engagieren.

Mehr Unterstützung für Mutter und Kind

Im Bundeshaushalt 2017 des BMFSFJ werden für den Kinderbetreuungsausbau 446 Millionen Euro verwendet. 278 Millionen Euro kommen dem Bundesprogramm der „Sprach-Kitas“ zugute. Durch den steigenden Bedarf an Elterngeld werden dafür insgesamt 6,4 Milliarden Euro eingestellt. Eine Kampagne gegen häusliche Gewalt an Kindern wird mit 800.000 Euro unterstützt, sowie ein Online-Suizidpräventionsprogramm mit 400.000 Euro.

Ebenfalls einen Zuschuss erhält die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“. Für jede Frau bringt eine Schwangerschaft viele Veränderungen mit sich. Anliegen der Stiftung ist es, möglichst alle Frauen diese Veränderungen positiv erleben zu lassen. Unter anderem setzt sich die Stiftung für die Verbesserung der Lebenslage schwangerer Frauen in Notsituationen ein. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Kind und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. Dafür wurde die Einlage vom Bund für die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ im Haushalt 2017 um 4 Millionen Euro erhöht.