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Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe durch das Pflegestärkungsgesetz III und das Bundesteilhabegesetz ab dem 1. Januar 2017

Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag sowohl das Pflegestärkungsgesetz III als auch das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Zum Bundesteilhabegesetz wurde auf Initiative der SPD ein Entschließungsantrag verabschiedet, der deutlich macht: Die Erreichung der Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention ist auch Aufgabe kommender Parlamente - unabhängig, wie diese sich zusammensetzen. Und das ist gut so!

Weitere Informationen zu der Debatte im Deutschen Bundestag sind auf der Webseite des Deutschen Bundestages zu finden.

Nur eine Woche nach Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III) und des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben Klaus Mindrup (SPD), Berliner MdB, und ich am 8. Dezember 2016 zu einer Fraktion vor Ort-Veranstaltung eingeladen. Beide Gesetzentwürfe haben gerade in den letzten Tagen vor ihrer Beschlussfassung durch die Parlamentarier*innen noch zahlreiche gewichtige Veränderungen erfahren. Zudem hatte es insbesondere um das BTHG in den letzten Monaten eine breite und kontroverse gesellschaftliche Debatte gegeben. Entsprechend groß war das Interesse, sodass die Veranstaltung in den Sitzungssaal der SPD-Bundestagsfraktion verlegt werden musste, damit die über 200 Teilnehmenden überhaupt Platz fanden. Ich danke allen für ihr großes Interesse.

Unserer Einladung folgten Vertreter*innen von Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung, von Werkstatträten, Schwerbehindertenvertretungen, Beiräten für Menschen mit Behinderungen, Seniorenvertretungen, Gewerkschaften, Stiftungen, Bezirksverwaltungen, Sozialverbänden, Fachverbänden, Krankenkassen, sozialen Trägern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegestützpunkten. Besonders gefreut hat mich, dass viele Mitglieder von Selbst Aktiv, der Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung in der SPD teilgenommen haben. Für alle Teilnehmenden hatte ich die Ausgabe der taz vom 3. Dezember 2016 besorgt, die anlässlich des Tag der Menschen mit Behinderung von Menschen mit Behinderungen geschrieben wurde.

Bereits am 31. Mai hatte ich zu einer Diskussionsveranstaltung zum damaligen Referentenentwurf des BTHG eingeladen. Deswegen war es mir sehr wichtig auch über das beschlossene Gesetz zu informieren. Weitere Veranstaltungen zur Frage der Umsetzung von beiden Gesetzen werden 2017 folgen. Wir haben der Bundesregierung und dem nächsten Bundestag mit beiden Gesetzen noch ein paar Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben. Sowohl beim PSG III als auch beim BTHG kam wieder das Strucksche Gesetz zur Geltung: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist“.

Ziel der Veranstaltung war es, beide Gesetze aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten. Dazu hatten wir Referent*innen von Selbsthilfeorganisationen, von sozialen Trägern, vom Pflegestützpunkt Tempelhof-Schöneberg und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen:

  • Dr. Elisabeth Fix wird für die BAGFW die Reform des PSG III und des BTHG bilanzieren. Von zu Hause aus ist Frau Fix Referentin Rehabilitation, Alten- und Gesundheitspolitik im Berliner Büro des Deutschen Caritasverband e. V.
  • Diane Hall-Freiwald ist Pflegeberaterin beim Pflegestützpunkt Tempelhof-Schöneberg
  • Rainer-Michael Lehmann, Vorsitzender AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin und ehemaliger Sprecher der SPD-Fraktion für Menschen mit Behinderung
  • Ulrike Pohl arbeitet als Referentin für Menschen beim Paritätischen Landesverband Berlin
  • Dr. Rolf Schmachtenberg leitet die Abteilung Belange behinderter Menschen, Prävention und Rehabilitation, Soziale Entschädigung und Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Jörg Tänzer ist Fachanwalt und Dozent für Sozialrecht 
  • Matthias Vernaldi ist aktiv beim Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen
  • Antje Welke arbeitet bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Die inklusive Gesellschaft ist die Leitlinie der Berliner rot-rot-grünen Koalition

Am 8. Dezember wurde auch Michael Müller zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt und die Mitglieder des rot-rot-grünen Senats vereidigt. Grund genug, um einen Blick in Berliner Koalitionsvertrag zu werfen. Dazu referierte Rainer Michael Lehmann, Vorsitzender AG Selbst Aktiv - Menschen mit Behinderungen in der SPD Berlin. Der ehemalige behindertenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus gab einen Überblick über die wichtigsten inklusionspolitischen Inhalte. Aus seiner Sicht ist es bisher der beste Koalitionsvertrag, was Inklusion anbetrifft. Der entscheidende Satz ist auf Seite 88 des Koalitionsvertrages zu finden: „Die inklusive Gesellschaft ist die Leitlinie der Koalition“. Diese Zielbestimmung wird durch viele konkrete Vorhaben untermauert. Zum Beispiel sollen zehn Prozent aller Taxis Inklusionstaxis werden. Im Bildungsbereich soll der Haushaltsvorbehalt bei der Errichtung eines inklusiven Schulsystems fallen. 36 Schulen sollen sich als inklusive Schwerpunktschulen profilieren können. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich viel vorgenommen. Ich wünsche meiner Berliner Koalition ein gutes Gelingen!

Was regelt das Pflegestärkungsgesetz III?

Das Pflegestärkungsgesetz III bildete den Abschluss der großen Pflegereform in dieser Legislaturperiode. Wir setzen damit den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aus dem Pflegestärkungsgesetz II in der Hilfe zur Pflege um. Ebenfalls gestärkt wird die Rolle der Kommunen in der Pflege und ergänzend zum Bundesteilhabegesetz werden die Schnittstellen zwischen Eingliederungshilfe und Pflege geregelt. Im PSG III sind viele positive Punkte enthalten, erklärte Elisabeth Fix, die eine Bilanz der Reformen zog.

Wesentlich Diskussionspunkte während der Veranstaltung waren:

Bessere Beratung vor Ort

Kommunen erhalten für fünf Jahre das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Dieses Initiativrecht für die Kommunen lobte Elisabeth Fix. Mittlerweile gibt es 35 Pflegestützpunkte in Berlin, berichtete die Pflegeberaterin Diane Hall-Freiwald. Hier wird eine wertneutrale und unabhängige Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angeboten. Bürger*innen haben ein gesetzliches Recht auf Beratung in der Pflege.

Im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen soll in 60 Modellkommunen eine umfassende „Beratung aus einer Hand“ erprobt werden, so etwa über Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege, Eingliederungs- oder Altenhilfe. Ferner sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Gestärkt wird so die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für den Auf- und Ausbau der Angebote vor Ort zur Unterstützung im Pflegealltag. Das ist gut so - eine wohnortnahe Information und Beratung ermöglicht es Bürger*innen, die ihnen zustehenden Rechte und Leistungsansprüche überhaupt wahrzunehmen. Aber Elisabeth Fix betonte auch, dass die Übertragung der Kompetenzen auf die Kommunen allein noch keine Verbesserung bringt. Die Kommunen müssen sich sozialräumlich vor Ort vernetzen mit den Trägern, mit dem öffentlichen Nahverkehr. In der Vernetzung vor Ort liegt das Gestaltungselement.

Ich wünsche mir eine äußerst aktive politische Begleitung dieser Modellprojekte und ihrer Evaluationen auf allen föderalen Ebenen.

Pflegekräfte müssen besser bezahlt werden

Bereits im PSG I ist es der SPD gelungen, erfolgreich durchzusetzen, dass in tarifgebundenen Unternehmen Tarifentgelte von den Pflegekassen auch refinanziert werden müssen. Sie dürfen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.

Der allergrößte Teil der privatwirtschaftlich geführten Pflegeeinrichtungen ist aber leider nicht tarifgebunden. Aber auch hier erwarten die Beschäftigten für die von ihnen geleistete gute Arbeit eine gute und leistungsgerechte Bezahlung. Im PSG III haben wir nun festgeschrieben, dass die Bezahlung von Entgelten bis zur Höhe von Tariflöhnen als wirtschaftlich anerkannt werden muss. Meine Aufforderung an die Beschäftigten: Informieren Sie ihre Arbeitgeber darüber - machen Sie Druck. Wir ParlamentarierInnen wollen nicht, dass Arbeit in der Pflege zur Billigarbeit verkommt. Wir zeigen auch organisatorische Möglichkeiten auf, Schluss zu machen mit der vielfachen unfreiwilligen Teilzeitarbeit.

Bundesteilhabegesetz – Leistungsrecht statt Fürsorge

Zwei große Reformen wurden gleichzeitig auf den Weg gebracht, betonte Dr. Rolf Schmachtenberg. Das BTHG tritt als Leistungsgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft. Damit wird das BTHG zum Leistungsrecht und die Eingliederungshilfe wird aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgelöst. Dadurch soll mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen ermöglicht werden.

Die Bewertung des BTHG hänge von der Erwartungshaltung ab, erklärte Antje Welke. Sie begrüßte, dass die Eingliederungshilfe aus der Fürsorge herausgelöst und die neue Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe eingeführt wurde. Positiv sei auch die deutlich verbesserte Einkommensanrechnung oder die Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes. Sie setzte auch Hoffnung in die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Gesetzes.

Auf die menschenrechtliche Perspektive des BTHG stellte Ulrike Pohl ab. Sie bemängelte, dass von den sechs Kernforderungen der Verbände vom 11. Mai 2016 nur eine vollumfänglich erfüllt worden sei. Aus ihrer Sicht sei lediglich die unabhängige plurale Beratung realisiert und deren Finanzierung sei nur für fünf Jahre gesichert. Pohl sprach sich für ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung als Nachteilsausgleich ein. Das Gesetz in seiner beschlossenen Fassung sei ein Schritt in die richtige Richtung, aber kein Meilenstein oder Paradigmenwechsel.

Das schrittweise Vorgehen und Inkrafttreten der Inhalte des Gesetzes erklärte Dr. Rolf Schmachtenberg. Ab 1. Januar 2017 treten die ersten Verbesserungen in Kraft. Weitere folgen bis 2020. Bei den Verhandlungen wurde die Zustimmung der Menschen benötigt, die für Finanzen zuständig sind. „Wir sind mit null Euro in die Verhandlungen reingegangen und mit 800 Millionen Euro jährlich ab 2020 rausgekommen. Das ist nicht nichts!“ betonte Schmachtenberg. Dies ist ein wichtiger Erfolg der Bundessozialministerin Andrea Nahles. Er sei sich sicher, dass insbesondere sehbeeinträchtigte Menschen von den neuen Regelungen profitieren würden, die bisher seltener die Eingliederungshilfe in Anspruch genommen hätten. Es war der politische Auftrag die Hilfe zur Pflege aus der Eingliederungshilfe herauszulösen.

Gleichrang bleibt erhalten

Für großen Zündstoff sorgte im Vorfeld die Schnittstellenproblematik des PSG III und des BTHG. Die in beiden Gesetzen vorgesehene Stärkung der Teilhabe vergrößerte die Schnittstellen zwischen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe, zwischen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe. Ich freue mich, dass wir Abgeordnete den lautstarken Ärger hinsichtlich einer Vorrang-Regelung der Pflege noch in letzter Minute beseitigen konnten. Es bleibt beim Nebeneinander von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Es bleibt beim Gleichrang. Es gab keinen Verband, der nicht gegen die ursprüngliche Vorrangregelung protestiert hätte, betonte Elisabeth Fix. Die Beibehaltung des Gleichrangs ist ein wichtiger Erfolg, pflichtete ihr Antje Welke bei.

Auch das beschlossene Lebenslagenmodell ist eine gute Lösung, erklärte Welke. Wichtig ist: „Es wird keine Verschlechterungen geben.“ Kritischer schätzte Ulrike Pohl das Lebenslagenmodell ein. Sie warf liegt hier die Frage auf, ob eine Altersdiskriminierung vorläge. Dieses war allerdings vom Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte in der Anhörung aber bereits verneint worden.

Zum Hintergrund:

Beim Zusammentreffen von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege wird das sogenannte „Lebenslagenmodell“ umgesetzt. Das war ein Vorschlag des Bundesrates und auch einiger Verbände. Demzufolge ist die Lebenslage von Menschen, die von Geburt an oder in der aktiven Erwerbsphase mit einer Behinderung konfrontiert werden, die in einigen Fällen neben notwendigen Leistungen der Eingliederungshilfe auch eine Pflegebedürftigkeit und somit Pflegebedarf nach sich zieht, zu unterscheiden von der Lebenslage von Menschen, die erst im vorgerückten Alter Pflegebedürftigkeit und Behinderung erleiden und typischerweise im Wesentlichen auf Pflegeleistungen angewiesen sind. Ziel der Teilhabeförderung ist gerade auch die Teilhabe an Bildung und Arbeit, die durch die Eingliederungshilfe gefördert wird. Damit überwiegen in der Erwerbsphase und davor die Leistungen der Eingliederungshilfe.

Als Kriterium zur Unterscheidung zwischen den beiden Lebenslagen wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gewählt: Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze umfassen die Leistungen der Eingliederungshilfe die Leistungen der Hilfe zur Pflege. Damit gelten für die Betroffenen die günstigeren Einkommens- und Vermögensgrenzen der Eingliederungshilfe. Bei Personen, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben, gilt diese Regelung auch über die Altersgrenze hinaus, soweit die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden können. Für Personen, die nach der Regelaltersgrenze pflegebedürftig werden und dann ebenfalls Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen, besteht aufgrund der Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen Zugang zu beiden Leistungen. Dann wird die Hilfe zur Pflege als Sozialleistung jedoch nach den strengeren Regeln der Sozialhilfe erbracht.

Debatte um den § 43a SGB XI

Die Abwendung der geplanten Ausweitung des § 43 a SGB XI auf ambulante Wohngemeinschaften, bewertete Elisabeth Fix als wichtigen Fortschritt. Hier wurden im Vorfeld massive Einschränkungen befürchtet. Doch mittelfristig müsse sich beim § 43 a noch etwas bewegen. So hält Fix die Anhebung des Zuschusses der Pflegeversicherung bis auf das Niveau der ambulanten Sachleistungsbeträge für erforderlich. Die Regelung des § 43 a SGB XI sollte 2020 abgeschafft werden, betonte Antje Welke.

Keine Verschlechterung beim Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe

Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird bis 2022 und damit länger als bisher geplant nach dem bisherigen Recht erfolgen. Bis 2018 sollen mittels einer wissenschaftlichen Untersuchung Kriterien für den neuen Zugang ab 2023 entwickelt werden. Danach ist geplant, diese Kriterien in Modellregionen in allen Bundesländern zu überprüfen. Die neuen Zugangskriterien sollen dann vor Inkrafttreten durch ein Bundesgesetz beschlossen werden. Die Kriterien sind unter der Maßgabe zu entwickeln, dass der Zugang gegenüber dem geltenden Recht weder eingeschränkt noch ausgeweitet wird. Eine Orientierung an der ICF-Klassifikation hielt auch Ulrike Pohl für grundsätzlich richtig. Es fehlten aus ihrer Sicht aber noch die Umweltfaktoren.

Vor dem 1. Januar 2017 muss niemand Angst haben

Vor dem 1. Januar 2017 - also dem Tag der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegraden nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - muss niemand Angst haben! Das betonte Jörg Tänzer, der als Sozialrechtsexperte Kommunen berät. Er führte aus, dass es Kommunen gab, die parallel zum Gesetzgebungsverfahren versucht haben, Gesetzeslücken zu finden mit dem Ziel Kosten zu sparen. Mit einer Reihe von Anschreiben haben Sozialverwaltungen auch viele Menschen mit Behinderungen verunsichert. Aber es gilt einen Bestandsschutz bei der Hilfe zu Pflege, erklärte Tänzer. Mit der Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade wird niemand schlechter gestellt werden. Im Gegenteil, die meisten Menschen würden davon profitieren. Zur Frage der Überleitung zum 1. Januar 2017 erklärte die Pflegeberaterin Hall-Freiwald, dass sie anhand der Bescheide im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bislang keine Verschlechterungen erkennen könne. Die meisten Menschen würden mehr Leistungen erhalten.

Für die Umsetzung in den Bundesländern müssen Landesrahmenverträge zur abgeschlossen werden. Das könnte bis zum 2. oder 3. Quartal 2017 dauern. Bei Pflegeleistungen und Eingliederungshilfe müssen Sozialhilfeträger und Pflegekasse eine Vereinbarung zur Gewährung der Leistungen treffen. Damit soll die Leistungsgewährung wie aus einer Hand erreicht werden. Die Einigung bedarf auch der Zustimmung der Betroffenen. Noch ist fraglich, wie lange es dauert, bis diese Vereinbarungen getroffen werden. Hier könnte es sozialrechtlichen Klärungsbedarf geben, befürchtete Tänzer.

Persönliche Assistenz: „Ich kann mir die Leute aussuchen, die mir helfen“

Persönliche Assistenz sei die Umkehrung des Hilfeverhältnisses, betonte Matthias Vernaldi. Vernaldi ist ein Urgestein der Berliner Behindertenrechtsbewegung. Persönliche Assistenz bedeutet: „Ich kann mir die Leute aussuchen, die mir helfen“, erklärte er. Die erreichten Fortschritte sind selbst erkämpft.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sei durchaus mit dem Begriff der Persönlichen Assistenz vergleichbar. Der Assistenzbegriff wird im BTHG aufgegriffen, erklärte Ulrike Pohl. Allerdings sei die Frage, was persönliche Assistenz sei, noch zu unklar. Vernaldi appellierte daher zur Klärung der Frage des Assistenzbegriffs: „Bitte tut das nicht ohne uns!“

Eine gestärkte Behindertenrechtsbewegung in Deutschland

„2016 war ein Meilenstein der Behindertenrechtsbewegung! Tausende demonstrierten und kämpften für ihre Rechte.“ Das ist die Einschätzung des Aktivisten Raul Krauthausen, der bei meiner letzten Veranstaltung Referent war. Im Zuge des Beteiligungsprozesses durch das BMAS zur Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes und insbesondere während der gesellschaftlichen Debatte um die Gesetzentwürfe ist die soziale Bewegung von Menschen mit Behinderung gestärkt worden. Menschen mit Behinderungen haben lautstark deutlich gemacht „Nichts ohne uns über uns“. Die Proteste waren bunt, laut und vielfältig und haben uns Abgeordnete motiviert, für Verbesserungen zu streiten. Mein Appell an die Aktivist*innen: Lassen Sie in Ihrem Engagement nicht nach! Wir brauchen das zivilgesellschaftliche und das politische Engagement, um die UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben zu erfüllen.

Der Pankower Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup teilte sich das Schlusswort mit Anieke Fimmen, die früher als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ihm gearbeitet hatte. Fimmen selbst ist auf den Rollstuhl angewiesen. Sie zeigte sich stark beeindruckt, wie engagiert viele Abgeordnete für Verbesserungen des Bundesteilhabegesetzes gestritten haben. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt ist Fimmen hautnah am Geschehen beteiligt gewesen.

Klaus Mindrup thematisierte das Recht auf Wohnen für alle, die Schaffung von barrierefreien und barrierearmen Wohnraum sei von höchster Bedeutung. Der rot-rot-grüne Berliner Senat stelle hier die Weichen in die richtige Richtung.

Ich danke allen Teilnehmenden für die sehr konstruktive Diskussionsatmosphäre. Im nächsten Jahr plane ich weitere Informationsveranstaltungen zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze und des BTHG. Sie sind alle herzlich eingeladen.

Sowohl das Pflegestärkungsgesetz III als auch das Bundesteilhabegesetz sind zustimmungspflichtige Gesetze. Ich hoffe doch sehr, dass sich für beide in der Bundesratssitzung am 16. Dezember eine Mehrheit findet, damit beide Leistungsgesetze ab dem 1. Januar 2017 auch für alle in Deutschland lebenden Menschen gilt.


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Input Elisabeth Fix 8 Dezember 2016.pdf467.71 KB