Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dieses Mal stellen sich jedoch keine Parteien zur Wahl. Die Wähler*innen entscheiden über die Zusammensetzung der Vertreter*innenversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und über die Mitglieder in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist eine reine Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle, die die Sozialversicherungsträger durch ihre Beiträge finanzieren oder finanziert haben - also 51 Millionen Versicherte. Ab Mitte April erhalten alle Wahlberechtigten die Unterlagen per Post. Sie können dann möglichst sofort wählen. Die Frist endet mit dem 31. Mai 2017. An diesem Tag müssen die Wahlunterlagen den Versicherungsträgern vorliegen.
Die Sozialwahl bildet ein fundamentales Prinzip unseres Sozialversicherungssystems. Sie ist gelebte Demokratie in der Sozialversicherung. Also bitte beteiligen Sie sich an der Wahl und entscheiden Sie!
Umstrittenes GKV- Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
Trotz ihrer hohen Bedeutung geht diese Wahl meist fast unbemerkt vonstatten. In diesem Jahr aber erzeugt ein umstrittener Gesetzentwurf der Bundesregierung ein wenig Aufmerksamkeit. Die Mitglieder der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion und wir SPD-Gesundheitspolitiker*innen wollen hier noch einige Änderungen vorgenommen wissen, damit das Gesetz wirklich zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ wird. Wir wollen keine Entwicklung von einer Rechts- zu einer Fachaufsicht, die sich dann anmaßt, die internen Prozesse der Selbstverwaltungsorgane zu steuern. Eine gute Selbstverwaltung braucht eigenverantwortliche Gestaltungsspielräume. Hierzu gehört insbesondere die Satzungsautonomie, in die der Gesetzgeber nicht eingreifen sollte. Einen Übergang von der Selbst- zur Fremdverwaltung werden wir nicht mittragen. Sie würde auch die anstehenden Sozialwahlen ad absurdum führen.
Was wird gewählt?
Alle sechs Jahre wird durch die Sozialwahl die Wahl der Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Sozialversicherungsträge bestimmt.
Selbstverwaltung bedeutet, die Versicherten können selbst Einfluss auf ihre Anliegen nehmen: Es ist also nicht der Staat, sondern die Versicherten selbst, die entscheiden. Der Gesetzgeber legt lediglich die wesentlichen Rahmenbedingungen für das Sozialversicherungssystem fest, während die Selbstverwaltung diesen Rahmen ausfüllt. Da jedoch nicht immer alle Versicherten befragt werden können, werden alle sechs Jahre Vertreter*innen gewählt. So auch am 31. Mai. Die gewählten Vertreter*innen in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen und der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten ehrenamtlich und sind allein dem Wohl ihrer Versicherten verpflichtet. Dadurch sind die Sozialversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen. Die Selbstverwaltungsgremien sind die Vertreter*innenversammlung und der Vorstand. Beide werden paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen mit gewählten Vertreter*innen der Versicherten und der Arbeitgeber, besetzt.
Welche Aufgaben hat die Selbstverwaltung?
Es gilt: Jede versicherte Person soll mitbestimmen können, die Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat.
Die gewählten Vertreter*innen entscheiden über den Haushalt, über Stellenpläne und Stellenbesetzungen und wählen die Geschäftsführungen. In der Rentenversicherung bestimmen die Mitglieder der Selbstverwaltung über die ehrenamtliche „Regierung“, welche die wichtigen Beschlüsse in den Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation fasst. In der Krankenversicherung trifft bei finanziellen und organisatorischen Grundsatzfragen die Selbstverwaltung die Entscheidungen. Zudem erstellt und beschließt sie Satzungsleistungen.
Die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger beaufsichtigen die hauptamtlichen Vorstände und berufen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse ein. Bei der Rentenversicherung ernennen sie außerdem die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen, die für weiteren Bürger*innenkontakt sorgen. Diese beraten die Versicherten kostenlos bei Fragen zu ihrer Versicherung oder zur Hilfestellung bei der Antragsstellung.
Wann und wie wähle ich?
Die Sozialwahl ist ausschließlich eine Briefwahl. Ab Mitte April werden die Wahlunterlagen versendet. Der Stichtag der Wahl ist der 31. Mai 2017.
Wer darf wählen?
Bei der Sozialwahl sind diejenigen wahlberechtigt, die die Sozialversicherungsträger durch ihre Beiträge finanzieren oder finanziert haben. Die Nationalität spielt hier keine Rolle. Wahlberechtigt sind über 51 Millionen Versicherte.