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Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Kükentötung

Erklärung gemäß §31 GO BT der Abgeordneten Mechthild Rawert zur Abstimmung über den Antrag „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drs. 18/7878); TOP 3 der Plenarsitzung am 19.1.2017.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert schon seit langem, die Praxis des routinemäßigen Tötens von männlichen Eintagsküken zu beenden. Die jährliche Tötung von ca. 45 Millionen männlichen Eintagsküken aus sogenannten Legelinien in Deutschland – nur weil deren Aufzucht für die Agrarindustrie nicht wirtschaftlich ist – ist unserer Ansicht nach nicht mit dem Staatsziel Tierschutz vereinbar.

Es bedarf eines offiziellen Ausstiegsbeschlusses auf politischer Ebene, verbunden mit einem festen Beendigungsdatum dieser Praxis in unserem Land. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes darf kein Tabu bleiben. Nach meinem Verständnis gehört nicht nur Forschungsförderung – wie bei den Eintagsküken seit über zehn Jahren getan – sondern insbesondere Rechtsetzung zu den Kernaufgaben des Gesetzgebers.    

Es gibt verschiedene Ansätze, um die bisherige Praxis des Tötens männlicher Eintagsküken zu durchbrechen:

Die von Bundesminister Schmidt angestrebte Geschlechtsbestimmung im befruchteten Hühnerei kann nur eine Brückentechnologie sein. Schließlich werden auch neue technische Verfahren nichts daran ändern, dass Eier aus Legelinien, die männliche Küken hervorbringen werden, von den Betrieben als wertlos betrachtet werden. Nachdem es bisher das erklärte Ziel von Bundesminister Schmidt war, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört, hat der Minister nun immerhin eine Präsentation der neuen Technologie zur Internationalen Grünen Woche angekündigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wann die flächendeckende Nutzung einer derartigen Technologie tatsächlich Standard in deutschen Brütereien sein wird. Bis dahin wird die bisherige Tötungspraxis weiter gehen, wenn wir nicht vorher rechtsetzend tätig werden. Auch wenn die neue Technologie in den deutschen Brütereien irgendwann flächendeckend Einzug erhält, wird damit die vorherrschende industrielle Logik, nach der es legitim ist, täglich im Durschnitt ca. 120.000 männliche Küken aus wirtschaftlichen Gründen als nutzlose Lebewesen zu verwerfen, nicht in Frage gestellt.    

Ich setze mich deshalb insbesondere für einen anderen alternativen Ansatz ein: Ziel muss die Rückkehr zum Zweinutzungshuhn sein, also zu Hühnerrassen, die sowohl zum Eierlegen als auch zum Mästen geeignet sind. Insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium die Forschung zum Zweinutzungshuhn. Diese muss intensiviert werden.

Auch Initiativen, welche die Mitaufzucht der männlichen Küken aus Legelinien querfinanzieren, sind zu unterstützen (z.B. . „Bruderhahn Initiative Deutschland“ oder „haehnlein Eier“). Leider fristet der Ansatz, die Aufzucht der männlichen Küken über einen leicht erhöhten Preis der Eier (4 Cent pro Ei bei der Bruderhahninitiative) mitzufinanzieren, noch ein Nischendasein im Biosegment. Auch hier muss über eine weitere Unterstützung nachgedacht werden.

Selbstverständlich trägt gerade auch der Verzicht auf beziehungsweise der bewusste Konsum von Eiern und Produkten, die Ei enthalten, zu einer quantitativen Einschränkung der Tötungspraxis bei. 

Aus diesen Feststellungen folgt, dass ich die Zielsetzung des Antrages „Zukunftsfähige Hühnerhaltung – Kükentötung schnellstmöglich ein Ende setzen“ unterstütze. Vom Regieren nach dem Prinzip Hoffnung, wie es Minister Schmidt allzu oft praktiziert, distanziere ich mich. Aus Koalitionsräson kann ich den Antrag jedoch leider nicht formell mittragen.

Berlin, den 19.01.2017  Mechthild Rawert