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Wir Sozialdemokrat*innen wollen das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Zusammen mit meinen SPD-Fraktionskolleginnen Kerstin Tack, Gabriele Fograscher, Ulla Schmidt und vielen anderen kämpfe ich für das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen in Deutschland - und zwar jetzt. Wir wollen in Deutschland unverzüglich ein inklusives Wahlrecht in Kraft setzen, damit bereits zur Bundestagswahl am 24. September 2017 alle Menschen mit und ohne Behinderungen ihrem demokratischen Recht, wählen zu gehen, nachkommen können. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Diskriminierung noch in dieser Wahlperiode abschaffen, Wir fordern unseren Koalitionspartner auf, sich an der Initiative zu beteiligen. Noch zeigen sich die CDU- und CSU-Fraktion dazu nicht bereit.

Für ein inklusives Wahlrecht kämpfe ich auch als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Mein Bericht „Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderung: eine demokratische Herausforderung“ ist bereits vom Ausschuss Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung einstimmig angenommen worden, bedarf aber noch der endgültigen Zustimmung des Ständigen Ausschusses, der am 10. März 2017 in Madrid tagt.

SPD-Fraktion: Den Ausschluss zehntausender Menschen vom Wahlrecht beenden

„Unsere bestehenden Wahlgesetze schließen in Deutschland derzeit über 84.000 Menschen mit Behinderungen automatisch vom Wahlrecht aus und erlauben ihnen nicht, zu wählen oder sich wählen zu lassen“, erklärten die SPD-Politikerinnen Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und Gabriele Fograscher, zuständige Berichterstatterin in der AG Inneres der SPD-Bundestagsfraktion in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Vom Wahlrechtsausschuss betroffen sind überwiegend die Menschen mit Behinderungen, bei denen eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist. Nichtsdestotrotz: Volljährigen Staatsbürger*innen wird damit ein zentrales Bürger*innenrecht vorenthalten. Das steht im klaren Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention.

Umgesetzt werden soll: Der Wahlrechtsausschluss muss aus dem Bundeswahlgesetz und dem Europawahlgesetz gestrichen werden. Zugleich ist eine gesetzliche Grundlage nötig, damit Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht bei Bedarf auch mit Hilfestellung ausüben dürfen.

Die Blockade der Union muss aufhören

Obwohl dieses Anliegen bereits seit längerer Zeit zwischen den Koalitionspartnern diskutiert wird, kann sich die Union noch nicht zu diesem Schritt durchringen. Unsere Haltung: „Dafür erwarten wir die Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben bereits erste Bundesländer ihre Landeswahlgesetze im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention geändert. Auf der Bundesebene dürfen wir nicht länger damit warten.“