Eine Woche im Zeichen des Kampfes gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen. Am 12. Februar 2017 zunächst der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten, dann die Rote Hand-Aktion des Deutschen Bundestages, bei der Abgeordnete und Mitarbeiter*innen ihre Hand gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen erhoben und schließlich das parlamentarische Frühstück im Deutschen Bundestag. Hier wurde die Studie „Deutsche Rüstungsexporte und Kindersoldaten - Kleinwaffen in Kinderhänden“ vorgestellt.
Missbrauchte Kinder - missbrauchte Kindheit
Mehrere hunderttausend Kinder werden rund um den Globus verteilt in bewaffneten Konflikten als Kindersoldat*innen eingesetzt. Sie sind flink, haben weniger Angst, sind billig, leicht manipulierbar und in der Regel unverdächtig. Ob nun im syrischen Bürgerkrieg oder in Kolumbien, in fast allen kriegerischen Auseinandersetzungen werden Kinder von Milizen bzw. Rebellentruppen oder von der staatlichen Armee eingesetzt. Nach den Pariser Prinzipien gelten nicht nur Kinder, die tatsächlich mit einer Waffe in der Hand als Kämpfer*innen eingesetzt werden, sondern auch die Kinder, die als Köch*innen, Spion*innen, Botschafter*innen oder zu sexuellen Zwecken benutzt werden, als Kindersoldat*innen. Da sie zudem als „weniger wertvoll“ betrachtet werden, werden sie häufig in besonders gefährliche Gebiete geschickt. Ihr Alltag ist von Gewalt geprägt, sie werden zu bedingungslosem Gehorsam erzogen und ihrer Kindheit beraubt. Werden die Kinder dann aus dem Dienst entlassen, kehren sie schwer traumatisiert zurück in ein Leben, welches ihnen meist wenig Perspektiven bietet.
Rote Hand-Aktion - Deine Hand zählt
Um an das Schicksal von etwa 300.000 Kindern zu erinnern, die zu Täter*innen und Opfern gleichermaßen werden, die zu einem Einsatz in bewaffneten Konflikten gezwungen werden und die niemals wieder zu ihrem alten Ich zurückfinden, findet jährlich am 12. Februar der Red Hand Day, zu Deutsch der Internationale Tag gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen statt. An diesem Tag finden verschiedenste Aktionen statt, bei denen zu einem verstärkten Einsatz im Kampf gegen diese besonders schwerwiegende Form des Kindesmissbrauchs aufgerufen wird. Zurückzuführen ist dieser Tag auf den 12. Februar 2002, an dem das Fakultativprotokoll über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten in Kraft trat. Dieses Zusatzprotokoll ergänzt die UN-Kinderrechtskonvention und wurde bis jetzt von 162 Staaten unterzeichnet.
Auch im Deutschen Bundestag fand am 15. Februar 2017 erneut eine Aktion zum Red Hand Day statt. Die Kinderkommission des Bundestages wollte mit ihrer diesjährigen Aktion an den Erfolg vorangegangener Jahre anschließen – das ist ihr auch gelungen. Auch in diesem Jahr setzten mehrere hundert Abgeordnete und Mitarbeiter*innen von Abgeordneten und der Bundestagsverwaltung mit ihrer roten Hand ein Zeichen gegen den Einsatz von Kindersoldat*innen. Um der Brisanz des Themas Rechnung zu tragen und es nicht bei der Red-Hand-Aktion zu belassen, wurde im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks am 16. Februar 2017 im Deutschen Bundestag die Studie „Kleinwaffen in Kinderhänden - Deutsche Rüstungsexporte und Kindersoldaten“ vorgestellt.
Deutsche Rüstungsexporte und Kindersoldat*innen
Die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldat*innen sind ein massiver Verstoß gegen die Menschenrechte. Jedes Jahr wird dazu die sogenannte „Liste der Schande“ herausgegeben, doch aus politischen Gründen wären dort nicht alle Länder, in denen ein solcher Verstoß gegen das Menschenrecht nachzuweisen ist, aufgeführt. In mindestens 20 Ländern würden Kinder als Soldat*innen in bewaffneten Konflikten eingesetzt und in 44 Ländern, darunter auch Deutschland, dürfen Minderjährige von staatlichen Armeen legal rekrutiert werden, obwohl das Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention sowie die Pariser Prinzipien, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Kindersoldat*innen definieren von Deutschland unterschrieben und ratifiziert wurden.
Nur in drei dieser 20 Länder werden keine Waffen aus Deutschland geliefert. Die Studie befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen dem Missbrauch von Kindern als Soldat*innen und der deutschen Rüstungsexportpolitik. Deutschland gehöre bereits seit etwa 65 Jahren zu den weltweit größten Waffenexportländern. Seit 2002 wurden Kleinwaffenexporte im Wert von 800 Millionen Euro genehmigt, trotz des Hinweises der Vereinten Nationen, dass insbesondere das Vorhandensein von Kleinwaffen Auswirkungen auf die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldat*innen habe. Die Studie zeige, dass es noch großen Handlungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der Waffenexporte in Konfliktregionen und der Lizenzvergabe zum Nachbau deutscher Waffen und Munition im Ausland gebe. Zudem sei die Datenlage zu Kleinwaffenexporten häufig unvollständig und fehlerhaft, was die Endverbleibskontrolle noch schwerer machen würde. So würden beispielsweise Pistolen in Rüstungsexportberichten meist nicht mit aufgenommen, denn sie gelten als „zivile Waffen“. Gerade aber Pistolen werden häufig von Kindersoldat*innen verwendet, denn sie sind leicht und relativ einfach zu bedienen. Auch Sport- und Jagdgewehre sowie Munition, zu der auch Handgranaten zählten, würden nicht erfasst werden.
Die Herausgeber der Studie, terre des hommes, Brot für die Welt, Kindernothilfe, World Vision und das Deutsche Bündnis Kindersoldaten fordern von der Bundesregierung
- eine grundlegende Reform und Vereinheitlichung der Rüstungsexportgesetzgebung,
- den Einsatz von Kindersoldat*innen und andere schwere Kinderrechtsverletzungen im Empfängerland als kategorische Ausschlusskriterien im Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte zu etablieren,
- dass der Export aller Kleinwaffen gemäß der UN-Arbeitsdefinition nach den restriktiven Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes erfolgt,
- den Ausschluss der Zusammenarbeit der Bundeswehr mit jeglichen Streitkräften, die Minderjährige rekrutieren oder systematisch schwerwiegende Verletzungen von Kinderrechten begehen,
- das Mindestalter für die Rekrutierung von Soldat*innen durch die Bundeswehr auf 18 Jahre anzuheben.
Restriktivere Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten
Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel machte sich für eine restriktivere Politik bei der Genehmigung von Kleinwaffenexporten durch die Bunderegierung stark. Diese Waffen sind besonders gefährlich, denn sie sind die Waffen der Bürgerkriege, erklärte Sigmar Gabriel. So wurden im Jahr 2015 die „Kleinwaffen-Grundsätze“ und die Eckpunkte für Post-Shipment-Kontrollen aufgestellt. Seitdem gelten die strengsten Regeln für Kleinwaffenexporte, die es je in Deutschland gab. Die Kennzeichnung von Kleinwaffen wurde verbessert um sicherzustellen, dass es in Zukunft keine Genehmigungen für den Export von Fabriken zur Produktion von Maschinengewehren in Drittstaaten geben soll. Dies führte zu deutlich weniger Genehmigungen von Kleinwaffenexporten in Nicht-EU oder Nicht-NATO-Staaten.