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Richtschnur für mehr politische Partizipation von Menschen mit Behinderung

Wichtige Handlungsempfehlungen für ein inklusives Wahlrecht und mehr politische Teilhabe für Menschen mit Behinderung hat der Europarat beschlossen. Ich freue mich, dass die von mir eingebrachte Resolution und der Bericht „Die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen: ein demokratisches Anliegen“ vom Europarat am 10. März 2017 angenommen wurde.

Das Recht zu wählen und das Recht gewählt zu werden sind fundamentale Menschenrechte. Jedoch können nicht alle Menschen mit Behinderungen diese Rechte vollständig und gleichberechtigt ausüben. Einschränkungen und Probleme bei der Teilhabe am politischen Leben sind in den meisten Mitgliedstaaten des Europarates zu konstatieren, auch bei uns in Deutschland.

In einer Reihe von Ländern sind Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie unter rechtlicher Betreuung stehen. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Allein in Deutschland betrifft das über 81.000 Menschen. Das muss sich ändern. Die Resolution schlägt ein inklusives Wahlrecht vor.

Die Barrieren für Menschen mit Behinderungen sind beim Wählen gehen vielfältig. Es müssen daher mehr barrierefreie Wahllokale geschaffen werden, sowohl für Rollstuhlfahrende, als auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder gehörlose Menschen. In der Resolution wird vorgeschlagen, dass in jedem Wahlkreis wenigstens ein Wahllokal völlig barrierefrei eingerichtet werden sollte.

Des Weiteren sollten die Parlamentsgebäude barrierefrei werden, damit hier Abgeordnete mit Behinderungen gleichberechtigt arbeiten können. Auch sollten Parlamentsdebatten und Informationen auf ihren Internetseiten in barrierefreien Formaten bereitgestellt werden.

Politische Parteien spielen eine entscheidende Rolle für die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Parteien können darauf achten, dass Veranstaltungen und Treffen in barrierefreien Räumen stattfinden. Hier ist es hilfreich, wenn die Parteien und Fraktionen in den Parlamenten, Sprecher*innen für die Interessen für Menschen mit Behinderungen benennen. Positiv wirkt sich auch aus, wenn sich innerhalb der Parteien Menschen mit Behinderungen vernetzen können, um ihre Interessen besser zu vertreten.

Die Wahlkampagnen und das Wahlkampfmaterial der Parteien dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr ausschließen. So sollten Wahlkampfspots mit Untertiteln, die Übersetzung in Gebärdensprache und die Wahlkampfmaterialien in „leichter Sprache“ bereitgestellt werden.

In der Resolution finden sich zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen für die Mitgliedsstaaten des Europarats um die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Bei der Umsetzung sind die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung zu beteiligen.