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Endlich: die Opfer des § 175 StGB werden anerkannt und rehabilitiert!

 Der SPD Druck auf die Union hat endlich gewirkt. Homosexuelle Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, werden rehabilitiert und entschädigt. Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen.

Ich habe mich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass möglichst viele schwule Männer noch erleben können, dass sie durch staatliche Repression erlittene Leid rehabilitiert werden. Angesichts des mittlerweile hohen Alters der Betroffenen bestand hier dringender Handlungsbedarf. Der durch die Nationalsozialisten verschärfte Paragraf 175 existierte in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Form weiter und hat das Leben unzähliger Menschen zerstört. Allein in der Bundesrepublik kam es Schätzungen zu Folge zu etwa 54.000 Verurteilungen. Die zwischen 1945 und 1994 verurteilten Männer haben ein Recht darauf, dass die Bundesrepublik das ihnen angetane Unrecht anerkennt.

Der Gesetzentwurf von Heiko Maas sieht eine pauschale Aufhebung strafrechtlicher Verurteilungen von Personen vor, die nach dem 8. Mai 1945 in der heutigen Bundesrepublik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Ausgenommen sind Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen mit Kindern sowie Handlungen unter Zwang, Nötigung oder mit Gewaltandrohungen. Die Betroffenen sollen auch entschädigt werden. Vorgesehen sind Pauschalbeträge aus dem Bundeshaushalt von je 3.000 Euro pro aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr Haft. Zusätzlich soll als Kollektiventschädigung die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld jährlich 500.000 Euro erhalten. Damit wird ihre Arbeit zur Aufarbeitung der Einzelschicksale der Betroffenen unterstützt. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die parlamentarische Beratung.

Das Gutachten „Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer: Auftrag, Optionen und verfassungsrechtlicher Rahmen“ des Staatsrechtlers Martin Burgi hatte im Mai 2016 die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz empfohlen. Dies würde es den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden.

Vor 23 Jahren, am 11. März 1994, hatte der Deutsche Bundestag beschlossen, den § 175 StGB endgültig aus dem bundesdeutschen Strafrecht zu streichen. Die Urteile nach §§ 175 und 175a Nr. 4 StGB während der Zeit des Nationalsozialismus hatte der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 mit der Änderung des „Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ aufgehoben. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung anerkannt, dass die Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 „Ausdruck typisch nationalsozialistischen Gedankenguts“ war.

Zeitzeug*innen-Interview-Projekt der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

Einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der persönlichen Schicksale leistet die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld mit ihrem Zeitzeug*innen-Interview-Projekt. Hier geht es um die Dokumentation der Lebensgeschichten der Menschen, die unmittelbar und mittelbar in den 1950er und 1960er Jahren unter dem § 175 StGB gelitten haben. Im “Archiv der anderen Erinnerungen” wird dieser Teil unserer Geschichte für zukünftige Generationen aufbereitet. Die Betroffenen brauchen Anerkennung und Wertschätzung und verdienen Respekt. Es ist höchste Zeit, ihre Lebenserfahrungen zu bewahren. Das ist ihnen unsere Gesellschaft schuldig.