Bei all den turbulenten Nachrichten der letzten Zeit freue ich mich auch Positives zu berichten. Und dazu gehört unbedingt: Am 23. Mai 2017 feiert unser Grundgesetz seine 68jährige Existenz. Das Grundgesetz blickt auf eine bewegte Geschichte zurück.
Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur rechtlichen und politischen Verfassung für uns alle geworden. Im Grundgesetz sind die Grundrechte verankert, auf die sich nicht nur die deutschen Staatbürger*innen, sondern alle hier lebenden Menschen beziehen können, sollen und müssen. Das Grundgesetz bildet die Grundlage für unsere offene und demokratische Bürger*innengesellschaft. Seit 68 Jahren können sich Bürger*innen ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, Geschlecht, Lebensweise und sexuellen Identität für ein gleichberechtigtes Miteinander auf das Grundgesetz berufen.
Die Zusammensetzung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland verändert sich durch Einwanderung, Flucht und Arbeitsmigration stetig. Solche Veränderungen hat es schon immer gegeben und sie sind wichtig für eine lebendige Demokratie. Heute ist die deutsche Gesellschaft so vielfältig wie niemals zuvor. Unser Grundgesetz bildet den Rahmen für diese kulturelle Vielfalt innerhalb der Gesellschaft.
Die von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) angestoßene Debatte über eine sogenannte „Leitkultur“ ist daher völlig unnötig. Sie schafft lediglich Raum für Abgrenzung und Diskriminierung. Sich voneinander abschotten - das will die SPD verhindern. Kultur muss gelebt werden, sie kann niemals staatlich verordnet werden. “Miteinander in Vielfalt“ so heißt der Titel, unter dem die Friedrich-Ebert-Stiftung ein eigenes Leitbild herausgebracht hat. Das Leitbild bildet einen Gegenentwurf zur Leitkultur.
Vielfalt in einer Demokratie bedeutet mehr. Vielfalt in einer Demokratie bedeutet auch sich den Veränderungen und der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft zu stellen. Dabei ist es Aufgabe der Politik und der Zivilgesellschaft, in diesem Prozess gesellschaftliche Teilhabe für alle herzustellen und zu sichern.
Für ein faires Miteinander braucht es Gleichberechtigung auf allen Ebenen. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Auch nach 68 Jahren gibt es noch Verbesserungsansätze in unserer Verfassung. Daher wird es Zeit die Ehe für alle im Grundgesetz zu verankern und endlich eine Gleichstellung für alle Menschen zu ermöglichen. Das gilt auch für die Geschlechtergerechtigkeit, von der wir noch weit entfernt sind. Das bedeutet auch, die Menschenrechte für alle durchzusetzen, für Menschen mit und ohne Behinderung.