Aus vielen Krankenhäusern in Deutschland, so auch in Berlin, höre ich als Gesundheitspolitikerin zahlreiche Klagen über Personalmangel. Nun werden zur Stärkung der Pflege im Krankenhaus gesetzliche Personaluntergrenzen in den Bereichen eingezogen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist. Damit dieses zusätzliche Personal auch dauerhaft beschäftigt werden kann, wird ein Pflegezuschlag eingeführt. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ wurde zum Omnibusgesetz erklärt. Am 17. Mai 2017 fand dazu die entsprechende öffentliche Anhörung im Bundestag statt.
Für uns Sozialdemokrat*innen steht fest: Wir wollen mehr und gut bezahltes Pflegepersonal im Krankenhaus. Deshalb brauchen wir Personaluntergrenzen. Ziel der Anhörung mit den Expert*innen war, wie wir dafür sorgen können, dass die Vorgaben von den Krankenhäusern schnellstmöglich umgesetzt werden können. Wir wollen, dass die Vorgaben 2019 in Kraft treten. Ab diesem Jahr sollen die flächendeckend verbindlichen Untergrenzen für Pflegefachkräfte eingezogen sein. Diese dürfen nicht mehr unterschritten werden und sollen auch nicht mit Assistenz- oder Hilfskräften verrechnet werden dürfen. Die SPD ist sich darüber mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen einig. Wir wollen auch, dass die finanzielle Förderung für Pflegepersonal von 500 Millionen auf 880 Millionen Euro pro Jahr anwächst.
Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.
Expert*innenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus"
Im Vorfeld hatte die Expert*innenkommission "Pflegepersonal im Krankenhaus", an der Bundes- und Ländervertreter*innen beteiligt waren, Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patient*innenversorgung erarbeitet. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Ich bin der Meinung, dass damit eine wichtige Weichenstellung im Interesse der Qualitätssicherheit gelungen ist. Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, sollen künftig öffentlich benannt werden und müssen mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen. Wir Abgeordnete wissen aus zahlreichen Gesprächen und Schreiben, dass die Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen warten. Nun schlagen wir konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Wir wissen doch, dass, wenn eine Pflegekraft zu viele Patient*innen gleichzeitig versorgen muss, die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung wächst. Die Regelungen werden die Arbeitssituation der Pflegekräfte verbessern und tragen damit auch zur Patient*innensicherheit bei.
Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.
Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.
Anhörung zu Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege
Einziger Tagesordnungspunkt der Anhörung am 17. Mai 2017 waren der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(14)249.2 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“. Dieses wurde zum „Omnibusgesetz“erklärt.
In ihren schriftlichen Stellungnahmen als auch in der Anhörung selbst, unterstützten die Gesundheitsexpert*innen die geplante Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. Vor allem wurde die Forderung aufgestellt, dass die Vorgaben möglichst präzise sein müssen, damit die bestmögliche Wirkung zu erreichen.
Die abschließende 2./3. Lesung findet im Juni statt. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir auch im Interesse der Berliner Krankenhäuser und der Berliner Patient*innen mit diesem Gesetz auf einem guten Weg sind. Ich bin mir aber bewusst, dass es nur ein Schritt ist. Letztlich brauchen wir ein umfassendes Personalbemessungssystem in den Krankenhäusern, damit gerade nicht am Personal gespart wird.