Hauptmenü

Der Deutsche Bundestag ratifiziert die Istanbul-Konvention

Der 1. Juni 2017 ist ein guter Tag für die Frauen in Deutschland: Heute findet die 2. und 3. Lesung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) statt.

Als deutsche Botschafterin im Parlamentarischen Netzwerk „Gewaltfreies Leben für Frauen“ des Europarats liegt mir die Ratifizierung der Konvention sehr am Herzen. Deutschland ist nun der 23. Staat, der die Konvention ratifiziert.

Die vom Europarat verabschiedete Istanbul-Konvention ist seit dem 1. August 2014 in Kraft. Sie anerkennt geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung und als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, da Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben.

Die Konvention ist das derzeit wichtigste internationale Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen und sieht umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und Verfahren vor. Verurteilt wird jegliche Gewalt an Frauen, sei es physische und psychische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, erzwungene Adoption ebenso wie Zwangssterilisationen. Kultur, Tradition oder „Ehre“ dürfen bei der Strafverfolgung keine Rolle spielen.

Mit der Ratifizierung verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zu einer ausreichenden Schaffung entsprechender Maßnahmen der Prävention, des Schutzes, der Strafverfolgung und des Monitoring, damit Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ein Ende hat.

Deutschland musste nationales Recht angleichen

Wir haben in Deutschland einen langen Weg bis zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention zurücklegen müssen. Denn Deutschland hatte 2011 bei der Unterzeichnung der Konvention einen Vorbehalt angemeldet, um unser nationales Recht mit der Konvention in Übereinstimmung bringen zu können.

Als Chairperson Sub-Committee on Disability and Inclusion und Mitglied im Parlamentarischen Netzwerk "Gewaltfreies Leben für Frauen" war es mir eine Ehre eine Europarats-Konferenz zur Istanbul Konvention nach Berlin zu holen. Die Konferenz beschäftigte sich mit der Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens von Istanbul und mit der Angleichung der Rechtsvorschriften mit dem Übereinkommen von Istanbul in deutsches nationales Recht. Sie war eine große Unterstützung für die notwendige Reformierung unseres Sexualstrafrechts, für die Stärkung der Position „Nein heißt Nein“.

Um die Position „Nein heißt Nein“ zu stärken, habe ich auch die bundesweit agierenden Jugendverbände in den Deutschen Bundestag eingeladen, um von deren Expertise für die Durchsetzung einer weitgefassten Reform des Sexualstrafrechts im Sinne der Istanbul-Konvention zu profitieren. Es war mir wichtig zu hören wie junge Menschen zur Sexualstrafrechtsreform stehen. Ich war erfreut, dass die Jugendverbände  die Reform vollumfänglich befürworteten und zudem für eine gewalt- und sexismusfreie Welt plädierten.

Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag und vor allem Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) für das Engagement auf dem Weg zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Sie alle erhalten heute als „Geschenk“ eine Rarität: eine deutschsprachige Publikation zur Istanbul-Konvention. Die Konvention ist und bleibt ein Meilenstein für ein gewaltfreies Leben für Frauen.