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Ausbildungsreform für Pflegeberufe endlich in trockenen Tüchern

Der Bundestag hat heute die Reform der Pflegeberufe beschlossen. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert. Mit diesem Gesetz bringen wir die große Pflegereform zu Ende – die größte seit der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung.

„Mit dem Pflegeberufegesetz bringen wir endlich die generalistische Ausbildung in der Pflege in Gang. Die SPD hat sehr dafür gekämpft“, erklärt dazu die SPD-Bundestagabgeordnete Mechthild Rawert, Berichterstatterin der SPD-Fraktion für die Soziale Pflegeversicherung. Bei keinem anderen Gesetz in Gesundheit und Pflege gab es in dieser Legislatur so viel Kontroversen zwischen den Koalitionsfraktionen. Leitlinie der SPD war immer: Gleiche Bildungs- und Karrierechancen für alle, die den Pflegeberuf ergreifen wollen.

Die Reform ist notwendig, weil die Pflege in den ambulanten und stationären Pflegesettings immer mehr zusammenwächst. Durch die Abschaffung des Schulgeldes in der Altenpflege wird die Ausbildung außerdem für alle bundesweit endlich kostenfrei. Zudem etablieren wir eine reguläre primärqualifizierende Hochschulausbildung.

Die generalistische Pflegeausbildung wird flächendeckend als Regelausbildung eingeführt. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege - als Wahloption - eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Hier sind wir den Kritiker*innen des Kabinettsentwurfes für ein Pflegeberufereformgesetz entgegengekommen. Die ersten beiden Ausbildungsjahre sind aber für alle Auszubildenden generalistisch ausgerichtet. „Mein Rat an alle Auszubildenden, entscheidet Euch für die Generalistik. Sie ermöglicht den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege. Es wird so eher möglich, Pflege zum Lebensberuf auszugestalten“, so Mechthild Rawert.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen sowie durch den Start der neuen Ausbildung erst im Jahr 2020 haben Pflegeschulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.