Die Verwirklichung von Gleichstellung ist ein Grundpfeiler unserer pluralen und weltanschaulich offenen Demokratie. Gleichberechtigung gehört zu den Grundrechtsgrundsätzen unserer Verfassung. Schändlicherweise versuchen autoritäre, neurechte und menschenfeindliche Ideologien und Bewegungen häufig, den Anti-Feminismus und das Anti-Gendering als ihren Türöffner und Verstärker zu nutzen. Darauf habe ich in meiner aktuellen Rede am Freitag, 18. September 2020 im Deutschen Bundestag hingewiesen.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und aktiv Benachteiligungen zu beseitigen. Wir Sozialdemokrat*innen wollen Gesetze, die Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und Männern unterstützen. Dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan.
Wir wissen: Im Rahmen einer pluralen und offenen Demokratie brauchen wir den staatlich geförderten strukturellen und verwaltungstechnischen Arm der Gleichstellungspolitik, so z.B.
• durch eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
• durch eine Bundesgleichstellungsstiftung
• durch eine ernster genommene Gesetzesfolgenabschätzung zur Geschlechtergerechtigkeit
• durch die Parität in allen Parlamenten.
Demokrat*innen stärken die Istanbul-Konvention als auch die Frauenrechtskonvention CEDAW. Wir wollen das „Recht auf Gleichstellung“ für jede Person, für Frauen, Männer und Diverse, zu jeder Zeit ihres Lebenslaufes verwirklichen. Wir schützen unsere entsprechenden Gesetze gegen rechts und verteidigen sie gegen Angriffe der Gegner*innen von Emanzipation, Freiheit und Antidiskriminierung. Nur Antidemokrat*innen
• haben Angst vor der „Machtgleichstellung der Frau“,
• wollen „Gleichstellung beenden“ und diskreditieren das Prinzip des Gender Mainstreaming.
Wir Demokratinnen und Demokraten kennen die Benachteiligungen von zumeist Frauen, die mit den verschiedenen Lücken der Gleichstellung zusammenhänge, sehr genau – zum Beispiel durch aktuellen Zahlen der gerade veröffentlichen WSI-Berichtes „Deutsche Einheit auch im Job?“. Frauen haben in West- und Ostdeutschland in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung aufgeholt – trotzdem ist ihre durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation weiterhin oft schlechter als die von Männern. Die großen Skandale Equal Care Gap, Equal Pay Gap und Equal Pension Gap dauern noch fort. Wir haben also kein Erkenntnis- sondern ein Handlungsproblem. Die Anträge der AfD sind reine Realitätsverweigerung und gehören daher abgelehnt.
Frauenförderung, Gleichstellung und Parität
Feminist*innen und Demokrat*innen nehmen es nicht länger hin, dass weiße Männer mittleren und höheren Alters in leitenden Positionen deutlich überrepräsentiert – das gilt für betriebliche Führungspositionen wie für Parteien, Parlamente, für jedwede entscheidungsgebenden Gremien. Deren zumeist tradierter Erfahrungsschatz reicht einfach nicht aus für eine moderne und vielfältige Gesellschaft.
2019 betrug der Anteil der Frauen in den Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen nur bei 10,4 Prozent lag. Es ist Zeit für verbindliche Quoten - und zwar so lange, wie eine strukturelle Benachteiligung vorliegt. Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Es ist Zeit für die Einführung einer Vorstandsquote und die Erweiterung der Aufsichtsratsquote auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen.
Keine Blockade des Zweiten Führungspositionen-Gesetz mehr
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) haben das Zweite Führungspositionen-Gesetz erarbeitet (FüPoG II). Wir brauchen konkrete Vorgaben für den Bund, wann und wie die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erreicht werden soll. Deshalb brauchen wir das FüPoG II.
Ich fordere den Koalitionspartner auf, endlich den Weg freizumachen für den seit 8 Monaten im Kanzleramt liegenden Gesetzentwurf. Mehr Frauen im Bundestag und mehr Frauen in die Vorstände und Führungspositionen heiß: mehr Vielfalt an Erfahrungen und Sichtweisen im Parlament und in den Unternehmen.
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und aktiv Benachteiligungen zu beseitigen. Wir Sozialdemokrat*innen wollen Gesetze, die Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und Männern unterstützen (siehe mein Redemanuskript). Dafür haben wir in den vergangenen Jahren viel getan.
Wir wissen: Im Rahmen einer pluralen und offenen Demokratie brauchen wir den staatlich geförderten strukturellen und verwaltungstechnischen Arm der Gleichstellungspolitik, so z.B.
- durch eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung
- durch eine Bundesgleichstellungsstiftung
- durch eine ernster genommene Gesetzesfolgenabschätzung zur Geschlechtergerechtigkeit
- durch die Parität in allen Parlamenten.
Demokrat*innen stärken die Istanbul-Konvention als auch die Frauenrechtskonvention CEDAW. Wir wollen das „Recht auf Gleichstellung“ für jede Person, für Frauen, Männer und Diverse, zu jeder Zeit ihres Lebenslaufes verwirklichen. Wir schützen unsere entsprechenden Gesetze gegen rechts und verteidigen sie gegen Angriffe der Gegner*innen von Emanzipation, Freiheit und Antidiskriminierung. Nur Antidemokrat*innen
- haben Angst vor der „Machtgleichstellung der Frau“,
- wollen „Gleichstellung beenden“ und diskreditieren das Prinzip des Gender Mainstreaming.
Wir Demokratinnen und Demokraten kennen die Benachteiligungen von zumeist Frauen, die mit den verschiedenen Lücken der Gleichstellung zusammenhängen, sehr genau – zum Beispiel durch aktuellen Zahlen der gerade veröffentlichen WSI-Berichtes „Deutsche Einheit auch im Job?“. Frauen haben in West- und Ostdeutschland in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung aufgeholt – trotzdem ist ihre durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation weiterhin oft schlechter als die von Männern. Die großen Skandale Equal-Care-Gap, Equal-Pay-Gap und Equal-Pension-Gap dauern noch fort. Wir haben also kein Erkenntnis- sondern ein Handlungsproblem. Die Anträge der AfD sind reine Realitätsverweigerung und gehören daher abgelehnt.
Frauenförderung, Gleichstellung und Parität
Feminist*innen und Demokrat*innen nehmen es nicht länger hin, dass weiße Männer mittleren und höheren Alters in leitenden Positionen deutlich überrepräsentiert – das gilt für betriebliche Führungspositionen wie für Parteien, Parlamente, für jedwede entscheidungsgebenden Gremien. Deren zumeist tradierter Erfahrungsschatz reicht einfach nicht aus für eine moderne und vielfältige Gesellschaft.
2019 betrug der Anteil der Frauen in den Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen nur bei 10,4 Prozent lag. Es ist Zeit für verbindliche Quoten - und zwar so lange, wie eine strukturelle Benachteiligung vorliegt. Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Es ist Zeit für die Einführung einer Vorstandsquote und die Erweiterung der Aufsichtsratsquote auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen.
Keine Blockade des Zweiten Führungspositionen-Gesetz mehr
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) haben das Zweite Führungspositionen-Gesetz erarbeitet (FüPoG II). Wir brauchen konkrete Vorgaben für den Bund, wann und wie die paritätische Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen erreicht werden soll. Deshalb brauchen wir das FüPoG II.
Ich fordere den Koalitionspartner auf, endlich den Weg freizumachen für den seit 8 Monaten im Kanzleramt liegenden Gesetzentwurf. Mehr Frauen im Bundestag und mehr Frauen in die Vorstände und Führungspositionen heißt: mehr Vielfalt an Erfahrungen und Sichtweisen im Parlament und in den Unternehmen.
Sie können meine Rede auch im Video sehen oder dem Plenarprotokoll entnehmen.