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Digitales interparlamentarisches Treffen: „Better Law Making from a digital perspective“

 

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen. 
Welche Verantwortung trage ich als Parlamentarierin für technologischen Fortschritt auch bei der Gesetzgebung – eine Frage, die auch ich mir stelle. Und das nicht nur im europäischen Kontext. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz haben wir uns ebenfalls am 27.10.2020 mit Mitgliedern des Sachverständigenrates über verbraucher*innengerechte Regulierungsmechanismen von Plattformfunktionalitäten ausgetauscht.
Nicht nur das Thema des Treffens „Better Law Making from a digital perspective“ stand ganz im Fokus der digitalen Zeitenwende. Auch die Rahmenbedingungen der Veranstaltung waren dementsprechend gestaltet: die Konferenz wurde hauptsächlich via interaktivem Online-Tool durchgeführt, bei der die Redner*innen jeweils hinzugeschaltet wurden bei gleichzeitiger Verdolmetschung auf unterschiedlichen Sprachen. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, die Veranstaltung live zu streamen. Nur wenige EU-Parlamentarier*innen befanden sich physisch vor Ort.
Hrvoje Grubisic, Secretary of the European Judicial Network in Civil and Commercial Matters, betonte in seinen Eröffnungsworten die Notwendigkeit der Einführung einer EU-Digitalplattform. Dort sollte der aktuelle Stand der Digitalisierung der einzelnen Mitgliedstaaten im Rechtsbereich zusammengetragen werden, um Potentiale für ein E-Justice-System zu identifizieren. Eine durchaus sinnvolle Idee für effizientere Zusammenarbeit, gerade in Zeiten, in denen der direkte Austausch häufig nicht möglich bzw. nicht geboten ist. 
Abgeordnete des dänischen, estnischen sowie französischen Parlaments berichteten über ihre nationalen Erfahrungen. Dabei war interessant, wie die Erfahrungen und Berichte divergierten bzw. sich auch zu unseren Erfahrungen als deutsche Parlamentarier*innen unterscheiden. Die estnische Verwaltung beispielsweise arbeitet bereits jetzt weitestgehend papierlos – davon sind wir hierzulande noch weit entfernt, was den nicht digitalaffinen Bürger*innen noch entgegenkommt, die sich aber gleichzeitig häufig über lange Bearbeitungszeiten beschweren. Roter Faden aller Berichte war die Gleichzeitigkeit der Forderung nach einer digital einsatzbereiten Gesetzgebung und der Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen. 
Für mich war es eine anregende Veranstaltung, von der ich die Frage mitnehme: Wie können wir den gewandelten Anforderungen im 21. Jahrhundert auch auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung gerecht werden?  Und auch: Was lehrt uns die COVID-19-Pandemie hinsichtlich Digitalisierung aber auch der notwendigen Teilhabe aller Bürger*innen?

Im Vordergrund des Austauschtreffens „Better Law Making from a digital perspective“ zwischen Europaparlamentarier*innen und Parlamentarier*innen verschiedener europäischer Parlamente am 27.10.2020 stand die Frage nach dem Gelingen einer besseren Rechtssetzung in Zeiten des zunehmend digitalen Fortschritts. Welche Rolle spielt Digitalisierung im Gesetzgebungsprozess und wie kann sichergestellt werden, dass neue Gesetze modernen Anforderungen entsprechen. 

Welche Verantwortung trage ich als Parlamentarierin für technologischen Fortschritt auch bei der Gesetzgebung – eine Frage, die auch ich mir stelle. Und das nicht nur im europäischen Kontext. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz haben wir uns ebenfalls am 27.10.2020 mit Mitgliedern des Sachverständigenrates über verbraucher*innengerechte Regulierungsmechanismen von Plattformfunktionalitäten ausgetauscht.

Nicht nur das Thema des Treffens „Better Law Making from a digital perspective“ stand ganz im Fokus der digitalen Zeitenwende. Auch die Rahmenbedingungen der Veranstaltung waren dementsprechend gestaltet: die Konferenz wurde hauptsächlich via interaktivem Online-Tool durchgeführt, bei der die Redner*innen jeweils hinzugeschaltet wurden bei gleichzeitiger Verdolmetschung auf unterschiedlichen Sprachen. Gleichzeitig gab es die Möglichkeit, die Veranstaltung live zu streamen. Nur wenige EU-Parlamentarier*innen befanden sich physisch vor Ort.

Hrvoje Grubisic, Secretary of the European Judicial Network in Civil and Commercial Matters, betonte in seinen Eröffnungsworten die Notwendigkeit der Einführung einer EU-Digitalplattform. Dort sollte der aktuelle Stand der Digitalisierung der einzelnen Mitgliedstaaten im Rechtsbereich zusammengetragen werden, um Potentiale für ein E-Justice-System zu identifizieren. Eine durchaus sinnvolle Idee für effizientere Zusammenarbeit, gerade in Zeiten, in denen der direkte Austausch häufig nicht möglich bzw. nicht geboten ist. 

Abgeordnete des dänischen, estnischen sowie französischen Parlaments berichteten über ihre nationalen Erfahrungen. Dabei war interessant, wie die Erfahrungen und Berichte divergierten bzw. sich auch zu unseren Erfahrungen als deutsche Parlamentarier*innen unterscheiden. Die estnische Verwaltung beispielsweise arbeitet bereits jetzt weitestgehend papierlos – davon sind wir hierzulande noch weit entfernt, was den nicht digitalaffinen Bürger*innen noch entgegenkommt, die sich aber gleichzeitig häufig über lange Bearbeitungszeiten beschweren. Roter Faden aller Berichte war die Gleichzeitigkeit der Forderung nach einer digital einsatzbereiten Gesetzgebung und der Schutz der Privatsphäre der Bürger*innen. 

Für mich war es eine anregende Veranstaltung, von der ich die Frage mitnehme: Wie können wir den gewandelten Anforderungen im 21. Jahrhundert auch auf der Ebene der deutschen Gesetzgebung gerecht werden?  Und auch: Was lehrt uns die COVID-19-Pandemie hinsichtlich Digitalisierung aber auch der notwendigen Teilhabe aller Bürger*innen?

(Bildmaterial: European Parlament)