Mein Appell: Politik und Gesellschaft müssen sich stärker um die häusliche Pflege mit ihren sehr vielschichtigen offenen Baustellen kümmern. Als politisch zu gestaltende Aufgabe muss auch die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ begriffen werden, die heute vielfach in Schwarz- bzw. Grauarbeit geleistet wird. Die SPD will gute Arbeit überall – also auch in Privathaushalten. Auch hierbei gilt: Für die unbezahlte Sorgearbeit sind nicht nur Frauen zuständig. Der Equal Care Gap ist durch ein modernes „“Erwerbs- und Sorgearbeits-Modell“ für jede erwachsene Person zu schließen. Wir dürfen die Ungleichbehandlung migrantischer Arbeitnehmerinnen in der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ nicht länger hinnehmen.
Die Zahl derjenigen in Deutschland, die Betreuung und Pflege und Pflege brauchen, steigt kontinuierlich. Und damit verbunden steigen auch die vielfältigen Bedürfnisse und Bedarfe im häuslichen Umfeld. Bunter wird parallel dazu der Markt der Anbieter*innen von Betreuung und Pflege. Vor allem aber wird die Aufklärung über gesetzliche Regelungen und Rechte auf dem „Grauen Pflegemarkt“ immer dinglicher.
Es gibt viele (ältere) Menschen, die gerne weiterhin mit Unterstützung von Betreuung selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben wollen. In über 300.000 Haushalten wird dafür mittlerweile laut ver.di die "24-Stunden-Betreuung" genutzt - andere Quellen
https://mediendienst-integration.de/artikel/viele-ueberstunden-wenig-privatsphaere.html
gehen sogar von 500.000 Haushalten aus. Meistens handelt es sich dabei um Frauen aus Mittel- und Osteuropa. Nicht immer handelt es sich um legale Beschäftigungsverhältnisse und das Arbeitsschutzgesetz wird in der Regel nicht beachtet. Vielen Haushalten sind die ambulanten Pflegedienste zu teuer, weshalb die Beschäftigung von „Live-ins“ als einzige Möglichkeit erscheint, die häusliche Betreuung und/oder Pflege zu meistern.
Trotz der hohen Zahl ist dieser Bereich unreguliert. Es fehlen spezielle gesetzliche Regelungen u.a. zu Vertragsgestaltungen, verdeckten Kosten, Problemen im Bereich des Arbeitsschutzes und vor allem auch zu den fehlenden Qualitätsstandards. Die offene Frage: Was muss geändert werden, damit Verbraucher*innenrechte klarer definiert werden und auch die Betreuungskräfte mehr Sicherheit erhalten?
Ich danke den Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen daher sehr, dass sie zu diesem Thema am 30. Oktober 2020 die Webkonferenz „Häusliche 24-Stunden-Betreuung: Was muss Politik ändern?“ organisiert haben, um hier mehr Transparenz zu schaffen. Sie verfügen aufgrund der Durchführung des Projektes "Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken"
https://www.pflegevertraege.de/wissen/projekt-pflegevertraege/ueber-uns-das-projekt-verbraucherschutz-im-grauen-pflegemarkt-staerken-34304
hier schon über viel Wissen. Im Mittelpunkt standen die Verbraucher*innenrechte rund um den Zusammenhang des grauen Pflegemarkts
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/corona-und-die-haeusliche-24stundenbetreuung-47270
Was kann Politik ändern? Was muss Politik ändern?
Nach eindrucksvollen Aussagen zu den Potentialen und Defiziten privat organisierter Pflege aus Sicht der Pflegewissenschaft und der Präsentation von Forderungen der Verbraucherzentralen zum Schutz der Beteiligten in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung fand eine Podiumsdiskussion statt. An dieser nahmen als Podiumsgäste Michaela Wolff-Bauer als pflegende Angehörige, Adam Rogalewski, Direktor der internationalen Abteilung des polnischen Gewerkschaftsbunds OPZZ
https://www.opzz.org.pl/
, Agata Dukat für die Seite der Vermittlungsagenturen und ich als Vertreterin der Politik teil.
Die Diskussion wurde aufgrund vieler miteinander verschränkter Herausforderungen kontrovers geführt. Ob wir zu Lösungen beigetragen haben, wage ich fast zu bezweifeln. Die in meinem vorbereitetem Eingangsstatement
Dieses liegt noch als eigene Datei beiliegend
erarbeiteten Vorschläge – u.a. Einführung von Pflegelots*innen, höhere steuerliche Unterstützungen ähnlich dem Elterngeld bis zur Einführung verbraucherschutzfreundlicher Pflegeverträge – kamen im Eifer des Gefechts gar nicht zum Tragen. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns mit „Gute Arbeit in privaten Haushalten“
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/positionspapier_gute_arbeit_in_privaten_haushalten.pdf
bereits 2017 beschäftigt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat schon 2016 die Rechtslage zur „24-Stunden-Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa“
https://www.bundestag.de/resource/blob/480122/e1e7b32064927dbba950d380980b6c3f/wd-6-078-16-pdf-data.pdf
dargelegt.
Auch der Verbraucher*innenschutz muss für Equal Care Sorge tragen
Das Thema und die Diskussionen offenbaren: Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld scheint „Frauensache“ zu sein – und das ist ein anhaltender Skandal sowohl für inländische als auch für ausländische Frauen. Sorgearbeit muss geschlechtergerechter verteilt werden, um strukturellen Ungleichheiten sowie der Entverberuflichung und Entprofessionalisierung entgegen zu wirken.
Weiterentwicklung der Live-in-Pflege in Richtung fairer Arbeitsbedingungen
Die Verbraucherzentralen haben mit ihrem Modellprojekt und der Forderung nach Regulierung Weitblick gezeigt. Auch im Pflegereport 2020
file:///C:/Users/Rawert/AppData/Local/Temp/2020_Book_Pflege-Report2020-1.pdf
wird aufgezeigt, dass sich im Bereich der sog. 24-Stunden-Pflege in den letzten Jahren ein „grauer Markt“ fest etabliert hat, der noch reguliert werden muss. Für diese Erwerbstätigkeit bedarf es dringend einer Weiterentwicklung der primär von Migrantinnen übernommenen Live-in-Pflege in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und einer arbeits- und sozialrechtlichen Gleichstellung mit den Beschäftigungsformen anderer Bereiche. Fakt ist auch: Es bedarf noch weitreichender Veränderungen im Leistungs- und Finanzierungsrecht der Pflegeversicherung.
Die Zahl derjenigen in Deutschland, die Betreuung und Pflege und Pflege brauchen, steigt kontinuierlich. Und damit verbunden steigen auch die vielfältigen Bedürfnisse und Bedarfe im häuslichen Umfeld. Bunter wird parallel dazu der Markt der Anbieter*innen von Betreuung und Pflege. Vor allem aber wird die Aufklärung über gesetzliche Regelungen und Rechte auf dem „Grauen Pflegemarkt“ immer dinglicher.
Es gibt viele (ältere) Menschen, die gerne weiterhin mit Unterstützung von Betreuung selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben wollen. In über 300.000 Haushalten wird dafür mittlerweile laut ver.di die "24-Stunden-Betreuung" genutzt - andere Quellen gehen sogar von 500.000 Haushalten aus. Meistens handelt es sich dabei um Frauen aus Mittel- und Osteuropa. Nicht immer handelt es sich um legale Beschäftigungsverhältnisse und das Arbeitsschutzgesetz wird in der Regel nicht beachtet. Vielen Haushalten sind die ambulanten Pflegedienste zu teuer, weshalb die Beschäftigung von „Live-ins“ als einzige Möglichkeit erscheint, die häusliche Betreuung und/oder Pflege zu meistern.
Trotz der hohen Zahl ist dieser Bereich unreguliert. Es fehlen spezielle gesetzliche Regelungen u.a. zu Vertragsgestaltungen, verdeckten Kosten, Problemen im Bereich des Arbeitsschutzes und vor allem auch zu den fehlenden Qualitätsstandards. Die offene Frage: Was muss geändert werden, damit Verbraucher*innenrechte klarer definiert werden und auch die Betreuungskräfte mehr Sicherheit erhalten?
Ich danke den Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen daher sehr, dass sie zu diesem Thema am 30. Oktober 2020 die Webkonferenz „Häusliche 24-Stunden-Betreuung: Was muss Politik ändern?“ organisiert haben, um hier mehr Transparenz zu schaffen. Sie verfügen aufgrund der Durchführung des Projektes "Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken" hier schon über viel Wissen. Im Mittelpunkt standen die Verbraucher*innenrechte rund um den Zusammenhang des grauen Pflegemarkts.
Was kann Politik ändern? Was muss Politik ändern?
Nach eindrucksvollen Aussagen zu den Potentialen und Defiziten privat organisierter Pflege aus Sicht der Pflegewissenschaft und der Präsentation von Forderungen der Verbraucherzentralen zum Schutz der Beteiligten in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung fand eine Podiumsdiskussion statt. An dieser nahmen als Podiumsgäste Michaela Wolff-Bauer als pflegende Angehörige, Adam Rogalewski, Direktor der internationalen Abteilung des polnischen Gewerkschaftsbunds OPZZ, Agata Dukat für die Seite der Vermittlungsagenturen und ich als Vertreterin der Politik teil.
Die Diskussion wurde aufgrund vieler miteinander verschränkter Herausforderungen kontrovers geführt. Ob wir zu Lösungen beigetragen haben, wage ich fast zu bezweifeln. Die in meinem vorbereitetem Eingangsstatement erarbeiteten Vorschläge#mce_temp_url# – u.a. Einführung von Pflegelots*innen, höhere steuerliche Unterstützungen ähnlich dem Elterngeld bis zur Einführung verbraucherschutzfreundlicher Pflegeverträge – kamen im Eifer des Gefechts gar nicht zum Tragen. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns mit „Gute Arbeit in privaten Haushalten" bereits 2017 beschäftigt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat schon 2016 die Rechtslage zur „24-Stunden-Pflege in Privathaushalten durch Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa“ dargelegt.
Auch der Verbraucher*innenschutz muss für Equal Care Sorge tragen
Das Thema und die Diskussionen offenbaren: Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld scheint „Frauensache“ zu sein – und das ist ein anhaltender Skandal sowohl für inländische als auch für ausländische Frauen. Sorgearbeit muss geschlechtergerechter verteilt werden, um strukturellen Ungleichheiten sowie der Entverberuflichung und Entprofessionalisierung entgegen zu wirken.
Weiterentwicklung der Live-in-Pflege in Richtung fairer Arbeitsbedingungen
Die Verbraucherzentralen haben mit ihrem Modellprojekt und der Forderung nach Regulierung Weitblick gezeigt. Auch im Pflegereport 2020 wird aufgezeigt, dass sich im Bereich der sog. 24-Stunden-Pflege in den letzten Jahren ein „grauer Markt“ fest etabliert hat, der noch reguliert werden muss. Für diese Erwerbstätigkeit bedarf es dringend einer Weiterentwicklung der primär von Migrantinnen übernommenen Live-in-Pflege in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und einer arbeits- und sozialrechtlichen Gleichstellung mit den Beschäftigungsformen anderer Bereiche. Fakt ist auch: Es bedarf noch weitreichender Veränderungen im Leistungs- und Finanzierungsrecht der Pflegeversicherung.