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Jetzt geschlechtliche Selbstbestimmung ermöglichen! Frauenrechtskonvention: Frauenrechte stehen der Entfaltung der Geschlechtsidentität*en nicht entgegen.

Unsere Gesellschaft muss lernen, stereotype binäre Rollenbilder, die zumeist mit einer Benachteiligung von Frauen verbunden sind, zu überwinden. Gleichermaßen muss unsere Gesellschaft die Vielfalt der Geschlechteridentitäten von Kindesbeinen an akzeptieren zu lernen. Wir wissen, dass heteronormative Geschlechterordnungen zu Diskriminierung und Ausgrenzung führen. Es sind politischerseits medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine geschlechtliche Selbstbestimmung möglich machen.

In den letzten Wochen erreichten mich vielfältige Anfragen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der geschlechtlichen Selbstbestimmung und/oder der Änderung/Abschaffung/Ersetzung des Transsexuellengesetzes (TSG). Einerseits wird an die dringliche Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile, hinsichtlich einer diskriminierungsfreien geschlechtlichen Selbstbestimmung erinnert, andererseits erhalte ich kampagnenartige E-Mails, in denen die Fake News verbreitet werden, dass Frauenrechte durch die Möglichkeiten der geschlechtlichen Selbstbestimmung unterwandert würden. 

Leider haben CDU und CSU schon in der vergangenen Legislatur eine verfassungsgemäße Reform des Transsexuellengesetzes verhindert. Zumindest konnten wir Ende 2018 noch fristgerecht die Änderung des § 45b Personenstandsgesetzes (PStG) erreichen: Seitdem besteht die Möglichkeit zur positiven Eintragung eines „dritten Geschlechts“. Diese Entscheidung hat auch Wirkungen für viele weitere Bereiche, u.a. in Bezug auf den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben

Auch in der aktuellen 19. Legislatur ist es so, dass Konservative und Rechte die Herstellung queerer (Menschen)Rechte blockieren. Meine SPD-Bundestagsfraktion hält nur punktuelle Änderungen des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes angesichts des dringenden Reformbedarfes für nicht ausreichend. Wir arbeiten mit Nachdruck und Engagement auf ministerieller als auch parlamentarischer Ebene weiter an einer verfassungskonformen Klärung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Dafür stehen wir in stetem Austausch mit der LGBTIQ*-Community und der SPD-Arbeitsgemeinschaft SPDqueer.

Agieren der Bundesregierung bzw. des Bundesrates

Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für diese 19. Legislatur muss gesetzlich klargestellt werden, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ (Seite 21, Zeilen 797 bis 799). Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beschlossen und dem Bundesrat zur weiteren Beratung überwiesen. Dessen Stellungnahme wurde der Bundesregierung am 6.11.2020 übermittelt. Seitdem laufen intensive Ressortabstimmungen insbesondere zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) – diese erweisen sich aber als sehr schwierig.  

Mit diesem Gesetzesentwurf soll der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung getragen und das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Ein neuer Paragraph § 1631e im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verbietet den Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die nur deshalb erfolgen sollen, um das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen. Willigen Eltern in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen ein, ist für den Individualfall eine Genehmigung durch das Familiengericht, unter Einbeziehung einer interdisziplinären Kommission, erforderlich.

Handeln im Parlament 

Dem Bundestag selbst liegen Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN vor. Alle drei Entwürfe wurden am 19.06.2020 in Erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse – Inneres und Heimat sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend – überwiesen. Da dem Parlament kein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vorliegt, erfolgte die öffentliche Anhörung am 02.11.2020 mit sechs Sachverständigen, ausschließlich zu den Oppositionsanträgen. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige war Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke. Obgleich ich seit Jahren eine starke Verfechterin des OP-Verbotes für intergeschlechtliche Kinder bin, halte ich die im Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Verquickung der TSG-Reform mit dem OP-Verbot für problematisch. Für uns Sozialdemokrat*innen ist die Anhörung erneuter Anlass, die ins Stocken geratene TSG-Reform weiter zu forcieren. Leider gestalten sich die Debatten mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU hierzu nach wie vor schwierig.

Um den oben beschriebenen Kabinettsentwurf von CDU/CSU noch bis zum Ende dieser Legislatur durchsetzen, arbeiten wir eng mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen. Es gibt auch die Überlegung, entsprechende Regelungen in bereits bestehende Gesetze zu integrieren. Dabei ist uns wichtig, nicht nur die formalen Rechte sondern auch die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen der LGBTIQ*-Community zu stärken. Ich fordere für alle: Gleiche Rechte. Gleiche Chancen. Gleicher Respekt!  

Universelle Frauenrechte stehen der Vielfalt an Geschlechteridentitäten nicht entgegen

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

 (CEDAW) ist im Völkerrecht das wichtigste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen. Eine Stärkung der Frauenrechte ist auch in Deutschland sehr von Nöten. Darauf werden wir im Staatenberichtsverfahren - auf der Grundlageeiner von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragenen Stellungnahme - immer wieder hingewiesen. Ich selbst bin Mitglied der CEDAW Allianz Deutschland und verweise auf die in unserer aktuellen Stellungnahme „Recht auf Gleichstellung“ dargelegten staatlichen Notwendigkeiten. Es gibt noch viele zu viele gesellschaftspolitische Bereiche, in denen es mehr tatsächliche Frauenrechte geben muss. 

Was allerdings überhaupt nicht stimmt, ist ein Konkurrenzverhältnis von Frauenrechten und dem Recht auf Anerkennung der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten. Die Verfasser*innen sind entweder der Fake News selbst aufgesessen oder aber sie wollen Falschinformationen bewusst und kampagnienartig verbreiten. Ein schändliches Unterfangen: Notwendige Reformen des Transsexuellengesetz werden als Angriff auf die Rechte von Frauen dargestellt. Behauptet wird, dass sich Männer beliebig zu Frauen „umdeklarieren“ können, um in Frauen-Lebensbereiche einzudringen und die Bemühungen von Frauen um Emanzipation zunichtemachen zu wollen. Als Gleichstellungspolitikerin begrüße ich es sogar außerordentlich, wenn immer mehr Frauen Ingenieurin und immer mehr Männer Pflegefachkraft werden. Die Kampagne spielt „sex“ (biologisches Geschlecht) aber gegen „gender“ (soziale Geschlechterrolle) aus. Außerdem reduziert sie gesellschaftspolitische Realitäten so, als lägen Identität und Benachteiligung von Frauen allein in körperlichen Kriterien begründet. 

Die SPD setzt sich für die Interessen der LGBTIQ*-Community ein

Als Bürgerin, Sozialdemokratin, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen und bis vor kurzem Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes der AG SPDqueer Berlin kämpfe ich unter anderem für 

  • die Abschaffung der Begutachtungspflicht, 
  • für ein vereinfachtes Änderungsverfahren über die Standesämter in Übereinstimmung mit der Ersetzung der bisherigen Rechtskategorie „Geschlecht“ durch „Geschlechtsidentität“,
  • den Zugang zum Personenstand „divers“ auch für non-binäre Personen, die keine körperlichen „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aufweisen
  • für ein Verbot von geschlechtsverändernden bzw. -anpassenden Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern.

Als Parlamentarierin werde ich das Gegeneinander-Ausspielen strukturell marginalisierter Gruppen (inklusive Frauen*) nicht zulassen. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für die Beseitigung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts inklusive der Vielzahl an Geschlechtsidentitäten. Wir lehnen die Konstruktion eines Konkurrenzverhältnisses  von Frauen*förder- und Schutzmaßnahmen und dem Selbstbestimmungsrecht für Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten entschieden ab.

(Foto: Mechthild Rawert, MdB; Grafiken: Deutscher Frauenrat)

In den letzten Wochen erreichten mich vielfältige Anfragen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der geschlechtlichen Selbstbestimmung und/oder der Änderung/Abschaffung/Ersetzung des Transsexuellengesetzes (TSG). Einerseits wird an die dringliche Umsetzung der Bundesverfassungsgerichtsurteile
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-xii-zb-383-19-geschlecht-aendern-transsexuell-personenstand-nichtbinaer/
hinsichtlich einer diskriminierungsfreien geschlechtlichen Selbstbestimmung erinnert, andererseits erhalte ich kampagnenartige Emails, in denen die fake news verbreitet wird, dass Frauenrechte durch die Möglichkeiten der geschlechtlichen Selbstbestimmung unterwandert würden. 
Leider haben CDU und CSU schon in der vergangenen Legislatur eine verfassungsgemäße Reform des Transsexuellengesetzes verhindert. Zumindest konnten wir Ende 2018 noch fristgerecht die Änderung des § 45b Personenstandsgesetzes (PStG) erreichen: Seitdem besteht die Möglichkeit zur positiven Eintragung eines „dritten Geschlechts“. Diese Entscheidung hat auch Wirkungen für viele weitere Bereiche, u.a. in Bezug auf den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Geschlecht/Dritte_Option/Dritte_Option_node.html
Auch in der aktuellen 19. Legislatur ist es so, dass Konservative und Rechte die Herstellung queerer (Menschen)Rechte blockieren. Meine SPD-Bundestagsfraktion hält nur punktuelle Änderungen des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes angesichts des dringenden Reformbedarfes für nicht ausreichend. Wir arbeiten mit Nachdruck und Engagement auf ministerieller als auch parlamentarischer Ebene weiter an einer verfassungskonformen Klärung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen. Dafür stehen wir in stetem Austausch mit der LGBTIQ*-Community und der SPD-Arbeitsgemeinschaft SPDqueer.
Agieren der Bundesregierung bzw. des Bundesrates
Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für diese 19. Legislatur muss gesetzlich klargestellt werden, „dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind“ (Seite 21, Zeilen 797 bis 799). Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 den „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ beschlossen und dem Bundesrat zur weiteren Beratung überwiesen. Dessen Stellungnahme wurde der Bundesregierung am 6.11.2020 übermittelt. Seitdem laufen intensive Ressortabstimmungen insbesondere zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) – diese erweisen sich aber als sehr schwierig.  
Mit diesem Gesetzesentwurf soll der Vielfalt der Varianten der Geschlechtsentwicklung Rechnung getragen und das Recht intergeschlechtlicher Kinder auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Ein neuer Paragraph § 1631e im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verbietet den Eltern, in Behandlungen einzuwilligen, die nur deshalb erfolgen sollen, um das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen. Willigen Eltern in operative Eingriffe an inneren und äußeren Geschlechtsmerkmalen ein, braucht es für den Individualfall einer Genehmigung des Familiengerichtes unter Einbeziehung einer interdisziplinären Kommission.
Handeln im Parlament 
Dem Bundestag selbst liegen Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN vor. Alle drei Entwürfe wurden am 19.06.2020 in Erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse – Inneres und Heimat sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend – überwiesen. Da dem Parlament kein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vorliegt, erfolgte die öffentliche Anhörung am 02.11.2020 mit sechs Sachverständigen ausschließlich zu den Oppositionsanträgen. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige war Frau Prof. Dr. Ulrike Lembke. Obgleich ich seit Jahren eine starke Verfechterin des OP-Verbotes für intergeschlechtliche Kinder bin, halte ich die im Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Verquickung der TSG-Reform mit dem OP-Verbot für problematisch. Für uns Sozialdemokrat*innen ist die Anhörung erneuter Anlass, die ins Stocken geratene TSG-Reform weiter zu forcieren. Leider gestalten sich die Debatten mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU hierzu nach wie vor schwierig.
Um den oben beschriebenen Kabinettsentwurf von CDU/CSU noch bis zum Ende dieser Legislatur durchsetzen, arbeiten wir eng mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zusammen. Es gibt auch die Überlegung, entsprechende Regelungen in bereits bestehende Gesetze zu integrieren. Dabei ist uns wichtig, nicht nur die formalen Rechte sondern auch die gesellschaftliche Anerkennung von Menschen der LGBTIQ*-Community zu stärken. Es braucht für alle: Gleiche Rechte. Gleiche Chancen. Gleicher Respekt.  
Universelle Frauenrechte stehen der Vielfalt an Geschlechteridentitäten nicht entgegen
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
 https://www.bmfsfj.de/cedaw
 ist im Völkerrecht das wichtigste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen. Eine Stärkung der Frauenrechte ist auch in Deutschland sehr von Nöten. Darauf werden wir im Staatenberichtsverfahren
https://www.bmfsfj.de/cedaw
auf der Grundlage des von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlichen Stellungnahme auch immer wieder für unterschiedliche Lebensbereiche hingewiesen. Ich selbst bin Mitglied der CEDAW Allianz Deutschland und verweise auf die in unserer aktuellen Stellungnahme „Recht auf Gleichstellung“ 
https://www.frauenrat.de/wp-content/uploads/2019/12/Webversion_A5_191121_AlternativBericht.pdf
dargelegten staatlichen Notwendigkeiten. Es gibt noch viele zu viele gesellschaftspolitische Bereiche, in denen es mehr tatsächliche Frauenrechte geben muss. 
Was allerdings überhaupt nicht stimmt, ist ein Konkurrenzverhältnis von Frauenrechten und dem Recht auf Anerkennung der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten. Die Schreiber*in sind entweder der fake news selbst aufgesessen oder aber sie wollen die fake news kampagnenartig bewusst verbreitern. Ein schändliches Unterfangen: Notwendige Reformen des Transsexuellengesetz werden als Angriff auf die Rechte von Frauen dargestellt. Behauptet wird, dass sich Männer beliebig zu Frauen „umdeklarieren“ können, um in Frauen-Lebensbereiche einzudringen und die Bemühungen von Frauen um Emanzipation zunichtemachen zu wollen. Als Gleichstellungspolitikerin begrüße ich es, sogar außerordentlich, wenn immer mehr Frauen Ingenieurin und immer mehr Männer Pflegefachkraft werden. Die Kampagne spielt „sex“ (biologisches Geschlecht) aber gegen „gender“ (soziale Geschlechterrolle) aus. Außerdem, reduziert sie gesellschaftspolitische Realitäten, so als lägen Identität und Benachteiligung von Frauen allein in körperlichen Kriterien begründet. 
Die SPD setzt sich für die Interessen der LGBTIQ*-Community ein
Als Bürgerin, Sozialdemokratin, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen
https://asf.spd.de/
und bis vor kurzem Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes der SPDqueer Berlin
https://www.spdqueer-berlin.de/
kämpfe ich unter anderem für 
die Abschaffung der Begutachtungspflicht, 
für ein vereinfachtes Änderungsverfahren über die Standesämter, in Übereinstimmung mit der Ersetzung der bisherigen Rechtskategorie „Geschlecht“ durch „Geschlechtsidentität“,
den Zugang zum Personenstand „divers“ auch für nicht-binäre Personen, die keine körperlichen „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aufweisen
für ein Verbot von geschlechtsverändernden bzw. –anpassenden Eingriffen an intergeschlechtlichen Kindern.
Als Parlamentarierin werde ich das Gegeneinander-Ausspielen strukturell marginalisierter Gruppen (inklusive Frauen*) nicht zulassen. Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für die Beseitigung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts inklusive der Vielzahl an Geschlechtsidentitäten. Wir lehnen die Konstruktion eines Konkurrenzverhältnisses  von Frauen*förder- und Schutzmaßnahmen und dem Selbstbestimmungsrecht für Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten entschieden ab.